DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Versorgung von Wehrdienstleistenden und Reservisten

Versorgung von Wehrdienstleistenden und Reservisten: Kennen Sie Ih-re Ansprüche?

Als freiwillig Wehrdienstleistender befinden Sie sich in der untersten Soldatengruppe der Bundeswehr. Dennoch ist die Versorgung von Wehrdienstleistenden keineswegs schlecht. Sie unterscheidet sich aber wesentlich von den Ansprüchen der Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck geben Ihnen auf dieser Seite einen ersten Überblick zur Versorgung von Wehrdienstleistenden.

Grundlegendes zur Versorgung von Wehrdienstleistenden

Wehrdienstleistende sind keine „echten“ Soldaten oder Beamten, sondern stehen in einem besonderen Wehrdienstverhältnis. Aus diesem Grund haben sie keinen Anspruch auf Bezüge, erhalten aber einen Wehrsold zuzüglich etwaiger Zuschläge. Im untersten Dienstgrad stehen Wehrdienstleistenden damit ungefähr 800 Euro monatlich zur Verfügung. Wie hoch der Sold tatsächlich ausfällt, richtet sich im Einzelfall nach Qualifikation und Dienstzeit.
 
Der freiwillige Wehrdienst ist bis zu einer Dauer von dreiundzwanzig Monaten möglich. Entscheiden Sie sich für diese Maximaldauer, werden Sie am Ende entweder entlassen oder ins Soldatenverhältnis auf Zeit übernommen. Welchen Weg Sie wählen, bleibt Ihnen überlassen. Der Wehrdienst ist jedoch eine gute Möglichkeit, die Aufgaben und Pflichten von Soldaten hautnah kennenzulernen.
 
Wehrdienstleistende erhalten in den meisten Fällen keine Heilfürsorge, sondern den „normalen“ Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Erst mit der Ernennung zum Zeitsoldaten entsteht ein Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Darüber hinaus trägt der Dienstherr die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, da Sie als Wehrdienstleistender nicht der Versicherungsfreiheit unterliegen. Auch das würde sich mit dem Eintritt ins Soldatenverhältnis ändern.
 
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck empfehlen Ihnen grundsätzlich den Abschluss einer privaten Alters- und Pflegevorsorge. Da die Versorgung von Wehrdienstleistenden durch den Dienstherrn im Vergleich zu anderen Soldaten weniger umfassend ausfällt, reichen die Beiträge am Ende nicht für eine ausreichend hohe Rente.

Wehrdienst und Krankenversicherung: Was ändert sich?

Beim Eintritt in den freiwilligen Wehrdienst ändert sich grundsätzlich nichts an Ihrem Krankenversicherungsschutz. Ausnahmen gibt es, wenn Sie Im Rahmen der Versorgung von Wehrdienstleistenden oder als Soldat einen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung haben. Folgende Konstellationen kommen hier in Frage:

  • Sie erhalten freie Heilfürsorge. Der vorherige Krankenversicherungsschutz (egal ob PKV oder GKV) erlischt, da die Heilfürsorge die Krankenversicherung ersetzt.
  • Sie erhalten keine freie Heilfürsorge und waren vorher gesetzlich versichert. Der Dienstherr übernimmt den Arbeitgeber-Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Sie erhalten keine freie Heilfürsorge und waren privat versichert. In diesem Fall übernimmt der Dienstherr ebenfalls die Hälfte des Beitrages.

Entscheiden Sie sich nach dem freiwilligen Wehrdienst für die Verpflichtung als Soldat auf Zeit, erlischt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vollständig. Darüber hinaus müssen Sie keine Beiträge mehr in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck klärt Sie im persönlichen Gespräch gerne umfassend zu dieser Thematik auf!
 

Achtung: Die Versorgung von Wehrdienstleistenden bei Dienstunfähigkeit

Das Risiko der Dienstunfähigkeit spielt bei Wehrdienstleistenden eine besonders wichtige Rolle. Der Grund dafür ist, dass Sie in diesem Fall kaum durch den Dienstherrn abgesichert sind. Gesetzliche Grundlagen zur Versorgung von Wehrdienstleistenden bei Dienstunfähigkeit finden sich im Soldatenversorgungsgesetz (SVG).
 
Für Ihren Anspruch auf Leistungen kommt es vor allem darauf an, aus welchem Grund Sie dienstunfähig geworden sind. Dienstunfähigkeit liegt grundsätzlich immer vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, die Ihnen dienstlich zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Ihr Dienstherr wird Sie in der Regel aus dem aktiven Dienst entfernen, wenn er keine Möglichkeit mehr sieht, Sie bei der Bundeswehr zu beschäftigen.

Diese Konstellationen sind möglich:

  • Sie werden wegen eines dienstlichen Unfalls dienstunfähig und/oder erleiden eine dauerhafte Wehrdienstbeschädigung. In diesem Fall werden Sie aus dem aktiven Dienst entfernt, erhalten jedoch ein Unfallruhegehalt. Beruht die Dienstunfähigkeit tatsächlich auf einer überdurchschnittlich hohen Gefährdung im Dienst, erhalten Sie zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 150.000 Euro.
  • Sie werden wegen eines privaten Unfalls, durch eine nicht im Zusammenhang mit dem Dienst stehende Erkrankung oder einem anderen Ereignis, das „nichts mit der Bundeswehr zu tun hat“, dienstunfähig. Hier werden Sie aus dem aktiven Dienst entlassen und haben keine Ansprüche mehr gegen Ihren Dienstherrn.

Da die meisten Unfälle im privaten Umfeld passieren und das Risiko einer Dienstunfähigkeit dadurch entsprechend höher ist, empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck grundsätzlich eine sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie ergänzt die Versorgung von Wehrdienstleistenden mit einer monatlichen Rente, die Ihnen bei Dienstunfähigkeit ausgezahlt wird.
 

Versicherungen für Wehrdienstleistende: Sichern Sie sich umfassend ab!

Freiwillig Wehrdienstleistende unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, müssen sich also gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit und fürs Alter absichern. Hinzu kommen Versicherungen, die vor allem wegen des dienstlichen Status notwendig und sinnvoll, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck geben Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick.

Die Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung funktioniert wie eine „normale“ Berufshaftpflichtversicherung, sichert also das Haftungsrisiko im dienstlichen Umfeld ab. Verursachen Sie einen Schaden während der Dienstzeit, müssen Sie für die finanziellen Folgen grundsätzlich mit Ihrem persönlichen Vermögen aufkommen. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sichert dieses Risiko ab.
 
Verlieren Sie etwa den Schlüssel zum Dienstgebäude, muss der Dienstherr die gesamte Schließanlage austauschen, um weiterhin Sicherheit gewährleisten zu können. Die Kosten wird er nun im Rahmen der Amtshaftung von Ihnen einfordern. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Fehler. Sie ist damit ein wichtiger Bestandteil der Versorgung von Wehrdienstleistenden und Soldaten.

Die Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung dient dazu, die hohen Kosten einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. Sie entstehen unter anderem, wenn die Wohnung umgebaut oder bestimmte Hilfsmittel gekauft werden müssen. Die Versicherung ist seit 1995 gesetzlich vorgeschrieben und an die Krankenversicherung gebunden. Das bedeutet: Sind Sie gesetzlich krankenversichert, ist auch die Pflegeversicherung privat. Entsprechendes gilt für gesetzlich Versicherte.
 
Besonderheiten gibt es, wenn Sie freie Heilfürsorge erhalten. Hier bleibt die Pflicht zum Abschluss einer Pflegeversicherung aufrechterhalten. In diesem Fall kommt nur die private Pflegepflichtversicherung in Frage, da Sie nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen. Die Leistungen beider Systeme gleichen sich allerdings bis auf wenige Ausnahmen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Wie oben bereits beschrieben, fällt die Versorgung für Wehrdienstleistende insbesondere bei einer Dienstunfähigkeit eher bescheiden aus. In den meisten Fällen erhalten Sie keine Leistungen, weshalb die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck immer eine gute Wahl ist. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie von Ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt wurden.

Dabei erkennen wir die Urkunde des Dienstherrn ohne weitere Prüfung an. Vor der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit müssen Sie sich verschiedenen Untersuchungen des Truppenarztes unterziehen. Fällt dessen Prognose zugunsten der Dienstunfähigkeit aus, werden Sie aus dem Wehrdienstverhältnis entlassen. Diese Entlassungsurkunde akzeptieren wir und beginnen umgehend mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Dienstunfähigkeitsrente.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zur Versorgung von Wehrdienstleistenden, dem optimalen Versicherungsschutz oder den Karrieremöglichkeiten bei der Bundeswehr? Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stephanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist immer für Sie da.

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