DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit ist für die meisten die Voraussetzung, um Miete, Auto, Versicherungen, Altersvorsorge und Essen bezahlen zu können. Die eigene Arbeitskraft stellt somit für fast jeden das größte Kapital dar. Kann der Beruf nicht mehr ausgeübt und kein Einkommen mehr erzielt werden, droht Hartz 4. Ein Risiko, dessen sich viele nicht bewusst sind.
Vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze scheidet jeder 4. Arbeitnehmer oder Beschäftigte im Öffentlichen Dienst aus gesundheitlichen Gründen aus dem Beruf beziehungsweise Dienst aus. Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr. Beamte haben nach einer 5-jährigen Wartezeit Anspruch auf Versorgung durch ihren Dienstherrn. Sie können mit einem Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Arbeitnehmer können bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn sie innerhalb von 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Arbeiter und Angestellte, die nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben, können auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden. Solange sie in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzukommen, gewährt die gesetzliche Rentenversicherung keine Leistungen. Ob auf dem Arbeitsmarkt entsprechende offene Stellen angeboten werden, wird nicht berücksichtigt.
Experten und Verbraucherorganisationen sprechen sich deutlich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Diese Absicherung hat für alle, die auf das Einkommen aus ihrer beruflichen Tätigkeit angewiesen sind, neben Kranken- und Haftpflichtversicherung oberste Priorität.
Berufsunfähigkeit bei einem Referendar und Lehrer
Angestellte in der Privatwirtschaft gelten als berufsunfähig, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr wie gewohnt verrichten können. Das heißt, ein Arzt bescheinigt, dass für mindestens sechs Monate zu weniger als 50 % im Beruf gearbeitet werden konnte. Ist es noch möglich, einer anderen Tätigkeit nachzugehen, gelten Sie als berufsunfähig, aber nicht als erwerbsunfähig.
Muss der Berufsunfähige einen anderen Beruf ohne die notwendige Ausbildung und Erfahrung ausführen, wird er als Hilfskraft nur ein geringes Einkommen erzielen und damit den gewohnten Lebensstandard aufgeben müssen. Es wird schwierig, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Beispielsweise kann unter Umständen nicht mehr in die private Altersvorsorge eingezahlt werden, sodass zusätzlich Altersarmut droht. Ohne oder nur mit geringem Einkommen sind Sie armutsgefährdet und eventuell auf Sozialleistungen angewiesen.
Angestellte werden berufsunfähig, Beamte stehen in einem Dienstverhältnis und können daher nur dienstunfähig werden.
Unterschied Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
Zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit gibt es einige wichtige Unterschiede. Sind Sie erwerbsunfähig, können Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner oder nur teilweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Es wird weiter differenziert in volle und teilweise Erwerbsunfähigkeit. Sind Sie voll erwerbsunfähig, dann ist es Ihnen nicht möglich, irgendeine Erwerbstätigkeit länger als 3 Stunden am Tag ausüben zu können. Bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit ist eine Tätigkeit über mehr als 3, aber weniger als 6 Stunden möglich.
Ob die Voraussetzungen auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben sind, wird von einem Gutachter der Rentenkasse genau überprüft. Berufsanfänger gehen aufgrund der kurzen Vorversicherungszeit höchstwahrscheinlich leer aus. Selbst wenn eine Rente gewährt wird, ist diese fast immer zeitlich befristet und oft so niedrig, dass zusätzlich Sozialleistungen beantragt werden müssen. Im Durchschnitt erhält ein Erwerbsunfähiger nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung etwa € 800.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer
Sind Sie berufsunfähig aber noch erwerbsfähig, erhalten Sie keine staatlichen Leistungen. Daher ist es wichtig, das Risiko einer Berufsunfähigkeit privat abzusichern, und zwar so früh wie möglich. Das Versicherungsunternehmen wird sich erst genau über Ihre gesundheitliche Verfassung informieren, bevor es zu einem Versicherungsabschluss kommt. Bestehen Vorerkrankungen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen könnten, kann die Versicherung den Antrag ablehnen. Umso jünger Sie sind, desto weniger gesundheitliche Beeinträchtigungen liegen in der Regel vor. Letztendlich richten sich die Beiträge danach, wie hoch das zu versichernde Risiko ist.
Die Varianten der Berufsunfähigkeitsversicherung:
Für Arbeitnehmer reicht die normale Berufsunfähigkeitsversicherung. Es gibt außerdem:
- Berufsunfähigkeitsversicherung mit unechter Dienstunfähigkeitsklausel
- Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel
Beamte werden allerdings nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Sie sollten darauf achten, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Der Grund: Werden Sie dienstunfähig sind Sie noch lange nicht berufsunfähig. Für eine Dienstunfähigkeit reicht es, wenn der Dienst nur noch zu 80 % ausgeübt werden kann. Als berufsunfähig anerkannt werden Sie bei einer Untauglichkeit von mindestens 50 %.
Enthält die Berufsunfähigkeitsversicherung eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel, gilt nur die Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen als Berufsunfähigkeit. In den Ruhestand versetzt werden können nur Lehrer auf Lebenszeit nach mehr als 5 Dienstjahren. Die Entlassung von Referendaren und Dienstanfängern zählt nicht als Berufsunfähigkeit. Die Versicherung zahlt keine Berufsunfähigkeitsrente.
Nur mit einer echten Klausel können Sie darauf vertrauen, dass sowohl die Versetzung in den Ruhestand als auch die Entlassung aus dem Dienst wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gilt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck enthält eine echte Dienstunfähigkeitsklausel.
Die Dienstunfähigkeitsklausel oder Beamtenklausel ist nur ein möglicher Stolperstein. Bei manchen Versicherern können möglicherweise weitere Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen enthalten sein.
Voraussetzungen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer
Zur Überprüfung Ihrer gesundheitlichen Verfassung werden Ihnen einige Fragen zu Ihrer Gesundheit gestellt. Beantworten Sie diese Fragen unbedingt korrekt und wahrheitsgemäß. Treffen Sie falsche Aussagen, damit es zum Versicherungsabschluss kommt, werden diese Ihnen später zum Nachteil gereichen. Falsche Auskünfte, auch wenn sie nicht im Zusammenhang mit Ihrer Berufsunfähigkeit stehen, können Ihren Leistungsanspruch zunichtemachen. Nehmen Sie sich genügend Zeit zur Beantwortung der Fragen. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten direkt an Ihren Arzt und bitten Sie um Krankenakteneinsicht.
Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Referendar und Lehrer
Von der Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie auf Dauer Ihren letzten Beruf zu weniger als 50 % verrichten können. Auf einen anderen Beruf werden Sie nicht verwiesen. Die Vereinbarung einer sogenannten Dynamik bringt den Vorteil mit sich, dass die Berufsunfähigkeitsrente im Laufe der Jahre automatisch steigt, um die Inflation auszugleichen und zu erwartende Gehaltserhöhungen zu berücksichtigen.
Was ist eine Dienstunfähigkeit bei einem Referendar und Lehrer?
Ihr Dienstherr kann Sie für dienstunfähig erklären, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst im letzten halben Jahr weniger als 3 Monate ausüben konnten und keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb des nächsten halben Jahres wieder vollkommen dienstfähig werden.
Häufiger als bei anderen Berufsgruppen werden Lehrkräfte aufgrund von psychischen beziehungsweise psychosomatischen Krankheiten dienstunfähig. Betroffen sind sowohl Lehrer, die schon lange unterrichten, als auch Dienstanfänger. Ein Drittel der Lehrer in Deutschland zeigt Burnout-Symptome. Rund zwei Drittel der Lehrkräfte an deutschen Schulen gehen infolge einer Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand.
Lehrer auf Lebenszeit haben nach einer 5-jährigen Wartezeit Anspruch auf Versorgung durch den Dienstherrn. Sie können mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. In den ersten 5 Dienstjahren werden Lehrer in der Regel wie Referendare bei Dienstunfähigkeit entlassen. Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn die Dienstunfähigkeit ohne grobes Verschulden aus einem Dienstunfall resultiert.
Die maximale Höhe des Ruhegehalts von 71,75 % des letzten Solds wird erst nach 40 Dienstjahren erreicht. In den ersten Jahren entsprechen die Ansprüche der Mindestversorgung.
Referendare und Lehrer benötigen eine private Absicherung
Eine Dienstunfähigkeit ist in jedem Stadium der dienstlichen Laufbahn mit finanziellen Einbußen verbunden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ermöglicht Ihnen, Ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit zu bewahren, egal, ob Sie als Referendar oder kurz vor der Pensionierung dienstunfähig werden.
Sie sollten bei der Wahl der Dienstunfähigkeitsversicherung weniger auf die Kosten achten, sondern Ihr Hauptaugenmerk auf die Leistungen richten.
Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck für einen Referendar und Lehrer
- Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Ihre Beiträge zur Altersvorsorge
- Änderungen, Nachversicherungen und Teilversicherungen sind möglich
- Die Rentenhöhen können, je nach Bedarf und Besoldungsgruppe, flexibel vereinbart werden
- Die Starter-BU der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist eine spezielle und besonders preiswerte Absicherung für Dienstanfänger
- Der Dienstunfähigkeitsschutz ist mit einem Produkt der Altersvorsorge kombinierbar
- Enthält eine Dynamikoption zum Ausgleich inflationsbedingter Verluste
- Inklusive Infektionsschutzklausel
- Keine „abstrakte Verweisung“ auf einen anderen Beruf
Umfassenden Schutz für Referendare und Lehrer bei Dienstunfähigkeit gewähren nur wenige Versicherungsunternehmen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck zahlt auch dann eine Rente, wenn Sie zwar dienstunfähig, aber noch berufsfähig sind. Die vereinbarte, monatliche Rente erhalten Sie zusätzlich zum Ruhegehalt Ihres Dienstherrn.
Höhe der Versicherungssumme der Absicherung von Referendar und Lehrer
Welche Kosten sollten abgedeckt werden? Übliche Fixkosten sind unter anderem: Miete, Verpflegung, Kleidung, Medikamente, Versicherungen, Altersvorsorge, Auto, eventuell Unterhaltszahlungen.
Im Idealfall können Sie mit der Berufsunfähigkeitsrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck die Differenz zwischen gewohntem Einkommen und Ruhegehalt des Dienstherrn ausgleichen.
Möchten Sie Ihren Lebensstandard bei Dienstunfähigkeit aufrechterhalten, sollte sich Ihr gesamtes Einkommen auf 75 %, besser 80 % Ihres gewohnten Nettoeinkommens belaufen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung, beziehungsweise Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine unverzichtbare Absicherung, die Sie vor Ihrem finanziellen und sozialen Abstieg schützen kann. Das finanzielle Risiko ist für einen Referendar und Lehrer in den ersten Dienstjahren am höchsten - Gleichzeitig sind die Voraussetzungen für den Abschluss einer Berufs- beziehungsweise Dienstunfähigkeitsversicherung am besten. Eine frühzeitige Absicherung wirkt sich positiv auf die Versicherungsbeiträge aus. Die Beiträge sind höher, umso älter Sie bei Versicherungsabschluss sind. Das Risiko von chronischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch einen Unfall, nimmt im Laufe der Jahre zu, sodass im ungünstigsten Fall eine Absicherung nicht mehr möglich ist.
Wir beraten Sie gern persönlich
Mit rund 140 Jahren Erfahrung im Öffentlichen Dienst kennen wir Ihre besondere Versorgungssituation sowie Ihren Versicherungsbedarf ganz genau und haben die darauf zugeschnittenen Versicherungslösungen. Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck persönlich und detailliert zum Thema Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit.
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 13:00
09:00 bis 13:00
09:00 bis 13:00
09:00 bis 13:00
14:00 bis 18:00
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung