Die Krankenversicherung Vision B/ Restkostenversicherung
Beamtenanwärter oder Beamte der Polizei unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Unabhängig vom Einkommen steht es ihnen frei, sich gesetzlich oder privat zu versichern. Der Dienstherr lässt Beamten der Polizei eine Krankenfürsorge in Form der Beihilfe oder freien Heilfürsorge zukommen. Der Beihilfeanspruch ist dann gegeben, wenn eine private beihilfekonforme Krankenversicherung als Restkostenversicherungen nachgewiesen wird.
Die Beihilfe des Dienstherrn umfasst zwischen 50 und 80 % der beihilfefähigen Kosten für Krankheit, Geburt eines Kindes, Pflege und notwendige Vorsorgemaßnahmen. Beamte mit einem Kind können mit 50 % der Kostenübernahme rechnen. Beamte mit mindestens zwei Kindern, die Ehepartner und Beamte im Ruhestand erhalten eine Kostenübernahme von 70 %. Kindern obliegt der Anspruch auf die Übernahme von 80 % der anfallenden Kosten. Die restlichen Auslagen müssen seit 2009 mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden. Beihilfeberechtigte Beamte der Polizei benötigen ausschließlich eine Restkostenversicherung, die den Kostenanteil übernimmt, den die Beihilfe nicht abdeckt. Folglich müssen sie nur 20, 30 oder 50 % der Kosten absichern und können dadurch besonders günstige Versicherungskonditionen erwarten. Sobald sich Beamte der Polizei für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, erlischt deren Anspruch auf Beihilfe. Demzufolge müssen sie die monatlichen Versicherungsbeiträge zu 100 % selbst tragen.
Beamte der Polizei, die Heilfürsorge beziehen, benötigen keine zusätzliche Krankenversicherung. Diese Art der Krankenfürsorge kommt für nahezu jeden Kostenfaktor auf. Jedoch endet der Heilfürsorgeanspruch spätestens im Ruhestand. Anschließend erhalten die Beamten der Polizei Beihilfe.
Eine Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen eine spätere garantierte Aufnahme in die private beihilfekonforme Krankenversicherung. Schließen Sie diese frühzeitig ab, kann die Anwartschaft bei Dienstende ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung aktiviert werden. Sollten in der Zwischenzeit Erkrankungen oder Beeinträchtigungen auftreten, sind diese nach dem Abschluss einer Anwartschaftsversicherung nicht länger Bestandteil der Beitragsbemessung. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck informieren Sie hierzu gern in einem persönlichen Gespräch.
Vorteile der Anwartschaftsversicherung
Vision B
Für beihilfeberechtigte Beamte der Polizei hält Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck eine private beihilfekonforme Krankenversicherung bereit. Die Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium sind speziell auf die Beihilfe abgestimmte Versicherungstarife.
Inhalt aller Vision B-Tarife auf einen Blick:
- Freie Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Chefarztbehandlung
- Kostenübernahme alternativer Behandlungsmethoden, Bsp. Heilpraktikerleistungen
- Kurze Wartezeiten in Arztpraxen
- Bevorzugte Terminvergabe
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %.
Sofern es medizinisch notwendig ist, erhalten Sie mit einem der Vision B-Tarife eine optimale Behandlung, die bestmöglichen Therapien und Arzneimittel. Ärzten ist es möglich, Privatpatienten sofort innovative Diagnose- und Therapieverfahren sowie die neuesten Medikamente zu verschreiben. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen das erst lange prüfen, bis diese Behandlungsmethoden zugelassen und im Leistungskatalog aufgenommen werden.
Zusätzliche Leistungen der Vision B Tarife
Weitere positive Aspekte
Sie wählen die Absicherung der Kosten und zahlen ausschließlich für diese. Die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck hält einen speziellen Beamtentarif bereit, dessen Leistungen weit über die der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
Die gesetzliche Krankenversicherung misst Ihre Beitragshöhe an Ihrem monatlichen Einkommen und ist von der Tatsache, ob Sie die Leistungen beanspruchen, losgelöst.
Die Höhe des Versicherungsbeitrages der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung ist hingegen von individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Ihrem gewählten Leistungsumfang abgängig. Eine spätere Leistungskürzung seitens der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist ausgeschlossen. Auch der Gesetzgeber kann die Vertragskonditionen von privat versicherten Beamten der Polizei nicht verändern.
Wegen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und medizinischer Fortschritte wurden in der gesetzlichen Krankenversicherung wiederholt Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen vorgenommen. Die private beihilfekonforme Krankenversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck unterliegt diesen Veränderungen nicht.
Die gesetzliche Krankenversicherung richtet ihre Gesundheitsversorgung nach wirtschaftlichen Aspekten aus. Die private beihilfekonforme Krankenversicherung hingegen legt ihr Augenmerk auf die Notwendigkeit und Erfolgschancen.
Wer kann die Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung beanspruchen?
Sobald Ehe- und Lebenspartner in keinem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, sie nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen und im vorletzten Kalenderjahr das Einkommen unter der vom Bundesland vorgeschriebenen Einkommensgrenze lag, können sie ebenfalls die Beihilfeleistungen der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung ausschöpfen.
Wenn für Kinder Kindergeld bezogen wird, können diese bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ebenfalls Erstattungen im Rahmen der Beihilfe beanspruchen. Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, wird das Kind in der privaten Krankenversicherung des Elternteils mitversichert, welches das Kindergeld bezieht. Sobald der Anspruch auf Beihilfe des Kindes erlischt, muss es sich selbstständig in einer Krankenkasse versichern.
Wie erhält man Beihilfe und eine Kostenerstattung der Krankenkasse?
Die Leistungen von gesetzlich Versicherten werden vom behandelnden Arzt direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Privat versicherte Beamte der Polizei erhalten hingegen eine Rechnung ihres Arztes. Diese Rechnung muss zunächst selbst beglichen werden. Nachdem die gesammelten Belege an die Beihilfestelle und Krankenkasse geschickt wurden, werden die Kosten erstattet. Hohe Kosten für stationäre Behandlungen kann der Leistungserbringer jedoch direkt mit der Versicherung abrechnen. Mit einer Unterschrift überträgt der Beamte der Polizei dem Krankhaus das Recht, die Leistungen selbstständig mit der Versicherung abzurechnen. Die vereinbarten Leistungen, wie beispielsweise die Chefarztbehandlung, erfolgen problemlos und ohne Vorauskasse.
Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist für Familien mit mehreren Kindern in der Regel günstiger, denn eine inkludierte Familienversicherung wird von den privaten beihilfekonformen Krankenversicherungen nicht angeboten. Hier muss jedes Familienmitglied gesondert versichert werden.
Jedoch muss der Versicherungsbeitrag ohne Arbeitgeberzuschuss zu 100 % selbst getragen werden und die gesetzliche Krankenversicherung bietet ausschließlich die Regelversorgung an. Darüber hinaus gehen alle zusätzlichen Leistungen mit weiteren Kosten einher.
Pflegepflichtversicherung
Gesetzlich sowie privat Versicherte, Arbeitslose, Heilfürsorgeberechtigte und Rentner müssen seit 1995 eine Pflegeversicherung abschließen. Die Pflegevorsorge Vario Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck kann Sie als Beamter der Polizei für den Pflegefall absichern. Individuell, altersunabhängig und für jede Pflegestufe.
Wir beraten Sie gern
Haben Sie noch Fragen zur privaten beihilfekonformen Krankenversicherung für Beamte der Polizei? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck. Wir freuen uns auf Sie!
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 13:00
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