Dienstanfänger-Police
Ein Unfall im Straßenverkehr, beim Sport oder im Haushalt kann jederzeit passieren. Das Risiko einer Erkrankung ist ebenso jederzeit gegeben. Sind Sie nicht arbeitsfähig, zahlt Ihnen der Dienstherr zunächst Ihre Bezüge weiter. Bestenfalls genesen Sie rasch und können Ihren Dienst wieder aufnehmen.
Was aber ist, wenn Sie für längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen der Schule fernbleiben müssen? Waren Sie in den vergangenen sechs Monaten mehr als drei Monate nicht in der Lage, Ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen und werden Sie in den nächsten sechs Monaten voraussichtlich nicht wieder vollkommen dienstfähig, kann der Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären.
Was bedeutet Dienstunfähigkeit für Referendare und Lehrer?
Sie genießen umfassenden Schutz und Fürsorge des Dienstherrn. Bei Dienstunfähigkeit ist die Fürsorge allerdings noch sehr lückenhaft, beziehungsweise nicht vorhanden. Werden Sie während des Referendariats oder den ersten fünf Dienstjahren nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit dienstunfähig, ohne dass ein Dienstunfall die Ursache war, haben Sie keinerlei Ansprüche, sondern werden kurzerhand entlassen.
Referendare und Lehrer sind großem Stress ausgesetzt. Bereits von Referendaren werden Höchstleistungen erwartet. Sie übernehmen Aufsichtspflichten, stehen vor großen Klassen, oftmals geht es sehr laut zu und Ihre Freizeit müssen Sie dem Kontrollieren von Klausuren, Besprechungen und Weiterbildungen opfern. Lehrermangel, krankheitsbedingte Ausfälle – schnell übernehmen Sie auch noch Sonderaufgaben.
Die Folge: Häufiger als in anderen Berufsgruppen werden psychische oder psychosomatische Krankheiten diagnostiziert, die überdurchschnittlich oft zur Dienstunfähigkeit führen. Das Risiko dienstunfähig zu werden, ist für Referendare und Lehrer daher besonders hoch.
Wie geht es nach der Dienstunfähigkeitserklärung für Referendar und Lehrer weiter?
Bei Ihrer Entlassung hat der Dienstherr lediglich die Pflicht, Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern. Sie können versuchen Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente geltend zu machen. Erst wenn in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt wurden, sind Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglich.
Sehr wahrscheinlich werden Sie zum Hartz 4 Empfänger. Schützen können Sie sich vor diesem finanziellen und sozialen Fiasko nur durch die private Vorsorge mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Die DBV ist Spezialist, wenn es um die Absicherung im öffentlichen Dienst geht. Wir kennen den Versicherungsbedarf von jungen Lehrern und Referendaren ganz genau. Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist ein Angebot, welches die speziellen Bedürfnisse von Referendaren und jungen Lehrern berücksichtigt.
Was bietet die Dienstanfänger-Police Referendaren und Lehrern?
Die Dienstanfänger-Police bietet Ihnen neben dem finanziellen Schutz bei Dienstunfähigkeit die Möglichkeit, die Grundlagen für Ihre Absicherung im Alter zu schaffen. In einer Police vereinigen sich Dienstunfähigkeitsversicherung und private Rentenversicherung.
- im einfachen und mittleren Dienst bis zu 1.200 €
- im gehobenen Dienst bis zu 1.500 €
- im höheren Dienst erhalten Sie monatlich bis zu 1.800 €
Erfüllen Sie die 5-jährige Wartezeit, haben Sie bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf ein Ruhegehalt. Ihr Absicherungsbedarf ist jetzt geringer, sodass jetzt ein größerer Teil Ihrer Beiträge in Ihre Altersvorsorge investiert werden kann.
Wir beraten Sie gern persönlich
Gern beantworten Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck persönlich und unverbindlich Ihre Fragen rund um die Dienstanfänger-Police und zu weiteren Absicherungsmöglichkeiten der DBV.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Lehrer und Referendare
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 13:00
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