Können sich Referendar und Lehrer gesetzlich krankenversichern?
Lehrer mit Beamtenstatus können als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, sofern Sie bereits gesetzlich versichert waren. Für privat Versicherte ist es nahezu unmöglich in eine gesetzliche Kasse zu wechseln.
Studenten sind während des Studiums häufig über die Familienversicherung der Eltern gesetzlich krankenversichert. Sie können sich mit Beginn des Referendariats auf freiwilliger Basis weiterhin gesetzlich krankenversichern.
Lehrer werden nach dem Referendariat nicht zwingend verbeamtet. Viele Lehrkräfte unterrichten im Anstellungsverhältnis. Für sie gilt wieder die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange das Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Welche gesetzliche Krankenkasse können Referendar und Lehrer wählen?
Seit 1996 kann die Krankenkasse frei gewählt werden. In Deutschland gibt es derzeit etwa 110 regionale und überregionale gesetzliche Krankenkassen. Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Ersatzkassen bieten Krankenversicherungen an.
Alle Kassen haben zu etwa 96 Prozent das gleiche Leistungsangebot. Vom Gesetzgeber werden die Leistungen verbindlich in einem Leistungskatalog vorgegeben. Die restlichen 4 Prozent der Leistungen, sogenannte „Satzungsleistungen“, kann jede Kasse individuell gestalten.
Was bieten gesetzliche Krankenversicherungen Referendar und Lehrer?
- Ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung
- Krankheitsfrüherkennung und Krankheitsverhütung
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Krankenpflege (zu Hause)
- Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln
Für alle Leistungen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, § 12 SGB V:
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.“
Die Versorgung stellt eine Grundversorgung dar. Alle Versicherten haben Anspruch auf die gleichen Leistungen bei Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhausbehandlungen, Kontrolluntersuchungen, Hilfs- und Heilmitteln, Impfungen, Krankengeld, Vorsorgeangeboten und Kuren.
Zusatzleistungen sind zum Beispiel:
- Bonusprogramme als Belohnung für einen gesunden Lebensstil, beispielsweise für Mitglieder eines Sportvereins, Versicherte, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen oder die für einen umfassenden Impfschutz sorgen
- Zahnzusatzleistungen: Einige Krankenkassen gewähren beispielsweise Vergünstigungen bei Zahnersatz oder übernehmen Behandlungen, welche über die Regelversorgung hinausgehen
- Kostenübernahme für alternative Heilmethoden, zum Beispiel für Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur
- Zuschüsse für Maßnahmen der Gesundheitsförderung, für einen gesunden Lebensstil, zum Beispiel Sportkurse oder Kurse zum Abbau von Übergewicht oder Stress
Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer?
Der Berechnung des monatlichen Versicherungsbeitrages werden Bruttogehalt und Beitragssatz der Krankenkasse zugrunde gelegt. Für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gilt ein Beitragssatz von 14,6 Prozent, zuzüglich des Zusatzbeitrages von etwa 1 Prozent. Versicherten ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen 14 Prozent plus Zusatzbeitrag. Der Dienstherr beteiligt sich nicht an den Krankenversicherungsbeiträgen. Sie müssen den vollen Beitrag aus eigener Tasche zahlen.
Der Beitrag hängt maßgeblich vom Einkommen ab. Allerdings gelten Obergrenzen, die jedes Jahr angepasst werden. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2020 bei einem Jahresbruttoeinkommen von € 56.250 oder monatlich € 4.687,50. Höheres Einkommen wird nicht mehr berücksichtigt.
Was ist die Familienversicherung für Referendar und Lehrer?
In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung können weitere Familienangehörige kostenfrei mitversichert werden:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner mit einem Verdienst von weniger als € 450 im Monat
- Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, nicht erwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres und Kinder in der Ausbildung oder im sozialen, beziehungsweise ökologischen Jahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- Kinder mit Behinderungen können ohne Altersbegrenzung mitversichert werden, wenn das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen und die Behinderung eintrat, als das Kind bereits familienversichert war
Was gilt für Referendar und Lehrer mit Vorerkrankungen?
Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen oder sonstige Beeinträchtigungen haben keinen Einfluss auf die Aufnahme oder die Beiträge. Für die Krankenversicherung spielt das Krankheitsrisiko keine Rolle. Für gesetzliche Krankenkassen besteht Kontrahierungszwang - niemand, der gesetzlich versicherungspflichtig ist oder sich freiwillig versichern kann, wird abgewiesen.
Können Referendar und Lehrer die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist problemlos möglich. Sie müssen lediglich die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten einhalten und die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende beachten. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Krankenkasse:
- erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt
- den Zusatzbeitrag erhöht
- eine Prämienerstattung gesenkt wird
Bei Sonderkündigungen entfällt die Bindung an die Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfristen gelten aber weiterhin.
Was müssen Referendar und Lehrer bei Auslandsreisen beachten?
Im Ausland besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Für Behandlungen in EU-Mitgliedstaaten werden maximal die in Deutschland üblichen Sätze übernommen. Bei hohen Kosten besteht die Gefahr, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.
Liegt Ihr Reiseziel außerhalb Europas, sollten Sie sich privat absichern. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Gern unterbreitet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ein Angebot.
Welche Zusatzversicherungen sind für Referendar und Lehrer sinnvoll?
Reicht Ihnen die Regelversorgung Ihrer Krankenkasse nicht aus, können Sie die Versorgung mit privaten Zusatzversicherungen, zum Beispiel bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, ergänzen. Empfehlenswert sind unter anderem:
Krankenhauszusatzversicherung: Sie müssen nicht das nächstgelegen Krankenhaus aufsuchen, sondern können sich in einem Krankenhaus Ihrer Wahl behandeln lassen.
Zahnzusatzversicherung: Im Laufe der Zeit werden meist umfangreichere und kostenintensivere Maßnahmen im Bereich Zähne/Zahnersatz notwendig. Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt lediglich einen festen Betrag als Zuschuss. Eine Zahnzusatzversicherung kann die Kosten übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden.
Was sind Vorteile einer gesetzlich Krankenversicherung für Referendar und Lehrer?
- Beitragsbefreiung bei länger als 6 Wochen andauernden Erkrankungen
- Härtefallregelungen bei finanziellen Notlagen
- Kein bürokratischer Aufwand, um verauslagte Kosten erstattet zu bekommen
- Versicherte mit chronischen oder Vorerkrankungen zahlen keine Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse gibt es ebenfalls nicht
- Familienversicherung
Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ausführlich zum Thema gesetzliche Krankenversicherung. Sprechen Sie uns an! Wir sind gern für Sie da.