Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
Wer erhält Heilfürsorge?
Grundsätzlich erhalten Beamte Heilfürsorge, die besonderen Risiken ausgesetzt sind – dazu zählen Beamte der Feuerwehr und Polizei. Soldaten stellen einen Sonderfall dar, denn Soldaten der Bundeswehr (Berufs- und Zeitsoldaten) haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung als besondere Form der Heilfürsorge.
Besonderheit
Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist dazu verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen.
Lebenslange Heilfürsorge?
Der Heilfürsorgeanspruch ist auch immer zeitlich begrenzt – er endet je nach Berufsgruppe und Dienstherr mit dem Ende der aktiven Dienstzeit oder bei Eintritt der Dienstunfähigkeit. Der Heilfürsorgeanspruch kann ebenso mit dem Ende der Ausbildung oder nach einer Versetzung (z.B. in ein anderes Bundesland) enden. Mit Wegfall des Heilfürsorgeanspruchs haben Soldaten dann Anspruch auf Beihilfe und benötigen eine private Restkostenversicherung.
Neue Regelung für Zeitsoldaten
Zeitsoldaten, die nach dem 31.12.2018 Ihre aktive Dienstzeit beenden, erhalten Übergangsgebührnisse wie bisher. Neu ist aber, dass dann kein Anspruch auf Beihilfe besteht, sondern für die Krankenversicherung ein Beitragszuschuss gewährt wird. Für Übergangsgebührnissempfänger vor dem 31.12.2018 ändert sich nichts, diese behalten auch über den 31.12.2018 hinaus Ihren Beihilfenapruch für die Dauer der Übergangsgebührnisse.
Die Anwartschaftsversicherung der DBV – erstklassiger Versicherungsschutz
Zusatzversicherung während Ihrer aktiven Dienstzeit
Die truppenärztliche Versorgung bietet keine vollständige Absicherung.
Bei Zahnersatz, Sehhilfen und auch bei Urlauben im Ausland können Ihnen erhebliche Kosten entstehen. Diese können Sie aber einfach und preiswert durch unsere Zusatzversicherung abdecken
Stefan Schließmann
Eisenstr 51
65428 Rüsselsheim
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