Studentenversicherung
Du hast Dein Abitur in der Tasche, und willst jetzt durchstarten ?
Endlich kann es losgehen, mit einem erfolgreichen Studium legst Du den Grundstein für Deine Zukunft !
Der Studienplatz ist sicher, die Studentenwohnung ist auch gebucht – an was muss jetzt noch gedacht werden ?
Welche Versicherung braucht man als Student ?
Der „Statuswechsel“ vom Schüler zum Studenten bringt oft auch Änderungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes mit sich. Hier einige Anregungen, die für Dich vielleicht wichtig sind:
Krankenversicherung für Studenten:
Wenn Du über die elterliche Familienversicherung krankenversichert bist, besteht zunächst kein Handlungsbedarf. In diesem Fall bist Du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin beitragsfrei dort mitversichert (und sofern Du kein Einkommen von über 450 € erzielst). Studenten können sich aber innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien und privat versichern oder der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Allerdings musst Du dich ab dem 25. Lebensjahr selbst versichern, und zwar entweder in der gesetzlichen oder in der privaten studentischen Krankenversicherung.
Beide Alternativen unterscheiden sich von den Leistungen kaum, und es gibt vergünstigte Beiträge. Bei AXA gibt es statt der privaten studentischen Krankenversicherung einen Rabatt auf eine private Vollkostenversicherung.
Wenn Du über die private Krankenversicherung Deiner Eltern versichert bist, endet der Versicherungsschutz mit Beginn des Studiums. Du kannst Dich auch in diesem Falle über die private oder gesetzliche studentische Krankenversicherung versichern. Wichtig: mit einer sogenannten Anwartschaft (das kostet nicht viel) kannst Du dir für einen späteren Wechsel in eine vollwertige private Krankenversicherung Dein aktuelles Alter und Deinen aktuellen Gesundheitszustand „einfrieren“ lassen. Das bedeutet, dass Du beim Start in den Beruf dann nicht erneut Gesundheitsfragen im Antrag beantworten musst. Zudem gilt Dein heutiges Eintrittsalter, was zu einem günstigeren Beitrag führt.
Achtung: in der gesetzlichen und auch in der privaten studentischen Krankenversicherung kannst Du nur bis zum Abschluss des 14. Semester / 30. Lebensjahres versichert bleiben, danach ist eine vollwertige eigenständige Krankenversicherung erforderlich. Bei AXA gelten die Rabatte für die private Vollkostenversicherung bis zum 34. Lebensjahr.
Privathaftpflichtversicherung für Studenten:
Wenn der Übergang von der Schule in das Studium nahtlos erfolgt, bist Du noch über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Die erste und sogar die zweite Ausbildung oder das Studium sind über die elterliche Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Eine eigene Privathaftpflichtversicherung benötigst Du, wenn Du bereits vor dem Studium einer eigenständigen und auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit nachgegangen bist. Wenn Du Zweifel hast, frage uns – gerne per E-Mail, oder rufe einfach an.
Auslandsreisekrankenversicherung:
Als Student und junger Mensch steht Dir die Welt offen, Du wirst sicher gerne mit Freu(n)den in den Urlaub fahren – aber was bedeutet es, wenn Du im Urlaub krank wirst, oder einen Unfall hast ?
Sofern Du Mitglied bei der gesetzlichen oder auch bei der privaten studentischen Krankenversicherung bist, werden die Behandlungskosten gezahlt, welche bei einer Behandlung in Deutschland entstehen. Meist stellt der Arzt im Ausland aber eine Privatliquidation (und rechnet deutlich mehr ab), und Du musst manchmal auch in Vorleistung treten. Die Differenz kannst Du mit einer Auslandsreisekrankenversicherung abdecken, der Beitrag ist sehr gering und bei AXA gilt der Versicherungsschutz gilt für Auslandsreisen bis zu acht Wochen Dauer. Ein „Muss“ für jeden Menschen, der gesetzlich krankenversichert ist.
Wir beraten Sie gern
Sie möchten mehr über die AXA Studentenversicherung erfahren oder wünschen ein persönliches Angebot? Kommen Sie noch heute auf uns zu und vereinbaren Sie einen ersten Termin. Wir freuen uns auf Sie!
Schulz & Woidelko oHG
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64295 Darmstadt
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