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DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Schließmann in Rüsselsheim Krankenversicherung für KVB Versicherte

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KVB Versicherte

Leistungsstarker Versicherungsschutz der DBV Krankenversicherung.
Beamte des Bundeseisenbahnvermögens, Ruhestandsbeamten sowie deren Angehörige und Hinterbliebene sind in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) versichert. In vielen Leistungsbereichen ist dieser Schutz jedoch nicht ausreichend.

Hier hilft Ihnen unsere Zusatzversicherung. EVK-U – erstklassiger Versicherungsschutz für KVB-Versicherte. Wir erstatten nach Vorleistung durch die KVB 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für:

  • Leistungen der Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger, höchstens 10 % des Rechnungsbetrages.
  • ärztlich verordnete Arznei und Verbandmittel, höchstens 10 % des Rechnungsbetrages
  • ärztlich verordnete Heilmittel, höchstens 20% des Rechnungsbetrages.
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel (Brillengläser, Brillenfassungen bis EUR 110,00,
  • Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlung. höchstens bis 20 % des Rechnungsbetrages.
  • Zahnärztliche Leistungen: Zahnbehandlung (einschließlich Prophylaxe), Zahnersatz (auch Reparaturen), Zahn- und Kieferregulierungen (kieferorthopädische
  • Behandlung)  höchstens 20 % des Rechnungsbetrages, jedoch für zahntechnische Leistungen und gesondert berechnungsfähige Materialien 30 %.
  • gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung, höchstens 20% des Rechnungsbetrages..
  • Heilbehandlungen während vorübergehender Reisen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu 100 %, incl. medizinisch notwendigem Rücktransport.

Vereinfachte Abrechnung Ihrer Leistungen

Wir bieten Ihnen ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren mit der KVB an.
Sie reichen Ihre Belege nur noch bei der KVB ein. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie dem automatischen Abrechnungsverfahren zugestimmt haben. Die KVB leitet dann alle notwendigen Daten elektronisch an die DBV weiter. Nach der Verarbeitung der Daten bei der DBV erhalten Sie den Erstattungsbetrag.

Diese Regelung gilt nicht für die Leistungen Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld. Stationäre Leistungen werden i.d.R. tariflich direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet.

Ihr Vorteil:
Es entfällt die Vorlage der Rechnungsbelege und Erstattungsmitteilungen der KVB bei der DBV.
Für Sie also keine zusätzlichen Portokosten und Postwege. Lediglich in Ausnahmefällen behält sich die DBV eine manuelle Prüfung vor.

Fragen Sie uns und fordern Sie Ihr persönliches Angebot an:

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefan Schließmann
Eisenstr 51
65428 Rüsselsheim
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