Warum ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte so wichtig?
Als Beamter nehmen Sie Ihre Aufgaben in der Regel im Büro wahr und erlassen Bescheide, verhängen Bußgelder oder erledigen andere administrative Aufgaben. Was genau sollen denn da für Schäden entstehen? Wieso genau ist da eine Diensthaftpflichtversicherung so wichtig? Anders als man auf den ersten Blick meinen könnte, können eine ganze Reihe teurer Sach- und Personenschäden entstehen, wenn Sie als Beamter Ihren täglichen Arbeiten nachgehen. Ein Bürger meldet eine Gefahrenquelle. Sie als zuständiger Beamter im Ordnungsamt schätzen die Gefahr geringer ein, als der besorgte Bürger. Wenige Stunden später geschieht genau an dieser Stelle ein Unfall, der hätte vermieden werden können, wenn die Gefahrenquelle zumindest hinreichend abgesperrt worden wäre.
Sie müssen einen Rückforderungsbescheid oder einen Kostenbescheid gegen einen Bürger erlassen. Sie vergessen die Wiedervorlagerechtzeitig zu ziehen und die Forderung verfristet. Es besteht keine Möglichkeit mehr, die Forderung beizutreiben. Sie haften für die Schäden, die Ihrem Dienstherrn durch die entgangenen Forderungen entstehen, es sei denn, Sie können eine Arbeitsüberlastung nachweisen. Die haben einen Schlüssel für die Schließanlage des gesamten Rathauses. Ihr Schlüssel passt, bis auf wenige Ausnahmen, in jede Tür im Rathaus. Wenn Sie diesen Schlüssel verlieren, muss im schlimmsten Fall die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden – Sie haften für die dadurch entstehenden Kosten.
Egal, welchen Schaden Sie in Sachen
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
im Rahmen Ihrer täglichen Arbeit verursachen – sollte es wirklich einmal zu einem echten Haftungsfall kommen, sind Sie mit der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte, die Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sebastian Konrad in Moers anbieten, auf der sicheren Seite.
Das Thema Dienstpflichtverletzung sollten Sie niemals auf die leichte Schulter nehmen
Eine Dienstpflichtverletzung ist jede Verletzung Ihrer Pflicht als Beamter Ihrem Dienstherrn gegenüber. Wenn aus einer solchen Verletzung Ihrer Pflichten heraus ein Schaden entsteht, stellt sich immer erst einmal die Frage, ob diese Pflichtverletzung leicht fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich entstanden ist.
Bei leichter Fahrlässigkeit lässt sich kein Haftungsfall konstruieren – bei grober Fahrlässigkeit allerdings schon. Und grobe Fahrlässigkeit lässt sich schneller unterstellen, als man auf den ersten Blick meinen mag. Dafür reicht es aus, wenn Sie wussten oder hätten wissen müssen, dass Ihr Handeln eine negative Folge nach sich ziehen würde. Vergessen Sie beispielsweise eine Wiedervorlage entsprechend zu kennzeichnen und gehen dadurch Gelder verloren, kann man Ihnen bei entsprechend niedriger Arbeitsbelastung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Je besser dabei Ihre Ausbildung ist und je spezialisierter Sie in Ihrem Fachgebiet sind, desto eher besteht die Gefahr, grobe Fahrlässigkeit unterstellt zu bekommen.
Kommt es tatsächlich zu einer Dienstpflichtverletzung, durch die Ihrem Dienstherrn ein Schaden entsteht, können für die Regressforderung schnell einige Monatsgehälter draufgehen. Eine Situation, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen mit der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte einen guten Schutz vor genau diesen Situationen.
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