DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Aufgrund der umfangreichen Fürsorgeleistungen des Dienstherrn sind Beamte von der Sozialversicherungspflicht befreit. Seit 2009 sind auch Beamte verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Ausnahme bilden Beamte mit Heilfürsorge, welche die Kosten bei Krankheit bereits zu 100 Prozent abdeckt.

Anstatt sich an den monatlichen Krankenversicherungsbeiträge zu beteiligen, erfüllt der Dienstherr seine Krankenfürsorgepflicht, indem er Beihilfe gewährt.

Beihilfe ist eine nachträgliche Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten bei Krankheit, im Pflegefall, bei Geburt oder Tod. Wie hoch der erstattungsfähige Anteil ist, wird durch den Beihilfebemessungssatz geregelt. In den meisten Bundesländern, wie auch in Bayern, gilt:

  • 50 % Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % Beamte mit zwei und mehr Kindern
  • 70 % Beihilfeberechtigte Ehepartner
  • 70 % Beamte im Ruhestand
  • 80 % Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Für einen 100-prozentigen Versicherungsschutz müssen die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.

Da für Beamte keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, können sie sich unabhängig von der Höhe des Einkommens privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern.

Private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Nur private Krankenversicherungen bieten neben Vollversicherungen auch beihilfekonforme Tarife, Teilkostenversicherungen an. Grundlage zur Berechnung der Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bilden individuelle Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.

Bei beihilfekonformen Tarifen wird zusätzlich der Beihilfebemessungssatz berücksichtigt. Je nach Beihilfebemessungssatz müssen Sie lediglich 20, 30 oder 50 Prozent Ihrer Aufwendungen absichern. Sie profitieren von besonders niedrigen monatlichen Prämien.

Gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Gesetzliche Krankenversicherungen sind immer Vollversicherungen. Kosten für medizinische Leistungen, die im Leistungskatalog enthalten sind, rechnet der Leistungserbringer komplett mit der Kasse ab. Für den Versicherten fallen keine Kosten an. Kostenerstattungen durch die Beihilfe sind nicht notwendig. Der Beamte verzichtet auf die Krankenfürsorge des Dienstherrn und zahlt den gesamten Krankenversicherungsbeitrag aus seinen Einnahmen.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden aus Beitragssatz und Einkommen ermittelt. Je höher das Einkommen ist, desto höher ist auch der Beitrag.

Leistungen gesetzlicher und privater Krankenversicherungen für Referendare und Lehrer im Vergleich

Behandlungen von gesetzlich Krankenversicherten müssen so kostengünstig wie möglich sein. Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Unabhängig von der Höhe ihrer Versicherungsbeiträge haben alle Versicherten Anspruch auf dieselben Leistungen. Der Leistungskatalog wird vom Gesetzgeber vorgegeben und kann von ihm jederzeit wieder geändert werden.

Privat Krankenversicherte können Ihre Leistungen individuell wählen. Zwischen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck und Versicherungsnehmer wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Auf die darin vereinbarten Leistungen gilt eine lebenslange Garantie. Referendar und Lehrer stehen die bestmöglichen Behandlungen, die innovativsten Therapien und Medikamente zur Verfügung.

Vorteile der beihilfekonformen Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Privat Versicherte profitieren von kurzen Wartezeiten in der Arztpraxis und erhalten schneller Termine bei Fachärzten. Die perfekt auf die Beihilfe abgestimmten Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium bieten Ihnen neben freier Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl unter anderem:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Kostenübernahme von bis zu 100 Prozent für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • Hohe Erstattungen für Brillen und Medikamente
  • Kostenerstattungen für Heilpraktiker
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

Wir beraten Sie gern persönlich

Sie haben Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck? Sprechen Sie uns an! Unsere fachkundigen Mitarbeiter sind gern persönlich für Sie da.
 

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