Teildienstunfähigkeit
Durch gesetzliche Rahmenbedingungen ist der Dienstherr jetzt verpflichtet, die Möglichkeit der Teildienstfähigkeit (begrenzte Dienstfähigkeit) zu prüfen. Diese hat zur Folge, dass die Arbeitszeit und das Einkommen entsprechend reduziert werden. Ab einer Teildienstunfähigkeit von mindestens 20 % erbringen wir optional die für den Fall der Dienstunfähigkeit versicherte Leistung anteilig.
Gerne übersenden wir Ihnen die kompletten Versicherungsbedingungen
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefan Schließmann
Eisenstr 51
65428 Rüsselsheim
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Nach Vereinbarung
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