Polizei- und Zollbeamte
In den Bereichen des Öffentlichen Dienstes, die dem Schutz des Staates und seiner Bevölkerung dienen, wird die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Beamten in Form der Heilfürsorge oder Beihilfe erfüllt.
Ob Sie während Ihrer Ausbildung als Beamter auf Widerruf Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe haben, ist abhängig von Ihrem jeweiligen Dienstherrn (Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht) und der Art Ihrer Tätigkeit.
Wer erhält Heilfürsorge?
Grundsätzlich erhalten Beamte Heilfürsorge, die besonderen Risiken ausgesetzt sind – dazu zählen Beamte der Feuerwehr und Polizei. Soldaten stellen einen Sonderfall dar, denn Soldaten der Bundeswehr (Berufs- und Zeitsoldaten) haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung als besondere Form der Heilfürsorge.
Besonderheit
Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist dazu verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen.
Lebenslange Heilfürsorge?
Der Heilfürsorgeanspruch ist auch immer zeitlich begrenzt – er endet je nach Berufsgruppe und Dienstherr mit dem Ende der aktiven Dienstzeit oder bei Eintritt der Dienstunfähigkeit. Der Heilfürsorgeanspruch kann ebenso mit dem Ende der Ausbildung oder nach einer Versetzung (z.B. in ein anderes Bundesland) enden. Mit Wegfall des Heilfürsorgeanspruchs haben Beamte dann Anspruch auf Beihilfe (Info-Button-was ist die Beihilfe) und benötigen eine private Restkostenversicherung.
TIPP! Die Anwartschaftsversicherung (Tarif AWFH) für Heilfürsorgeberechtigte kostet nur 1 Euro im Monat.
Zusatzversicherung während Ihrer aktiven Dienstzeit
Die truppenärztliche Versorgung bietet keine vollständige Absicherung.
Bei Zahnersatz, Sehhilfen und auch bei Urlauben im Ausland können Ihnen erhebliche Kosten entstehen. Diese können Sie aber einfach und preiswert durch unsere Zusatzversicherung abdecken.
Stefan Schließmann
Eisenstr 51
65428 Rüsselsheim
Nach Vereinbarung
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