Krankenversicherung
Würde bei Krankheit oder einem Unfall die medizinische Versorgung verwehrt werden, weil der Bedürftige nicht für die Kosten aufkommen kann, hätte das fatale Folgen. In Deutschland ist dies heute unvorstellbar. Alle Bürger sind verpflichtet, über einen Krankenversicherungsschutz zu verfügen. Nur ein geringer Anteil der Bevölkerung besitzt keine Absicherung.
Jeder, der keine Heilfürsorge beziehungsweise truppenärztliche Versorgung erhält oder sich privat versichern kann, hat die Möglichkeit, sich bei einer der etwa 110 gesetzlichen Krankenkassen abzusichern.
Der Kontrahierungszwang besteht für gesetzliche und seit 2009 auch für private Versicherungsunternehmen. Seitdem wird von privaten Versicherern der Basistarif angeboten, in den Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden. Die Beiträge werden auf Basis des Alters des Versicherungsnehmers berechnet. Das Leistungsangebot orientiert sich am Niveau gesetzlicher Krankenversicherungen. Welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen gewähren, wird vom Gesetzgeber vorgegeben.
Demzufolge sind die Leistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen fast identisch. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen liegen in den Sonderleistungen, die jede Kasse selbst definieren darf und den Zusatzbeiträgen, die individuell erhoben werden. Etwa 90 Prozent der Bevölkerung gehören der gesetzlichen Krankenversicherung an.
Privat versichern können sich Selbstständige, Studenten, Beamte und Arbeitnehmer, deren Jahresbruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter dieser Grenze werden in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das gilt auch für angestellte Lehrer.
Für Referendare und Lehrer gelten andere Reglungen
Lehrer mit Beamtenstatus schließen mit dem Dienstherrn keinen Arbeitsvertrag ab, sondern leisten einen Eid und stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Für den Dienst und seine Treue bietet der Dienstherr seinen Beamten Schutz und Fürsorge. Aus diesem Grund sind Beamte von der Sozialversicherungspflicht befreit. Zu den umfangreichen Fürsorgeleistungen gehört auch die Krankenfürsorge.
Der Dienstherr erstattet Referendaren und Lehrern in Form von Beihilfe einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Dafür beteiligt er sich nicht an den Beiträgen zu Krankenversicherung. Auch wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten müssen mit einer Krankenversicherung abgesichert werden.
Referendare und Lehrer können einkommensunabhängig selbst entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern.
Freiberufliche Pädagogen können sich wie Beamte entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung absichern. Sie erhalten weder Beihilfe noch einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen. Ob gesetzlich oder privat versichert - Sie zahlen die Versicherungsprämien in voller Höhe aus ihren laufenden Einnahmen.
Die Beihilfe für einen Referendar und Lehrer
Jedes Bundesland kann seine eigenen Beihilferegelungen erlassen. Mit dem Beihilfebemessungssatz wird vorgegeben, wie hoch der über die Beihilfe abgesicherte Kostenanteil ist. Der Freistaat Bayern hält sich wie die meisten anderen Bundesländer auch an die vom Bund festgelegten Beihilfebemessungssätze:
- 50 % Beamte ohne oder mit einem Kind
- 70 % Beamte mit zwei und mehr Kindern
- 70 % Beihilfeberechtigte Ehepartner
- 70 % Beamte im Ruhestand
- 80 % Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen
Die Restkosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden.
Beihilfekonforme Tarife werden ausschließlich von privaten Versicherern, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, angeboten. Die Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ergänzen die Beihilfe perfekt zu einem 100%igen Krankenschutz.
Gesetzliche Tarife sind immer Vollversicherungen. Die Kosten für im Leistungskatalog enthaltene Maßnahmen werden von der Kasse direkt und komplett an den Leistungserbringer gezahlt. Erstattungen an den Versicherten sind nicht nötig.
Gesetzliche Krankenversicherung für einen Referendar und Lehrer
Für gesetzliche Krankenkassen ist das gesundheitliche Risiko und Alter für die Aufnahme und Beitragsermittlung unwichtig. Die Krankenversicherungsbeiträge richten sich nur nach der Höhe des Einkommens. Der einheitliche Beitragssatz aller Kassen beträgt 14,6 % des Bruttogehalts plus einem individuellen Zusatzbeitrag von etwa 1 %. In der Privatwirtschaft übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten.
Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht. Lehrkräfte, die freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen die Beiträge komplett aus eigener Tasche zahlen. Bei einem hohen Einkommen ergeben sich auch hohe Versicherungsbeiträge. Diese werden allerdings gedeckelt. Vorteile aus der Zahlung von hohen Mitgliedsbeiträgen ergeben sich nicht. Alle Versicherten haben Anspruch auf die gleichen Leistungen.
Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie eine Regelversorgung. Die Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Eine Garantie auf die Versicherungsleistungen gibt es nicht. So wie der Gesetzgeber Leistungen vorschreibt, ist er befugt, diese jederzeit wieder zu kürzen oder zu streichen.
Der Vorteil gesetzlicher Krankenkassen ist die Möglichkeit, weitere Familienmitglieder in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichern zu können. Für Lehrer mit mehreren Kindern stellt die gesetzliche Krankenversicherung möglicherweise eine kostengünstige Option dar.
Die Private Krankenversicherung
Referendare und Lehrer werden von der Beihilfestelle 50 bis 80 % ihrer tatsächlichen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod und für Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge erstattet. Mit der privaten Krankenversicherung werden nur noch die restlichen 20 bis 50 % der Kosten abgesichert. Daraus resultieren besonders günstige Beiträge zur Krankenversicherung.
Die private Krankenversicherung der DBV für einen Referendar und Lehrer
Je nachdem, wie komfortabel Sie sich absichern möchten, haben Sie die Wahl zwischen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium.
Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind unter anderem:
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
- Hohe Erstattungen für Brillen und Medikamente
- Kostenerstattungen für Heilpraktiker
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
Vorteile für Referendare und Lehrer mit einer Absicherung bei der DBV
Neben freier Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl haben bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck versicherte Beamte Zugang zu den fortschrittlichsten Medikamenten, bestmöglichen Behandlungen und innovativsten Therapien. Aus einem breiten Spektrum von Versicherungslösungen kann jeder nach seinem Bedarf Leistungen wählen. Referendare und Lehrer schließen mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck einen privatrechtlichen Vertrag. Für die vereinbarten Leistungen besteht Leistungsgarantie.
Die Versicherungsbeiträge werden einkommensunabhängig von individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Tarif und Beihilfebemessungssatz bestimmt. Je nachdem, wie sich Ihre persönliche Lebenssituation verändert, kann Ihr Versicherungsschutz flexibel angepasst werden, zum Beispiel bei Heirat oder Geburt eines Kindes.
Die Kombination aus privater Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck und Beihilfe ist für Referendare und Lehrer sowie beihilfeberechtigte Partner und Kinder eine leistungsstarke und kostengünstige Absicherung.
Krankenversicherung FAQ
Warum brauchen Referendar und Lehrer eine Krankenversicherung?
Die allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt seit 2009 auch für Beamte. Sie können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Die Krankenversicherung ermöglicht jedem, der medizinische Versorgung benötigt, diese in Anspruch nehmen zu können, auch wenn er für die Kosten nicht aufkommen kann.
Aufgrund der allgemeinen Krankenversicherungspflicht sind auch private Versicherer gezwungen, Antragsteller aufzunehmen. Der Kontrahierungszwang erstreckt sich allerdings nur auf den Basistarif. Standard- und Komforttarife sind erst nach einer Gesundheitsprüfung zugänglich.
Wo können sich Referendar und Lehrer krankenversichern?
Gesetzliche Krankenversicherungen stehen jedem, der nicht anderweitig versichert ist und dem aufnahmeberechtigten Personenkreis angehört, offen. Das heißt, Beamte, die zuletzt gesetzlich versichert waren, können sich freiwillig in einer AOK, BKK, Innungskrankenkasse oder Ersatzkasse versichern.
Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft können sich privat krankenversichern, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Beamte, Selbstständige und Studenten müssen nicht über ein Mindesteinkommen verfügen, um eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Lehrer werden verbeamtet, sind selbstständig oder im Angestelltenverhältnis tätig. Angestellte Lehrer mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben keine Wahl zwischen privater und gesetzlicher Absicherung, sie werden in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Was gilt für die Beiträge zur Krankenversicherung von Referendar und Lehrer?
Der Dienstherr beteiligt sich nicht, wie es für Arbeitgeber in der privaten Wirtschaft üblich ist, an den Beiträgen zur Krankenversicherung. Die Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung müssen von Referendar und Lehrer aus den eigenen Einnahmen gezahlt werden.
Eine der Fürsorgepflichten des Dienstherrn ist die Krankenfürsorge. Referendar und Lehrer haben Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr erstattet mindestens 50 % der real entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod. Nur die nicht von der Beihilfe abgedeckten Aufwendungen müssen mit einer Krankenversicherung abgesichert werden.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden anhand des Bruttoeinkommens und des Beitragssatzes der Krankenkasse berechnet. Die Beitragssätze und die Leistungen sind bei allen Kassen ein einheitlich. Jede Kasse kann einen Zusatzbeitrag erheben und in geringem Umfang Zusatzleistungen anbieten. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 14,6 Prozent plus etwa 1 Prozent.
Das Einkommen wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Die Grenzen werden jährlich angepasst. Alles, was 2020 über einem Einkommen von 56.250 Euro jährlich hinausgeht, wird nicht berücksichtigt. Die Beiträge sind also gedeckelt.
Bei privaten Krankenversicherungen spielt das Einkommen für die Beitragsberechnung keine Rolle. Die Beiträge richten sich nach dem Gesundheitszustand und dem Alter des Versicherten, den gewünschten Leistungen sowie dem Beihilfebemessungssatz.
Was sind beihilfekonforme Krankenversicherungen für Referendar und Lehrer?
Beihilfekonforme Krankenversicherungen sind spezielle Tarife für Beamte, welche die Beihilfe zu einem 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz erweitern. Beihilfekonforme Krankenversicherungen werden nur von privaten Krankenkassen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, angeboten.
Der Dienstherr erstattet Referendar und Lehrer:
- ohne oder mit einem Kind 50 %
- mit zwei Kindern und mehr 70 %
der Kosten bei Krankheit. Für beihilfeberechtigten Partner und Beamte im Ruhestand werden 70 %, für Kinder und Waisen 80 % übernommen. In Baden-Württemberg, Bremen und Hessen gelten andere Sätze.
Warum erhält der gesetzlich krankenversicherter Referendar und Lehrer keine Beihilfe?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die im Leistungskatalog enthaltenen Leistungen komplett. Nachträgliche Erstattungen an Referendar und Lehrer in Form der Beihilfe sind nicht gerechtfertigt.
In den Bundesländern Hamburg, Bremen, Thüringen und Brandenburg können Beamte auf Wunsch pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Zieht der Beamte in ein anderes Bundesland, welches keine pauschale Beihilfe gewährt, kann es zu Problemen kommen. Entweder müssen dann die Kosten zur gesetzlichen Krankenversicherung komplett selbst getragen oder eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, was bei höherem Alter und der Gesundheit schwierig beziehungsweise teuer wird.
Welche Leistungen bieten Krankenversicherungen Referendar und Lehrer?
Eine Leistungsgarantie gibt es nicht. Wird das Geld knapp, können Leistungen gekürzt oder gestrichen werden. Unterschiede gibt es nur bei den Zusatzleistungen, die jede Kasse selbst bestimmen darf.
Die Leistungen gesetzlicher Krankenkassen beschränken sich auf das Notwendigste. Was nicht im Leistungskatalog enthalten ist oder über dem festgesetzten Höchstsatz liegt, muss privat gezahlt werden. Vor allem bei der zahnärztlichen Versorgung sind hohe Eigenanteile zu leisten.
Können Referendar und Lehrer die Krankenversicherung wechseln?
Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung können nach der Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende ihre Versicherung kündigen und problemlos in eine andere gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Von einer privaten Krankenkasse zu einem anderen privaten Versicherungsunternehmen zu wechseln, ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres grundsätzlich möglich, aber meist mit Nachteilen verbunden. Der Beitrag bei einer neuen Krankenkasse wird mit aller Wahrscheinlichkeit höher ausfallen. Zunächst wird wieder eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, auch das höhere Alter wirkt sich auf die Beitragshöhe aus. Die bereits gebildeten Altersrückstellungen sind nur bedingt übertragbar.
Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung ist möglich, sobald das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Wer sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, für den ist der Weg zurück in die gesetzliche Absicherung kaum noch möglich.
Wie sind Referendar und Lehrer im Ausland krankenversichert?
Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Versicherte sind weltweit bis zu 6 Monate abgesichert.
Versicherungsschutz für gesetzlich versicherte Beamte besteht kaum. Für Reisen in EU-Mitgliedsstaaten kann eine "Europäische Krankenversicherungskarte“ ausgestellt werden. Es ist empfehlenswert, sich bei Auslandsreisen zusätzlich privat abzusichern.
Für eine ausführliche und individuelle Beratung rund um die Krankenversicherung stehen Ihnen unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck gern zur Verfügung.
Wir beraten Sie gern persönlich
Sie haben Fragen zum Thema Krankenversicherung? Sprechen Sie uns an! Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind für Sie da und beraten Sie gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 13:00
09:00 bis 13:00
09:00 bis 13:00
09:00 bis 13:00
14:00 bis 18:00
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung