Leistungsstarker Versicherungsschutz der DBV Krankenversicherung.
Ihr Dienstherr beteiligt sich an den Kosten im Krankheitsfall und Sie erhalten Beihilfe. (Info-Button-was ist die Beihilfe) Für die Absicherung der verbleibenden Kosten müssen Sie jedoch selbst sorgen.
Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und nach Ihrem Familienstand. Für Ledige ohne Kinder haben in der Regel einen Beihilfeanspruch von 50% der entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten. Das heißt für Sie, dass Sie 50% der Krankheitskosten über eine private Krankenversicherung absichern müssen. Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Hessen und Bremen.
Auch die Familienmitglieder eines Beamten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. In der Regel beträgt der Beihilfeanspruch für berücksichtungsfähige Kinder 80%, für berücksichtungsfähige Ehepartner 70%. Auch hier gibt es in den Bundesländern Hessen und Bremen abweichende Regelungen.
Vision B-U – erstklassiger Versicherungsschutz für Beihilfeberechtigte der DBV
Bei der DBV sind Sie TOP privat krankenversichert – zum kleinen Preis. Unsere Krankenversicherung wird dank Beitragsrückerstattung und Boni unschlagbar günstig.
Es kann entweder der Sportabzeichen-Bonus oder der Fitness-Studio-Bonus beantragt werden.
Stefan Schließmann
Eisenstr 51
65428 Rüsselsheim
Nach Vereinbarung
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