DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Beamte auf Lebenszeit
Beamte auf Lebenszeit
Konnten Sie in der Probezeit Ihre Eignung für den Dienst bei der Polizei unter Beweis stellen und erfüllen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, haben Sie es geschafft, Sie können zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Ihre Zukunft ist jetzt finanziell abgesichert. Sie schließen keinen Arbeitsvertrag ab und sind somit im Prinzip unkündbar, Ihre Bezüge steigen in regelmäßigen Abständen und auch im Alter sorgt Ihr Dienstherr für Sie.
Nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Familie hat Anspruch auf lebenslange Alimentation und Fürsorge. Werden Sie pensioniert, gelten Ihre Rechte weiterhin. Sie haben Anspruch auf:
- Beihilfe
- Besoldung
- Reisekosten
- Trennungsgeld
- Umzugskosten
- Unterstützung
- Versorgung
Neben ausgezeichneten Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten sind auch Ihre Aufstiegschancen hervorragend. Viele Beamte der Polizei gehen in den nächsten Jahren in den Ruhestand. Der Bedarf an gut ausgebildeten und fähigen Beamten der Polizei ist groß.
Beamte der Polizei stehen mit ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, mit besonderen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zum Angestellten haften Beamte der Polizei für Schäden, die sie im Dienst verursachen und es gelten andere Regelungen bei Berufs- beziehungsweise Dienstunfähigkeit. Sie müssen sowohl im Dienst als auch außerhalb für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen und diese verteidigen. Für ihre Dienste und Treue gewährt der Dienstherr seinen Beamten Schutz und Fürsorge.
Die Krankenfürsorge des Dienstherrn für Beamte der Polizei
Beamte haben entweder Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe. Freie Heilfürsorge erhalten Beamte, deren Gesundheit und Leben im Dienst besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Alle anderen Beamten erhalten Beihilfe. Geregelt wird die beamtenrechtliche Krankenfürsorge auf Landesbasis. Jedes Bundesland kann seine eigenen Verordnungen erlassen. Im Freistaat Bayern haben Anwärter und Beamte der Bereitschaftspolizei Anspruch auf Heilfürsorge.
Was ist Heilfürsorge für Beamte der Polizei?
Heilfürsorgeberechtigte Beamte der Polizei haben einen direkten Anspruch auf Sachleistungen. Der Dienstherr übernimmt die Kosten der medizinischen Versorgung komplett. Die übernahmefähigen Leistungen entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, mit ähnlichen Versorgungslücken.
Die Leistungen umfassen:
- Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge
- ambulante und stationäre ärztliche Behandlung im Krankheitsfall
- zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
- bei Schwangerschaft und Entbindung Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger
Meist wird für die Heilfürsorge ein „angemessener Betrag“ von etwa 1,5 % auf die Besoldung angerechnet. Aber auch dies ist nicht bundeseinheitlich geregelt und kann von Bundesland zu Bundesland variieren.
Besteht ein Anrecht auf Heilfürsorge, so hat dieses nach dem Subsidiaritätsprinzip Vorrang vor dem Anspruch auf Beihilfe.
Der Heilfürsorgeanspruch gilt nur für den Beamten selbst. Familienangehörige können unter Umständen Beihilfe in Anspruch nehmen. Heilfürsorge wird auch nur für die Zeit gewährt, in welcher das hohe Gesundheitsrisiko gegeben ist und geht spätestens bei der Versetzung in den Ruhestand in Beihilfe über.
Beihilfe für Beamte der Polizei
In Form der Beihilfe erstattet der Dienstherr Beamten der Polizei 50 bis 80 % der Kosten im Krankheits-, Pflege- oder Todesfall, für Geburt oder Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Familienangehörige sind unter Umständen ebenfalls beihilfeberechtigt. An Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt sich der Dienstherr nicht mehr.
Der nicht von der Beihilfe abgedeckte Kostenanteil muss mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.
Krankenversicherung für Beamte der Polizei mit Beihilfeanspruch
Grundsätzlich können sich Beamte unabhängig von der Höhe des Einkommens gesetzlich oder privat krankenversichern. Beihilfekonforme Tarife werden jedoch nur von privaten Krankenversicherungen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, angeboten.
Schließen Sie eine Vollversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ab, können Sie keine Beihilfe in Anspruch nehmen. Der Leistungserbringer rechnet die Kosten, welche im Leistungskatalog enthalten sind, direkt und komplett mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Sie zahlen für Ihre Behandlung nichts, eine Kostenerstattung ist unnötig.
Beihilfe und private Krankenversicherung funktionieren nach dem Kostenerstattungsprinzip. Der Leistungserbringer stellt Ihnen die Behandlung privat in Rechnung. Sie zahlen die Rechnung, gehen also in Vorkasse und stellen anschließend bei Ihrer Beihilfestelle und der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung. Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen zurückgezahlt.
Vorteile der privaten Krankenversicherung für Beamte der Polizei
Der Versicherungsbeitrag zur privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, gewünschten Leistungen, Beihilfebemessungssatz und Gesundheitszustand. Da nur noch 20 bis 50 Prozent der eigentlichen Kosten bei Krankheit abgesichert werden, sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung besonders günstig.
Vorteile der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck im Überblick:
- Freie Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Umwandlungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Niedrige Beiträge bei frühzeitigem Versicherungsabschluss
- Hohe Kostenerstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe
- Hohe Erstattungen für Brillen und Medikamente
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen
Leistungsgarantie: Die vereinbarten Leistungen werden in einem individuellen, privatrechtlichen zwischen jedem einzelnen Versicherten und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck fest vereinbart.
Ehepartner, welche nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind und deren Jahreseinkommen im Jahr vor der Antragstellung unter € 18.000 lag sowie Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, können ebenfalls in der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck versichert werden.
Das Risiko Dienstunfähigkeit bei Beamten der Polizei
Beamte der Polizei können bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder Verwundung ohne eigenes Verschulden nach einer 5-jährigen Wartezeit mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. Je länger Sie bereits im Dienst sind, desto höher ist das Ruhegehalt. In den ersten Jahren beschränkt sich der Anspruch auf die Mindestversorgung von etwa 35 Prozent der letzten Bezüge. Mit jedem Dienstjahr steigen die Versorgungsansprüche um 1,79375 Prozent bis zum Maximum von 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge nach 40 Dienstjahren.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie Versorgungslücken optimal schließen und Ihr Leben wie gewohnt fortführen.
Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV:
- Garantie auf die vertraglich vereinbarte Rente
- Kombination mit einer privaten Rentenversicherung ist möglich
- Bei Dienstunfähigkeit zahlt die DBV Ihre Beiträge zur Altersvorsorge
- Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien
- Anpassungen, Teil- und Nachversicherungen sind möglich
- Spezielle, besonders preiswerte Absicherungen für Referendare
Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten der Polizei
Psychische Erkrankungen, Unfälle oder traumatische Erlebnisse können dazu führen, dass Beamte der Polizei nicht mehr für den Vollzugsdienst geeignet sind. Die Schwelle zur Vollzugsdienstunfähigkeit ist durch die außerordentlich hohen gesundheitlichen Anforderungen noch niedriger als zur Dienstunfähigkeit. Das Risiko einer Vollzugsdienstunfähigkeit ist daher besonders hoch.
Wir beraten Sie gern persönlich
Die spezielle Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bietet auch bei Vollzugsdienstunfähigkeit optimalen Schutz. Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an! Gern beraten wir Sie persönlich und individuell.
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung
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