Gesetzliche Krankenversicherung
Die Grundlagen der heutigen gesetzlichen Krankenversicherung legte Bismarck 1883 mit dem „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“. Vom Inkrafttreten an hatten versicherte Arbeiter einen Rechtsanspruch auf Versorgung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Vorher hatte eine Arbeitsunfähigkeit vor allem für Einkommensschwache fatale Folgen, auch wenn sie durch einen Arbeitsunfall herbeigeführt wurde.
Die Krankenversicherung zahlte bei Krankheit des Arbeiters ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit die Hälfte des ortsüblichen Lohns. Der Anspruch war allerdings auf maximal 3 Wochen beschränkt und galt nicht für Angestellte, sondern zunächst nur für Arbeiter wie Bergarbeiter, Handwerker und Fabrikarbeiter.
Die gesetzliche Krankenversicherung heute
Den gesetzlichen Krankenkassen kommt eine elementare Bedeutung in der sozialen Absicherung der Bürger Deutschlands zu. Ziel der gesetzlichen Krankenversicherung ist, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“ (§ 1 SGB V).
In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder bei Krankheit oder Verletzung die notwendige medizinische Behandlung erhält, ohne dass direkt eine finanzielle Gegenleistung erbracht werden muss.
Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Gesetzliche Kassen stehen allen offen, die nicht anders gegen Krankheit abgesichert sind, zum Beispiel durch die freie Heilfürsorge, und die zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehören. Das sind Rentner mit entsprechender Vorversicherung, Auszubildende, Studenten, Praktikanten, Empfänger von Arbeitslosengeld, land- und forstwirtschaftliche Unternehmer, Künstler und alle die sich nicht anders absichern können.
Beamte und Selbstständige können sich auf freiwilliger Basis in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern.
Auch wenn gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten kaum Komfort bieten, stellen sie für die Bevölkerung eine Grundversorgung sicher, was nicht in allen Industrieländern selbstverständlich ist.
Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Alle Versicherten haben, unabhängig von der Höhe ihrer monatlichen Beiträge, Anspruch auf einheitliche Leistungen. Gutverdienende Mitglieder finanzieren die Leistungen von schlechter Verdienenden, Gesunde die Leistungen für Kranke mit.
Die monatlichen Beiträge fließen zusammen mit einem Zuschuss des Bundes in einen Gesundheitsfonds. Aus diesem Fonds erhalten die Krankenkassen für jeden Versicherten einen pauschalen Festbetrag.
In Deutschland existieren über 100 regionale und überregionale gesetzliche Krankenkassen. Etwa 90 % der Deutschen gehören pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert einer AOK, Ersatzkasse, Betriebskrankenkasse, Innungskrankenkasse oder Knappschaft an.
Die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt der staatlichen Kontrolle. Der Gesetzgeber entscheidet, welche Leistungen und in welcher Höhe von den Kassen angeboten werden.
Höhe der Krankenversicherungsbeiträge für Referendar und Lehrer
Der monatliche Krankenversicherungsbeitrag wird aus dem Bruttogehalt und dem Beitragssatz ermittelt. Der einheitliche Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenversicherungen liegt bei 14,6 Prozent. Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen den ermäßigten Satz von 14 Prozent. Darüber hinaus kann jede Kasse einen individuellen Zusatzbeitrag, im Durchschnitt 1 Prozent, erheben und Zusatzleistungen anbieten. Hier liegen die einzigen Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen.
Umso höher der Verdienst ist, desto höher sind die Beiträge. Es gibt allerdings Obergrenzen, die jedes Jahr neu definiert werden. Die Beiträge sind mit einer Höchstgrenze, der Beitragsbemessungsgrenze, gedeckelt. Für 2020 gilt ein Jahresbruttoeinkommen von € 56.250 oder monatlich € 4.687,50 als Höchstwert. Alles, was darüber liegt, wird nicht zur Beitragsermittlung herangezogen.
Die monatlichen Versicherungsbeiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Gesetzlich versicherte Rentner zahlen wie Erwerbstätige nur die Hälfte des Beitrags, die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die andere Hälfte. Referendar und Lehrer mit gesetzlicher Krankenversicherung zahlen den gesamten Mitgliedsbeitrag in voller Höhe aus eigener Tasche.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer
Gesetzliche Krankenkassen müssen sich an das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 14 SGB V halten: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Jeder Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch auf:
- Leistungen, die der Vermeidung und Linderung von Krankheiten dienen
- Leistungen zur Empfängnisverhütung und zum Schwangerschaftsabbruch
- Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
- Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- häusliche Krankenpflege
- Krankenhausbehandlungen
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Zwischen dem Versicherten und der Krankenkasse wird kein Vertrag abgeschlossen – eine Leistungsgarantie gibt es nicht. Werden die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel knapp, kann der Gesetzgeber jederzeit Leistungen ändern, kürzen oder streichen.
Theoretisch können gesetzlich Krankenversicherte Arzt und Krankenhaus frei wählen, es muss jedoch eine kassenärztliche Zulassung vorliegen. In der Regel sollte das nächstgelegene und kostengünstigste Krankenhaus aufgesucht werden. Andernfalls kann die Kasse den Mehraufwand privat in Rechnung stellen.
Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit weiterhin Ihr Gehalt. Danach besteht Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse in Höhe von 70 % des Bruttogehalts, beziehungsweise maximal 90 % des Nettogehalts.
Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Referendar und Lehrer
Die Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen sind zu etwa 96 Prozent identisch, die restlichen 4 Prozent kann jede Kasse nach eigenen Vorstellungen gestalten, mögliche Angebote sind:
- Vorsorge: zusätzliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen.
- Erstattungen und Zuzahlungen: Erstattet wird ein Teil der Behandlungskosten, beispielsweise für alternativen Behandlungsmethoden. Zuzahlungen sind zum Beispiel für zahnärztliche Leistungen, die über die Regelversorgung hinaus gehen, möglich.
- Bonusprogramme: Bonusprogramme in Form von Beitragserstattungen, Sachprämien oder Zuschüssen für medizinische Leistungen sollen Anreize für einen gesunden Lebensstil setzen, dazu gehört gesundheitsfördernder Sport, Teilnahme an Präventionskursen oder ein Nichtraucherbonus
- Wahltarife ermöglichen Kosteneinsparungen oder spezifischere Leistungen.
Einschränkungen für Referendar und Lehrer
Die freiwillige Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt für Sie nur infrage, wenn Sie bereits zuvor gesetzlich versichert waren.
Sie haben Anspruch auf eine Grundversorgung, welche Sie mit Zusatzversicherungen, wie sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck anbietet, erweitern können. Was wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Empfehlenswert sind:
- Zahnzusatzversicherung
- Krankenhauszusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung
- Auslandskrankenversicherung
Zuzahlungen für Referendar und Lehrer
Hohe Zuzahlungen sind vor allem im Bereich der zahnärztlichen Versorgung zu leisten. Während die Kosten von Zahnbehandlung und Zahnerhalt vollständig übernommen werden, muss bei Kronen, Brücken, Teil- oder Vollprothesen ein großer Anteil selbst bezahlt werden.
Auch bei Massagen, Krankengymnastik, Hilfsmitteln, Medikamenten und Brillen werden Zuzahlungen fällig.
Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer
Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familienversicherung, bei welcher mit dem Beitrag des Hauptverdieners weitere Familienmitglieder kostenlos mitversichert werden können. Für Referendar und Lehrer mit vielen Kindern könnte die gesetzliche Krankenversicherung eine kostengünstige Absicherung darstellen.
Gesetzliche Krankenversicherung FAQ
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der fünf Absicherungen des deutschen Sozialversicherungssystems. Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherungen ist: “Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht fast jedem offen. Pflichtversichert werden Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt von weniger als € 62.550. Übersteigt das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze können sie freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Gesetzlich versichert werden Rentner mit entsprechender Vorversicherung, Auszubildende, Studenten, Praktikanten, Empfänger von Arbeitslosengeld, land- und forstwirtschaftliche Unternehmer, Künstler und Personen, die sich nicht anderweitig absichern können.
Können sich Referendar und Lehrer gesetzlich krankenversichern?
Lehrer mit Beamtenstatus können als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, sofern Sie bereits gesetzlich versichert waren. Für privat Versicherte ist es nahezu unmöglich in eine gesetzliche Kasse zu wechseln.
Studenten sind während des Studiums häufig über die Familienversicherung der Eltern gesetzlich krankenversichert. Sie können sich mit Beginn des Referendariats auf freiwilliger Basis weiterhin gesetzlich krankenversichern.
Lehrer werden nach dem Referendariat nicht zwingend verbeamtet. Viele Lehrkräfte unterrichten im Anstellungsverhältnis. Für sie gilt wieder die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange das Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Welche gesetzliche Krankenkasse können Referendar und Lehrer wählen?
Seit 1996 kann die Krankenkasse frei gewählt werden. In Deutschland gibt es derzeit etwa 110 regionale und überregionale gesetzliche Krankenkassen. Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Ersatzkassen bieten Krankenversicherungen an.
Alle Kassen haben zu etwa 96 Prozent das gleiche Leistungsangebot. Vom Gesetzgeber werden die Leistungen verbindlich in einem Leistungskatalog vorgegeben. Die restlichen 4 Prozent der Leistungen, sogenannte „Satzungsleistungen“, kann jede Kasse individuell gestalten.
Was bieten gesetzliche Krankenversicherungen Referendar und Lehrer?
- Ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung
- Krankheitsfrüherkennung und Krankheitsverhütung
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Krankenpflege (zu Hause)
- Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln
Für alle Leistungen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, § 12 SGB V:
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.“
Die Versorgung stellt eine Grundversorgung dar. Alle Versicherten haben Anspruch auf die gleichen Leistungen bei Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhausbehandlungen, Kontrolluntersuchungen, Hilfs- und Heilmitteln, Impfungen, Krankengeld, Vorsorgeangeboten und Kuren.
Zusatzleistungen sind zum Beispiel:
- Bonusprogramme als Belohnung für einen gesunden Lebensstil, beispielsweise für Mitglieder eines Sportvereins, Versicherte, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen oder die für einen umfassenden Impfschutz sorgen
- Zahnzusatzleistungen: Einige Krankenkassen gewähren beispielsweise Vergünstigungen bei Zahnersatz oder übernehmen Behandlungen, welche über die Regelversorgung hinausgehen
- Kostenübernahme für alternative Heilmethoden, zum Beispiel für Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur
- Zuschüsse für Maßnahmen der Gesundheitsförderung, für einen gesunden Lebensstil, zum Beispiel Sportkurse oder Kurse zum Abbau von Übergewicht oder Stress
Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer?
Der Berechnung des monatlichen Versicherungsbeitrages werden Bruttogehalt und Beitragssatz der Krankenkasse zugrunde gelegt. Für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gilt ein Beitragssatz von 14,6 Prozent, zuzüglich des Zusatzbeitrages von etwa 1 Prozent. Versicherten ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen 14 Prozent plus Zusatzbeitrag. Der Dienstherr beteiligt sich nicht an den Krankenversicherungsbeiträgen. Sie müssen den vollen Beitrag aus eigener Tasche zahlen.
Der Beitrag hängt maßgeblich vom Einkommen ab. Allerdings gelten Obergrenzen, die jedes Jahr angepasst werden. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2020 bei einem Jahresbruttoeinkommen von € 56.250 oder monatlich € 4.687,50. Höheres Einkommen wird nicht mehr berücksichtigt.
Was ist die Familienversicherung für Referendar und Lehrer?
In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung können weitere Familienangehörige kostenfrei mitversichert werden:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner mit einem Verdienst von weniger als € 450 im Monat
- Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, nicht erwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres und Kinder in der Ausbildung oder im sozialen, beziehungsweise ökologischen Jahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- Kinder mit Behinderungen können ohne Altersbegrenzung mitversichert werden, wenn das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen und die Behinderung eintrat, als das Kind bereits familienversichert war
Was gilt für Referendar und Lehrer mit Vorerkrankungen?
Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen oder sonstige Beeinträchtigungen haben keinen Einfluss auf die Aufnahme oder die Beiträge. Für die Krankenversicherung spielt das Krankheitsrisiko keine Rolle. Für gesetzliche Krankenkassen besteht Kontrahierungszwang - niemand, der gesetzlich versicherungspflichtig ist oder sich freiwillig versichern kann, wird abgewiesen.
Können Referendar und Lehrer die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist problemlos möglich. Sie müssen lediglich die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten einhalten und die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende beachten. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Krankenkasse:
- erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt
- den Zusatzbeitrag erhöht
- eine Prämienerstattung gesenkt wird
Bei Sonderkündigungen entfällt die Bindung an die Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfristen gelten aber weiterhin.
Was müssen Referendar und Lehrer bei Auslandsreisen beachten?
Im Ausland besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Für Behandlungen in EU-Mitgliedstaaten werden maximal die in Deutschland üblichen Sätze übernommen. Bei hohen Kosten besteht die Gefahr, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.
Liegt Ihr Reiseziel außerhalb Europas, sollten Sie sich privat absichern. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Gern unterbreitet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ein Angebot.
Welche Zusatzversicherungen sind für Referendar und Lehrer sinnvoll?
Reicht Ihnen die Regelversorgung Ihrer Krankenkasse nicht aus, können Sie die Versorgung mit privaten Zusatzversicherungen, zum Beispiel bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, ergänzen. Empfehlenswert sind unter anderem:
Krankenhauszusatzversicherung: Sie müssen nicht das nächstgelegen Krankenhaus aufsuchen, sondern können sich in einem Krankenhaus Ihrer Wahl behandeln lassen.
Zahnzusatzversicherung: Im Laufe der Zeit werden meist umfangreichere und kostenintensivere Maßnahmen im Bereich Zähne/Zahnersatz notwendig. Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt lediglich einen festen Betrag als Zuschuss. Eine Zahnzusatzversicherung kann die Kosten übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden.
Was sind Vorteile einer gesetzlich Krankenversicherung für Referendar und Lehrer?
- Beitragsbefreiung bei länger als 6 Wochen andauernden Erkrankungen
- Härtefallregelungen bei finanziellen Notlagen
- Kein bürokratischer Aufwand, um verauslagte Kosten erstattet zu bekommen
- Versicherte mit chronischen oder Vorerkrankungen zahlen keine Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse gibt es ebenfalls nicht
- Familienversicherung
Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ausführlich zum Thema gesetzliche Krankenversicherung. Sprechen Sie uns an! Wir sind gern für Sie da.
Wir beraten Sie gern persönlich
Sie möchten eine ausführliche und unverbindliche Beratung? Sprechen Sie uns an, die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind gern für Sie da.
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 13:00
09:00 bis 13:00
09:00 bis 13:00
09:00 bis 13:00
14:00 bis 18:00
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung