DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Gesetzliche oder Private Krankenversicherung?

Die ersten Krankenversicherungen in Deutschland

Krank oder gar schwerkrank zu werden und keinen Arzt aufsuchen zu können, ist in Deutschland unvorstellbar. Früher war dies traurige Realität und leider ist das auch heute noch in vielen Ländern ein Problem. Otto von Bismarck schuf 1883 mit dem „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ die Grundlagen unserer heutigen sozialen Krankenversicherung. Vorläufer dieses Systems waren unter anderem die Gilden und Zünfte des Bergbaus.

Die Krankenversicherungspflicht galt anfangs nur für Gesellen, Gehilfen und Fabrikarbeiter bis zu einem Jahreseinkommen von 2.000 Mark. Nach und nach wurde die Pflicht ausgeweitet, damit möglichst viele Menschen erfasst werden konnten. Es gab jedoch auch Personen, die von der sozialen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden. Vor allem Lehrer, Geistliche und Verwaltungsbeamte mussten sich eigenständig, also privat versichern.

Deutschlands Krankenversicherung heute

In Deutschland existieren bis dato zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme: Die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Neben der Berechnung der Mitgliedsbeiträge sowie den Aufnahmebedingungen ist das Leistungsangebot der größte Unterschied zwischen beiden Krankenversicherungsarten.

Ein objektiver Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist allerdings kaum möglich. Den meisten Bürgern Deutschlands stehen nur die gesetzlichen Krankenkassen offen. Grund ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherungspflichtgrenze, die dafür sorgt, dass viele Menschen gezwungen sind, sich gesetzlich zu versichern und Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen.

Nur wenn das Einkommen hoch genug ist, um selbst Vorsorge für den Krankheitsfall treffen zu können, ist die private Absicherung möglich. Etwa 90 % der deutschen Bevölkerung gehören der gesetzlichen Krankenversicherung und nur 10 % der privaten Krankenversicherung an.

Wer einmal privat versichert war, hat kaum die Möglichkeit, in die gesetzliche Versicherung zu wechseln. Dieser Grundsatz wurde 1989 vom Gesetzgeber erlassen. Bis dahin sind viele ältere Menschen von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt.

Details

Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

Die Schutz- und Fürsorgeleistungen des Dienstherrn sind sehr umfassend. Verwaltungsbeamte genießen bereits eine hohe soziale Sicherheit und sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit. Sie können beispielsweise nicht arbeitslos werden und erhalten statt der gesetzlichen Rente von ihrem Dienstherrn eine Pension.

Verwaltungsbeamte können sich, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.

Seiner Krankenfürsorgepflicht kommt der Freistaat Bayern als Dienstherr nach, indem er Verwaltungsbeamten Beihilfe gewährt. Mit der Beihilfe werden mindestens 50 % der tatsächlich entstanden Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge erstattet. Nur die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.

Der Dienstherr zahlt keine Beiträge zur Krankenversicherung, wie das für Arbeitgeber in der Privatwirtschaft üblich ist. Lediglich in den Bundesländern Hamburg, Bremen, Brandenburg und Thüringen können gesetzlich versicherte Verwaltungsbeamte pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen.

Aufnahme in die Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für Arbeiter und Angestellte in der Privatwirtschaft, deren Jahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit € 62.550,00 im Jahr liegt. Übersteigt das Gehalt diese Grenze, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

Aufgrund der Versicherungspflicht besteht für alle Krankenversicherungen Kontrahierungszwang. Gesetzliche Krankenkassen müssen jeden Versicherungspflichtigen, der zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehört, aufnehmen. Vorerkrankungen oder das Alter sind für die Aufnahme und die Beiträge irrelevant. Eine Anmeldung zur gesetzlichen Krankenversicherung reich aus und es muss kein Aufnahmeantrag gestellt werden.

Private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

Der Kontrahierungszwang für private Krankenkassen gilt nur für den Basistarif. Der Basistarif ist vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Aufnahme in Standard- oder Komforttarife richtet sich nach dem Ergebnis der Gesundheitsprüfung. Zunächst möchte sich der Versicherer ein Bild über den Gesundheitszustand und das gesundheitliche Risiko des Antragstellers machen. Danach richtet sich die Aufnahme beziehungsweise Ablehnung und die Höhe der Versicherungsbeiträge.

Einige private Krankenkassen, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, bieten Menschen mit Vorerkrankungen mit der sogenannte „Öffnungsaktion“ einen erleichterten Zugang zur privaten Krankenversicherung an.

Der Antrag muss innerhalb der ersten 6 Monate nach der Erstverbeamtung gestellt werden. Für freiwillig gesetzlich versicherte Verwaltungsbeamte gelten keine Fristen.

Vorteile der Öffnungsaktion:

  • Keine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen
  • Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig
  • Maximal erlaubt sind Risikozuschläge von 30 % des tariflichen Beitrags

Die Krankenversicherungsbeiträge für Verwaltungsbeamte

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen liegen einheitlich bei 14,6 % des Bruttogehaltes. Jede Kasse kann einen individuellen Zusatzbeitrag von im Schnitt 1 % erheben. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nur nach dem Einkommen des Versicherten. Freiwillig gesetzlich versicherte Verwaltungsbeamte zahlen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung aus eigener Tasche.

Nur gesetzliche Krankenkassen bieten eine Familienversicherung an. In dieser können weitere Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden. Für Versicherungsbeamte mit vielen Kindern lohnt sich ein Vergleich.

Private Krankenversicherung

Die Ermittlung der Höhe der monatlichen Prämien erfolgt anhand des Alters und des Gesundheitszustandes des Antragsstellers bei Vertragsabschluss, des Beihilfebemessungssatzes und der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Mindestens 50 % der Kosten bei Krankheit werden bereits von der Beihilfe abgedeckt. Lediglich die verbleibenden 50 bis 20 % der Aufwendungen müssen noch mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Verwaltungsbeamte zahlen dadurch besonders niedrig Versicherungsbeiträge. Von einem Teil der Prämien werden im Versicherungsverlauf Altersrückstellungen gebildet, mit denen die im Alter höheren Kosten für die medizinische Versorgung abgefedert werden können.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck ist eine Restkostenversicherung für Verwaltungsbeamte, welche die Leistungen der Beihilfe perfekt ergänzt. Dienstanfängern bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck besonders preiswerte Ausbildungstarife an.

Leistungen der Krankenversicherungen für Verwaltungsbeamte

Die gesetzliche Krankenversicherung

Der Gesetzgeber gibt allen gesetzlichen Krankenkassen genau vor, welche Leistungen sie ihren Versicherten anbieten dürfen. Die Leistungen können jederzeit wieder gekürzt oder gestrichen werden, was vor allem im zahnärztlichen Bereich in den letzten Jahren häufig der Fall war.

Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“

Die private Krankenversicherung

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck schließt mit jedem Versicherten einen individuellen, privatrechtlichen Vertrag ab. Die vereinbarten Leistungen werden garantiert.

Die Leistungen von Vision B sind unter anderem:

  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Kostenübernahme für alternative Behandlungen
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Hohe Erstattungen für Medikamente und Sehhilfen

Als Privatpatient haben Sie freien Zugang zu Ärzten und Krankenhäusern sowie zu den innovativsten Therapien und Medikamenten.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sprechen Sie uns an, die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck beraten Sie gern ausführlich und unverbindlich.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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