Sichern Sie sich gegen individuelle Risiken ab: Der Rahmenvertrag für Soldaten der DBV!
Als Soldat haben Sie in jedem Fall einen für mehrere Jahre sicheren Arbeitsplatz, ein garantiertes Gehalt und viele weitere Vorteile. Dabei sollten Sie jedoch nicht außer Acht lassen, dass es auch bei Ihnen gewisse Risiken gibt, die nicht über den Dienstherrn abgesichert sind. Hier kommt der Rahmenvertrag für Soldaten ins Spiel. Mit ihm schützen Sie sich sowohl vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit als auch vor drohender Altersarmut. Mit dem Rahmenvertrag der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind Sie rundum gut abgesichert!
Die Versorgung im Falle einer Dienstunfähigkeit ist vom individuellen Fall abhängig
Bei der Bundeswehr gibt es drei Soldatengruppen: Wehrdienstleistende, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Sie alle haben unterschiedliche Ansprüche auf Leistungen, wenn sie dienstunfähig werden. Darüber hinaus kommt es darauf an, ob Sie aus einem dienstlichen oder einem privaten Grund nicht mehr für den Dienst geeignet sind. Der Rahmenvertrag für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sichert alle Gruppen gleichermaßen ab.
Wann bin ich eigentlich dienstunfähig?
Als Soldat (egal, welcher Gruppe Sie angehören) sind Sie immer dann dienstunfähig, wenn es für Sie keine Verwendungsmöglichkeit bei der Bundeswehr mehr gibt. Damit sind Sie unter gar keinen Umständen in der Lage, weiterhin Dienst zu leisten, selbst dann nicht, wenn Sie auf einen anderen Posten versetzt werden würden. Das Soldatengesetz (SG), das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und das Bundesbeamtengesetz (BBG) schreiben vor, wie bei einer Dienstunfähigkeit von Soldaten zu verfahren ist.
§ 44 SG regelt: „Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn auf Grund der in Satz 1 genannten Umstände die Wiederherstellung seiner Fähigkeit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist.“
Die Vorschrift gilt entsprechend auch für Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende (§ 55 Abs. 2 SG), die in diesen Fällen allerdings entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt werden. Damit einher gehen unterschiedliche Ansprüche auf Versorgungs- oder Nachversicherungsleistungen.
Die Ansprüche bei einer Dienstunfähigkeit
Für Ihre Ansprüche, die Sie bei einer Dienstunfähigkeit haben, kommt es zunächst darauf an, wie die Dienstunfähigkeit zustande gekommen ist. Erleiden Sie eine Wehrdienstbeschädigung (Dienstunfall), stehen Ihnen in jedem Fall ein Unfallruhegehalt und bestimmte Einmalzahlungen nach dem SVG zu. In diesem Fall sind alle Soldaten gleichermaßen versorgt. Werden Sie durch außerdienstliche Umstände dienstunfähig, gilt Folgendes:
- Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende werden aus dem aktiven Dienst entlassen, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und verlieren jegliche Ansprüche auf Besoldung, Heilfürsorge etc. Für sie ist der Rahmenvertrag für Soldaten von immenser Bedeutung, da er den vorherigen Lebensstandard sichert.
- Berufssoldaten werden in den Ruhestand versetzt und haben Anspruch auf ein Ruhegehalt, das zu Beginn rund 30 % der letzten Dienstbezüge beträgt. Für jedes Jahr, das Sie bei der Bundeswehr verbracht haben, erhöht es sich um etwa 1,7 % bis auf maximal 70 %.
In jedem Fall entsteht bei dienstunfähigen Soldaten eine Deckungslücke, da Sie in keinem Fall auf Ihr früheres Nettogehalt kommen werden. Mit dem Rahmenvertrag für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck füllen Sie diese Lücke auf. Wir stellen Ihnen die Versicherung in den folgenden Zeilen etwas ausführlicher vor.
Das steckt hinter dem DBV Rahmenvertrag für Soldaten
Der Rahmenvertrag für Soldaten ist eine Kooperation der Deutschen Beamtenversicherung mit dem Bundesministerium der Verteidigung. Er sichert Soldaten aller Gruppen umfassend gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit ab. Darüber hinaus leisten wir an Ihre Hinterbliebenen, wenn Sie während eines Einsatzes versterben. Zu den Kernleistungen des Rahmenvertrags der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck gehören diese Punkte:
- Liegt uns die schriftliche Bestätigung des Truppenarztes über Ihre Dienstunfähigkeit vor, beginnen wir ohne weitere Prüfung mit der Auszahlung der vereinbarten Rente. Sie wird mindestens für zwei Jahre und höchstens bis zum Laufzeitende des Rahmenvertrags für Soldaten gezahlt.
- Versterben Sie im Dienst oder an den Folgen einer im Dienst zugezogenen Verletzung, erhalten Ihre Angehörigen eine Todesfallleistung. Wie die Rente auch, vereinbaren Sie deren Höhe beim Abschluss des Vertrages.
- Werden Sie dienstunfähig, ist es für uns unerheblich, aus welchen Gründen Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Damit ist es egal, ob Sie wegen eines Unfalles beim Sport, einer Krankheit oder aufgrund altersbedingten Kräfteverfalls dienstunfähig geworden sind.
- Auf Ihren Wunsch bauen wir eine einmalige Auszahlung zum Erreichen einer bestimmten Altersgrenze oder eine garantierte Rente in Ihren Vertrag ein. Mit dem Rahmenvertrag für Soldaten können Sie also gleichzeitig Altersvorsorge betreiben und Ihre spätere Pension aufbessern!
Die Zusatzklauseln für kriegsbedingte Unfälle bei der DBV
Für das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit ist für uns lediglich von Bedeutung, dass Sie sie nicht vorsätzlich herbeiführen. Einfache und grobe Fahrlässigkeit sind in jedem Fall versichert, was auch für den Einsatz im Ausland gilt. Hier leisten wir, anders als „normale“ Dienstunfähigkeitsversicherungen, immer dann, wenn der Einsatz vom Bundestag beschlossen wurde. Dies ist bei allen Auslandseinsätzen der Bundeswehr der Fall. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sichert über den Rahmenvertrag für Soldaten auch das „besonders gefährdete Personal“ (§ 63 SG) ab. Wir verzichten auf die sogenannte Kriegsklausel und erbringen daher in jedem Fall die vereinbarten Leistungen. Auch erheben wir keine Risikozuschläge. Sind Sie Fallschirmspringer, erhalten Sie dieselben Leistungen zum selben Beitrag wie Ihr Kamerad in einer Infanterieeinheit.
Gestalten Sie Ihren Rahmenvertrag selbst!
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bietet Ihnen mit dem Rahmenvertrag für Soldaten individuell anpassbaren Schutz vor Dienstunfähigkeit, Hinterbliebenenversorgung und Altersvorsorge. Für uns gehört es zum guten Ton, dass Sie als Kunde den Großteil der Versicherungsleistungen selbst bestimmen dürfen. Der Abschluss des Rahmenvertrags läuft daher in diesen Schritten ab:
1. Sie informieren sich, welche Geschäftsstelle der DBV in Ihrer Nähe für den Abschluss von Rahmenverträgen zuständig ist. In einem ersten Gespräch mit dem Berater äußern Sie persönliche Wünsche und den Absicherungsbedarf, den Sie bei einer Dienstunfähigkeit haben. Darüber hinaus entscheiden Sie sich für ein Vertragsmodell, zum Beispiel mit oder ohne Altersvorsorge.
2. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sendet Ihnen die Unterlagen auf dem Postweg zu.
3. Sie sehen sich alles durch und passen den Rahmenvertrag für Soldaten gegebenenfalls noch einmal an. Im Anschluss unterschreiben Sie die Dokumente und senden sie an uns zurück.
4. Ab dem vierten Monat nach Antragsstellung werden die monatlichen Beiträge fällig. Sie werden durch das BVA direkt von Ihren Bezügen einbehalten und an uns überwiesen.
5. Möchten Sie Ihren Vertrag anpassen? Melden Sie sich jederzeit bei uns. Beitragsänderungen geben wir an die Bezügestelle weiter.
6. Wechseln Sie zu einem zivilen Arbeitgeber oder einem anderen Dienstherrn, können Sie den Rahmenvertrag gegebenenfalls dorthin übertragen. Kontaktieren Sie uns zeitnah, wenn Sie diesen Wunsch haben.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Möchten Sie mehr über den Rahmenvertrag für Soldaten oder eine andere Versicherung erfahren? Melden Sie sich bei uns! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck steht Ihnen bei allen Anliegen mit Rat und Tat zur Seite.
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung
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