Die truppenärztliche Versorgung für Soldaten und was es bei ihr zu beachten gibt
Im Vergleich zu vielen anderen Berufsgruppen kommen Soldaten in den Genuss der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung, die auch als „freie Heilfürsorge“ bezeichnet wird. Darunter wird die Übernahme aller Krankheits- und Behandlungskosten durch den Dienstherrn verstanden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bringen Ihnen auf dieser Seite die Funktionsweise und die Vorteile der freien Heilfürsorge etwas näher.
Was verbirgt sich hinter der truppenärztlichen Versorgung?
Alle Soldaten, ausgenommen meist freiwillig Wehrdienstleistende, haben einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Darunter wird die Übernahme aller Behandlungskosten durch den Dienstherrn verstanden, was eine Krankenversicherung überflüssig macht. Für Soldaten liegen die Vorteile auf der Hand: Sie sparen sich die monatlichen Beiträge zur GKV oder PKV, die je nach Einkommen oder Gesundheitszustand recht hoch ausfallen können.
Die truppenärztliche Versorgung bringt allerdings auch Einschränkungen mit sich. Sie dürfen sich etwa nur bei dem für Sie zuständigen Truppenarzt behandeln lassen. Die Bundeswehr verfügt über eigene Ärzte und Zahnärzte, verschiedene Krankenhäuser und Spezialfahrzeuge. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Behandlung bei zivilen Medizinern zwar möglich, die Regel ist das jedoch nicht.
Die truppenärztliche Versorgung ersetzt vollständig die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Nach geltendem Recht zählt die Heilfürsorge als Krankenkasse, weshalb Sie während des aktiven Dienstes keinen weiteren Schutz benötigen. Auch der Leistungsumfang der truppenärztlichen Versorgung ähnelt dem der gesetzlichen Kasse. Mit einem Heilfürsorge-Ergänzungstarif der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck erweitern Sie diesen Grundschutz.
Der Anspruch von Soldaten im Detail
Die freie Heilfürsorge wird nur für die Zeit des aktiven Dienstes und hier nur für den Zeitraum, in dem Sie Bezüge erhalten, gewährt. Von diesem Grundsatz gibt es einige wenige Ausnahmen, zu denen vor allem die folgenden gehören:
- Sie befinden sich in Elternzeit oder im Betreuungsurlaub. Hier erlöschen zwar die Bezüge, die Heilfürsorge bleibt aber bestehen (wie auch die Beihilfe bei Beamten).
- Sie sind Sanitätsoffiziersanwärter und zum Studium beurlaubt. Diese Regelung gilt auch bei anderweitigen Aus- und Fortbildungen, sofern der Dienstvorgesetzte zustimmt.
- Sie befinden sich privat im Ausland. In diesem Fall dürfen Sie zu einem zivilen Arzt gehen, die Kosten erhalten Sie im Anschluss vom Dienstherrn erstattet. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfehlen jedoch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, da die Leistungen der Heilfürsorge auf die bei vergleichbaren Behandlungen im Inland anfallenden Kosten gedeckelt sind. Diese Vorschrift gilt gleichermaßen bei unbezahlten Freistellungen vom Dienst oder einem Sabbatical.
Befinden Sie sich dienstlich im Ausland, gibt es keine Ausnahmen vom Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Sie werden also in vollem Umfang unentgeltlich von den Ärzten der Bundeswehr versorgt.
Heilfürsorge vs. Krankenversicherung: Gibt es Nachteile?
Die Bundeswehr verfügt an nahezu allen Standorten über Truppenärzte der verschiedensten Fachrichtungen, um eine möglichst umfassende Behandlung aller Soldaten gewährleisten zu können. Übernommen werden dabei alle Leistungen, die zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Dienstfähigkeit notwendig sind. Auch Vorsorgeuntersuchungen sind über die truppenärztliche Versorgung abgedeckt.
Mit den gebotenen Leistungen entspricht die freie Heilfürsorge in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung oder einem PKV-Basistarif. Auch hier gibt es Eigenanteile, die zum Beispiel bei einer professionellen Zahnreinigung, bestimmten Arzneimitteln oder Prothesen gezahlt werden müssen. Da Sie im Zweifelsfall in den Krankenhäusern der Bundeswehr untergebracht werden, gibt es keine Selbstbehalte oder Zusatzzahlungen. Auch Wahlleistungen, wie sie in zivilen Kliniken verfügbar sind, gibt es hier nicht.
Dennoch erweitern Sie mit dem Heilfürsorge-Ergänzungstarif der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Ihren umfassenden Schutz durch die truppenärztliche Versorgung. Die Zusatzversicherung ist exakt an die Absicherung in der freien Heilfürsorge angepasst, wodurch wir unter anderem die sonst anfallenden Eigenanteile übernehmen. Mit der Ergänzungsversicherung erweitern Sie Ihren Versicherungsstatus auf den Status eines Privatpatienten!
Wann kann ich zu einem zivilen Arzt gehen?
Grundsätzlich gilt für Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung, dass sie sich nur bei den zuständigen Truppenärzten behandeln lassen dürfen. Auch hier gibt es Ausnahmefälle, in denen der Gang zum zivilen Mediziner gestattet ist. Darunter fallen die folgenden Ausnahmen:
- Private Aufenthalte im Ausland.
- Notfälle: Müssen Sie, aus welchem Grund auch immer, unverzüglich ins Krankenhaus und ist der zuständige Truppenarzt nicht erreichbar oder zu weit entfernt, dürfen Sie ohne Rücksprache eine zivile Klinik aufsuchen. Die Kosten werden im Anschluss und auf Antrag erstattet.
- Mit einer Überweisung des Truppenarztes dürfen Sie zu einem vom Dienstherrn oder Ihnen gewählten Arzt gehen. Kann der zuständige Bundeswehrarzt Sie etwa wegen eines Rückenleidens nicht selbst behandeln, überweist er Sie zum Orthopäden. Die Kostenerstattung erfolgt in solchen Fällen ebenfalls auf Antrag.
Wichtig: Gehen Sie ohne triftigen Grund zum normalen Arzt, erhalten Sie die Kosten nicht erstattet. Liegt keiner der genannten Ausnahmefälle vor, müssen Sie stets die Mediziner am Standort aufsuchen. Ausnahmen können im Vorfeld und in Absprache mit dem Vorgesetzten zugelassen werden, etwa für Frauenärzte.
Der Übergang von der truppenärztlichen Versorgung zur Beihilfe: Die Zeit nach dem aktiven Dienst
Nach dem aktiven Dienst gilt für alle Soldaten, dass der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung erlischt und nahtlos in die Beihilfe übergeht. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie nur noch 70 % der Behandlungskosten erstattet und müssen sich für die übrigen 30 % privat krankenversichern. Das Dienstende ist
- bei Soldaten auf Zeit das Ausscheiden aus der Bundeswehr.
- bei Berufssoldaten die Versetzung in den Ruhestand.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bringen Ihnen die Funktionsweise der Beihilfe etwas näher.
So funktioniert die Beihilfe
Nach dem aktiven Dienst gehen Sie nicht mehr zum Truppenarzt, sondern suchen ausschließlich zivile Praxen und Krankenhäuser auf. Nachdem die Behandlung dort abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle einreichen. Nun werden Ihnen 70 % des Rechnungsbetrages erstattet. Ihre Kinder erhalten 80 % Beihilfe.
Tipp: Für einen nahtlosen Übergang von truppenärztlicher Versorgung zur Beihilfe empfehlen wir Ihnen, bereits vor dem Ende Ihres aktiven Dienstes entsprechend vorbeugend.
Die Funktionsweise der beihilfekonformen Krankenversicherung
Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist eine Form der PKV. Sie wird auch als „Restkostenversicherung“ bezeichnet, weil sie die verbleibenden 30 % des Rechnungsbetrages übernimmt. Wie jeder Privatpatient, haben Sie die Möglichkeit, Wahl- und Zusatzleistungen zu vereinbaren. Hier sind etwa das Einzelzimmer im Krankenhaus oder die Chefarztbehandlung zu nennen.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck hofft, Sie mit diesem Artikel möglichst umfassend über die truppenärztliche Versorgung und Ihre Ansprüche nach dem aktiven Dienst informiert zu haben. Vereinbaren Sie noch heute ein persönliches Gespräch bei uns, um eine auf Ihren Bedarf zugeschnittene Absicherung zu erhalten. Wir freuen uns bereits auf Sie!
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung
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