DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Beamte auf Probe

Beamte auf Probe

Die Laufbahnprüfung bildet den Abschluss der Ausbildung zum Verwaltungsbeamten. Anwärter, welche die Prüfung erfolgreich absolvieren, werden in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Können Sie sich in der Probezeit in vollem Umfang bewähren und erfüllen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, werden Sie anschließend mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Die Zukunftsperspektiven von Verwaltungsbeamten sind im Allgemeinen erstaunlich gut. Heute bleiben immer mehr freie Stellen unbesetzt. Wirtschaftsexperten prognostizieren, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird. Beispielsweise soll es im Jahr 2030 an beinahe 200.000 Lehrkräften fehlen.

Verwaltungsbeamte stehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und übernehmen Aufgaben in öffentlich-rechtlichen Institutionen von Bund und Ländern. Der öffentliche Dienst bietet seinen Mitarbeitern eine sichere Zukunft und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. In der Verwaltung werden Beamte mit verschiedenen Ausbildungen und Berufen tätig:

  • Botschafter
  • Sekretäre
  • Architekten
  • Betriebswirte
  • Sozialwissenschaftler
  • Ärzte
  • Kriminologen
  • Verwaltungsfachwirte
  • Pädagogen
  • Rechtswissenschaftler
  • Forstarbeiter und Forstwissenschaftler
  • Vermessungstechniker

Details

Die Wahl der Laufbahn

Der Einstieg in den öffentlichen Dienst ist je nach Schulausbildung oder akademischem Grad in die einfache, mittlere, gehobene oder höhere Laufbahngruppe möglich. Da die Anforderungen, welche an Verwaltungsbeamte gestellt werden, hoch sind, wird die Ausbildung im einfachen Dienst kaum noch angeboten.

Eine Beamtenlaufbahn kann in der allgemeinen inneren Verwaltung sowie dem nichttechnischen oder technischen Dienst eingeschlagen werden. Ein Ingenieursstudium ist zum Beispiel die optimale Vorbildung für den technischen Dienst, in dem vor allem handwerklich-technische Aufgaben ausgeführt werden. Im nichttechnischen Dienst werden die Beamten überwiegend in der Verwaltung und Sachbearbeitung eingesetzt.

Verwaltungsbeamte sind ihrem Dienstherrn zum Dienst und zur Treue verpflichtet, sie müssen den Anweisungen des Dienstherrn Folge leisten und tragen die Verantwortung für ihre dienstlichen Handlungen. Im Gegenzug haben Sie Anspruch auf Schutz und Fürsorge.

Absicherung von Verwaltungsbeamten

Bis zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sind Entlassungen aus dem Dienst noch jederzeit möglich. Gründe können beispielsweise mangelnde Bewährung, Zweifel an der persönlichen oder fachlichen Eignung, Nichterfüllung der Dienst- und Treuepflichten, schwere Dienstvergehen oder Dienstunfähigkeit sein.

Verwaltungsbeamte genießen vonseiten des Dienstherrn eine hohe soziale Absicherung. Dennoch ist eine private Absicherung in vielen Bereichen unverzichtbar. Wie für alle Bürger Deutschlands gilt auch für Verwaltungsbeamte die allgemeine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Allerdings sind sie nicht an die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung gebunden.

Nicht verpflichtend aber existenzsichernd sind:

  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Private Altersvorsorge

Verwaltungsbeamte haben Anspruch auf Krankenfürsorge

Der Freistaat Bayern als Dienstherr gewährt seinen Verwaltungsbeamten Krankenfürsorge in Form von Beihilfe. Entstehen dem Verwaltungsbeamten aufgrund von Krankheit, Pflege, Geburt oder für Vorsorgemaßnahmen Kosten, erstattet der Dienstherr auf Antrag nachträglich einen Teil der tatsächlich entstandenen Aufwendungen. In welcher Höhe die Kosten beihilfefähig sind, kann jedes Bundesland selbst festlegen. Eine bundeseinheitliche Regelung existiert nicht. Die Beihilfeverordnungen für Landesbeamte liegen in der Kompetenz der einzelnen Bundesländer.

Die meisten Länder, wie auch der Freistaat Bayern, orientieren sich an den Verordnungen des Bundes. Geltende Beihilfebemessungssätze:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit zwei und mehr Kindern
  • 70 % für beihilfeberechtigte Partner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Zur Absicherung der Restkosten müssen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht. An Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt er sich nicht.

Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

Verwaltungsbeamte können sich bei entsprechender Vorversicherung freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Eine zur Inanspruchnahme der Beihilfe notwendige beihilfekonforme Krankenversicherung wird ausschließlich von privaten Versicherungsunternehmen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, angeboten. Verwaltungsbeamte können mit der privaten Krankenversicherung Vision B der DBV die Leistungen der Beihilfe perfekt zu einem 100 % Versicherungsschutz ergänzen.

Gesetzliche Krankenversicherungen bieten nur Volltarife an. Der Leistungserbringer rechnet die Kosten komplett und direkt mit der Krankenkasse ab. Für den Versicherten ist die Behandlung, solange die Leistungen im Leistungskatalog enthalten sind, kostenlos. Erstattungen der Beihilfestelle entfallen.

Nehmen privat krankenversicherte Verwaltungsbeamte medizinische Leistungen in Anspruch, werden die Maßnahmen privat in Rechnung gestellt. Die Versicherten stellen bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck und der Beihilfestelle anschließend einen Antrag auf Kostenerstattung.

Über die Beihilfe werden bereits 50 bis 80 % der Kosten abgedeckt. Somit müssen mit der privaten Krankenversicherung nur noch die restlichen 20 bis 50 % abgesichert werden. Sie profitieren in vollem Umfang von den erstklassigen Versicherungsleistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, zahlen jedoch nur sehr geringe Prämien.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte

Das Risiko, die eigene Arbeitskraft zu verlieren, besteht nicht nur für körperlich arbeitende Personen. Ursachen von Dienstunfähigkeit sind heute in erster Linie psychische und psychosomatische Beschwerden. Eine Dienstunfähigkeit stellt für Verwaltungsbeamte, unabhängig von ihrem Beamtenstatus und den geleisteten Dienstjahren, immer ein finanzielles Risiko dar. Versorgungsansprüche gegenüber dem Dienstherrn können erst nach einer 5-jährigen Wartezeit geltend gemacht werden. Verwaltungsbeamte können demnach erst in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, wenn sie nach ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit mindestens 5 Jahre ihren Dienst geleistet haben.

Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit in der Regel aus dem Dienst entlassen. Nur wenn ein Dienstunfall Ursache der Dienstunfähigkeit ist, kann der Verwaltungsbeamte mit Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. Bei der Entlassung aus dem Dienst werden Beamte auf Probe lediglich für die geleisteten Dienstjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse sind ebenfalls an eine 5-jährige Wartezeit gekoppelt. Bei Entlassung droht Ihnen Hartz 4, ohne private Vorsorge werden Sie schnell zum Sozialfall.

Selbst wenn Sie bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf Versorgung durch den Dienstherrn haben, erhalten Sie maximale 71,75 % der letzten Bezüge als Ruhegehalt. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie die Differenz zwischen Ruhegehalt und dem gewohnten Einkommen ausgleichen.

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können Sie sich bestmöglich für den Ernstfall, vor Ihrem finanziellen und sozialen Abstieg, schützen.

Dienstanfänger-Police für Verwaltungsbeamte

Die „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte, die noch keine Ansprüche auf Versorgung durch den Dienstherrn haben. Die Dienstanfänger-Police ist eine Kombination von Dienstunfähigkeitsversicherung mit einem Produkt der privaten Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck. Damit schützen Sie sich gegen das finanzielle Risiko einer Dienstunfähigkeit und beginnen gleichzeitig für das Alter vorzusorgen.

Dienstanfänger haben einen höheren Versorgungsbedarf als Verwaltungsbeamte, die Unterstützung vom Dienstherrn erhalten. Vereinbart werden können Dienstunfähigkeitsrenten von:

  • bis zu 1.200 € im mittleren Dienst
  • bis zu 1.500 € im gehobenen Dienst
  • und bis zu 1.800 € im höheren Dienst

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Gern beantworten Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Ihre individuellen Fragen persönlich und unverbindlich.

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