Unfallversicherung
Der Wert einer Unfallversicherung wird häufig unterschätzt. Viele glauben mit der Unfallfürsorge des Dienstherrn oder der gesetzlichen Unfallversicherung bereits umfassend abgesichert zu sein. Einige Personengruppen werden zu keiner Zeit von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Das sind beispielsweise Hausfrauen, Rentner, Selbstständige, Freiberufler oder kleine Kinder, die noch nicht den Kindergarten besuchen.
Die Unfallfürsorge beschränkt sich nur auf Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Dienst passieren.
Die Fürsorgeleistungen umfassen:
- Unfallruhegehalt
- Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- Kosten für Heilverfahren
- Unfallausgleich
- einmalige Unfallentschädigung
- Pflegeleistungen
Über die Unfallfürsorge abgesichert werden Unfälle von Referendaren und Lehrern:
- während der Dienstzeit am Dienstort
- während Dienstreisen
- bei verpflichtenden Nebentätigkeiten
- bei Gemeinschaftsveranstaltungen wie Klassenfahrten oder Weihnachtsfeiern
Bei Unfällen außerhalb des Dienstes besteht für Beamte kein Anspruch auf die Versorgung durch den Dienstherrn.
Das Äquivalent zur Unfallfürsorge ist für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft die gesetzliche Unfallversicherung. Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind Unfälle während der Arbeitszeit, in der Schule, der Universität oder im Kindergarten sowie dem direkten Hin- und Rückweg.
Das Unfallrisiko ist allerdings in der Freizeit, im Haushalt, im Urlaub und im Straßenverkehr am größten. Hier ereignen sich etwa 75 Prozent der Unfälle.
Was genau ist ein Unfall?
Unfälle sind Ereignisse, die plötzlich von außen auf den Körper einwirken und sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Ein Unfall tritt plötzlich auf und wird nicht freiwillig in Kauf genommen. Hervorgerufen wird er durch mechanische, chemische, thermische oder elektrische Kräfte sowie Eigenbewegungen. Unfälle sind beispielsweise ein Bandscheibenvorfall durch das Anheben einer schweren Last, Verdrehen eines Gelenks oder ein Bänderriss beim Sport.
Die häufigsten Unfälle sind jedoch Stürze, beispielsweise von der Leiter. Als Unfall gilt auch das Einatmen von Gasen, Rauch und Dämpfen, die Einnahme von giftigen oder ätzenden Stoffen sowie die Einwirkung von Kälte und Hitze.
Warum eine private Unfallversicherung für Referendare und Lehrer?
Trotz größter Vorsicht lassen sich Unfälle nicht verhindern, egal wie umsichtig Sie handeln und welch vorausschauende Schutzvorkehrungen Sie treffen. Jeden Tag passieren in Deutschland tausende von Unfällen. Die meisten sind nach einem kurzen Schrecken vergessen und die Verletzungen nach ein paar Tagen verheilt.
Die Folgen schwerer Unfälle bestmöglich zu beheben, ist häufig mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Bei Arbeitsunfähigkeit drohen zudem Einkommensverluste oder gar der Jobverlust. Hohe Kosten und geringe Einnahmen lassen Rücklagen schnell dahinschmelzen. Die Auswirkungen können verheerend sein. Aufwendungen können entstehen für:
- Teure Umbaumaßnahmen, zum Beispiel im Wohnumfeld oder um das Auto behindertengerecht zu gestalten
- Spezielle Therapien oder Hilfsmittel
- Kosten für Haushaltshilfen, Kinderbetreuung oder Pflegepersonal
Gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls mit bleibenden Schäden bietet nur eine private Unfallversicherung einen nachhaltigen finanziellen Schutz. Im Ernstfall, wenn Ihnen etwas zustößt und Sie dauerhafte Beeinträchtigungen davontragen, erhalten Sie aus der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg je nach Tarif, dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme eine Kapitalleistung, die sogenannte Invaliditätsleistung, mit der Sie die Rahmenbedingungen an Ihre veränderte Lebenssituation anpassen können.
Leistungen der Unfallversicherung der DBV für Referendare und Lehrer
Wie umfassend Sie sich absichern, hängt von individuellen Bedürfnissen, Lebensstandard und Familienverhältnissen ab. Grundsätzlich stehen Ihnen bei der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg drei Tarife zur Auswahl:
Schon eine geringe Invalidität kann das tägliche Leben erheblich einschränken. Leistungsanspruch haben Sie bereits bei 1-prozentiger Invalidität, auch wenn Sie dienstunfähig werden und eine Dienstunfähigkeitsrente erhalten.
Eine vertraglich vereinbarte, lebenslange Rente erhalten Sie ab einer Invalidität von 50 Prozent, die doppelte Rente bei Invalidität von mehr als 75 Prozent. Bei besonders schweren Verletzungen zahlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg eine einmalige Entschädigung.
Müssen Sie stationär in einem Krankenhaus, einer Kurklinik, einem Sanatorium oder in einem Rehabilitationszentrum behandelt werden, zahlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Ab dem 43. Tag erhalten Sie den doppelten Betrag. Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben Sie bis zu 5 Jahre.
Führen die Folgen des Unfalls innerhalb eines Jahres zum Tod des Versicherten, wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Wie hoch sind die Entschädigungen aus der privaten Unfallversicherung an Referendare und Lehrer?
Der genaue Auszahlungsbetrag wird anhand der Gliedertaxe und der vereinbarten Versicherungssumme errechnet. Mit der Gliedertaxe wird der Invaliditätsgrad festgelegt. Die Beeinträchtigung oder der Verlust eines bestimmten Körperteils wird in Relation zur vereinbarten Versicherungssumme gesetzt. Je wichtiger ein Körperteil ist, desto höher ist der zugrunde zu legende Prozentsatz und der Auszahlungsbetrag. Der Verlust eines Auges ist beispielsweise schwerwiegender als der des kleinen Fingers, die Versicherungsleistung entsprechend höher.
Wurden mehrere Körperteile geschädigt, werden die Werte addiert. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Progression zu vereinbaren, mit welcher sich die Versicherungssumme überproportional erhöht.
Welche Versicherungssumme sollten Referendare und Lehrer vereinbaren?
Wichtig ist, eine möglichst hohe Versicherungssumme anzusetzen. Sind Sie noch jung, ist Ihr Bedarf relativ hoch. Verbraucherorganisationen empfehlen für den Hauptverdiener einer Familie mindestens:
- mit 30 Jahren das Sechsfache
- mit 40 Jahren das Fünffache
- mit 50 Jahren das Vierfache
der Jahresbruttobezüge einzukalkulieren. Berücksichtigt werden muss auch die individuelle Situation. Überlegungen vor Abschluss der Unfallversicherung sollten beispielsweise sein:
- Wie groß sind die finanziellen Einbußen im Ernstfall?
- Welche monatlichen Fixkosten haben Sie?
- Wie hoch sind die persönliche Rücklagen?
- Gibt es weitere Absicherungen?
Dienstunfähigkeitsversicherung – wichtiger Schutz für Referendare und Lehrer
Sollten Sie infolge eines Unfalls dienstunfähig werden, erhalten Sie aus Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg die vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente. Mit der Unfallfürsorge des Dienstherrn und Zahlungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung sind Sie gut abgesichert. Zusätzlich erhalten Sie aus der privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg eine Kapitalauszahlung, mit der Sie notwendige Sofort-Maßnahmen finanzieren können.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg unterstützt Sie zudem mit einem exklusiven Reha-Management professionell bei Ihrer medizinischen, beruflichen, schulischen und sozialen Rehabilitation, beispielsweise mit psychologischer Betreuung oder Hilfestellung bei Anträgen.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Ihre Fragen zu den Leistungen der Unfallversicherung beantworten Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg gern in einem persönlichen Gespräch.
Sascha Dzinic und Michael Jakob
Waldhofer Str. 102
69123 Heidelberg
Nach Vereinbarung