DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Schließmann in Rüsselsheim Beihilfe

Was ist die Beihilfe?

Als Beamter oder Beamtenanwärter erhalten Sie im Krankheitsfall Beihil­fe von Ihrem Dienstherrn. Der Umfang Ihrer Beihilfe ergibt sich aus der jeweiligen Beihilfeverordnung.
 
Die Beihilfe übernimmt jedoch nur einen Teil Ihrer Kosten.
Die restlichen Kosten müssen Sie privat absi­chern. Das ist notwendig um die in Deutschland geltende Versicherungspflicht zu erfüllen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefan Schließmann
Eisenstr 51
65428 Rüsselsheim
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