Was ist die Beihilfe?
Als Beamter oder Beamtenanwärter erhalten Sie im Krankheitsfall Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Der Umfang Ihrer Beihilfe ergibt sich aus der jeweiligen Beihilfeverordnung.
Die Beihilfe übernimmt jedoch nur einen Teil Ihrer Kosten.
Die restlichen Kosten müssen Sie privat absichern. Das ist notwendig um die in Deutschland geltende Versicherungspflicht zu erfüllen.
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefan Schließmann
Eisenstr 51
65428 Rüsselsheim
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Nach Vereinbarung
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