Auf ins Referendariat - Unsere 7 Tipps, was jetzt für Dich wichtig ist
Bald beginnt für Dich das Referendariat. Vorher gibt es noch viele Dinge zu regeln und zu organisieren. Hier unsere 7 wichtigsten Tipps zu Planung, Vorbereitung, Haftung, Beihilfe und Versicherung.
1) Anfahrt
Sei pünktlich! Zu spät kommen am ersten Tag geht gar nicht. Schau Dir Deine Fahrstrecke genau an und überlege, wo Du an der Schule parken kannst. Checke, ob es vielleicht Verzögerungen wegen Baustellen gibt. Wenn Du mit den Öffis fährst, dann plane genug Zeit für einen eventuellen Zug- oder Busausfall ein.
2) Räume
Am besten lässt Du Dir schon vorher einmal vom neuen Schulleiter oder von Deinem Mentor zeigen, wo die wichtigsten Räume für Dich sind. Wo geht’s zur Klasse, zum Lehrerzimmer und wo kannst Du kopieren.
3) Kollegen
Wenn Du die Gelegenheit hast, dann lerne möglichst früh schon Deine neuen Kollegen kennen. Gibt es noch andere Referendare, die Dir weiterhelfen können? Welche Fachlehrer kannst Du ansprechen und wer wird Dein Mentor sein?
4) Organisation
Ganz wichtig: organisiere Dich! Hole Dir unseren Schulplaner einfach persönlich bei uns ab. Er hilft Dir mit Klassenplänen, Unterrichtsplänen, Notenspiegeln und anderen nützlichen Helferlein Deinen Alltag im Referendariat zu erleichtern.
5) Beihilfe
Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung Deines Dienstherrn in Krankheitsfällen. Als Referendar erhältst Du im Regelfall anfangs 50% Beihilfe. Es gibt Sonderregelungen je nach Bundesland und im Bund. Für die Beihilfe musst Du nichts bezahlen. Sie ist eine kostenlose Leistung Deines Dienstherrn zusätzlich zur Vergütung.
6) Krankenversicherung
Die Beihilfe ist ein System der Fürsorge für Beamte. Der Dienstherr beteiligt sich an den Krankheitskosten und unterstützt damit die Eigenvorsorge seiner Beamten. Die Beihilfe erstattet je nach Situation zwischen 50% (Regelfall) bis zu 80% (bei Kindern) der Kosten für den Krankheitsfall. Es gibt allerdings Unterschiede je nach Bundesland und im Bund. Für die Beihilfe muss der Beamte nichts bezahlen. Sie ist eine kostenlose Leistung seines Dienstherrn.
7) Haftung: Was passiert, wenn etwas passiert?
Erstmal haftet Euer Schulträger, falls z.B. einem Kind durch Euer Versäumnis etwas passiert. Aber er kann Euch bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung im Rahmen der Amtshaftung in Regress (Haftung) nehmen. Beispiele gibt es viele, wie Verletzung der Aufsichtspflicht in der Pause, unterlassene Kontrolle der Sportgeräte im Sportunterricht oder auch der Verlust des Schulschlüssels. Also kümmert Euch rechtzeitig um eine Diensthaftpflicht, am besten mit Beginn des Referendariats.
Wir beraten Dich gerne!
Wir sind der Partner an Deiner Seite und unterbreiten Dir gerne ein vollkommen unverbindliches Angebot!
Sebastian Konrad
Seminarstr. 2
47441 Moers
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