Vorsorgen mit dem Beamtenspezialisten
Leistungsstarker Versicherungsschutz der DBV für Beamtenanwärter
Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch. Das bedeutet, Sie werden als dienstunfähig entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Aus dieser können Sie dann eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Da jedoch in der Regel die fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt ist, erhalten Sie auch keine Versorgungsleistungen. Das hinterlässt eine große Versorgungslücke.
Das wichtigste ist, dass Risiko des Verlustes Ihrer Arbeitskraft abzusichern. Darum empfehlen wir Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV.
Profitieren Sie hierbei von günstigen Beiträgen und echter DU-Klausel. Die DBV schließt sich dem Votum Ihres Dienstherrn an und prüft nicht auf Dienstunfähigkeit.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV
Stefan Schließmann
Eisenstr 51
65428 Rüsselsheim
Nach Vereinbarung
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