DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Kommunalverwaltungsbeamte

Kommunalverwaltungsbeamte

Die Kommunalverwaltung stellt als unterste Verwaltungsebene einen Teil der öffentlichen Verwaltung Deutschlands dar. Bundesweit gibt es über 13.000 Kommunen. Hauptaufgabe ist es, mit den Dienstleistungen für das Wohl der Einwohner zu sorgen. In der Regel gliedert sich eine Kommunalverwaltung nach Aufgabengruppen in die Bereiche: 

  • Allgemeine Verwaltung
  • Finanzen
  • Recht, Sicherheit und Ordnung
  • Schule und Kultur
  • Soziales, Jugend und Gesundheit
  • Bauwesen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Wirtschaft und Verkehr

Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebung für die Kommunalverwaltung wieder bei den Ländern. Vom Bund wird nur noch das Statusrecht Beamter geregelt. In Sachen Besoldung, Versorgung und Laufbahnvorschriften gilt für Kommunalverwaltungsbeamte das jeweilige Landesrecht. Jede Kommune ist befugt, ihre Verwaltung in eigener Verantwortung zu organisieren. Gesetzliche Vorgaben existieren nur wenige. 

Zum Recht auf Selbstverwaltung gehört die Personalhoheit. Jede Kommune kann ihr Personal eigenverantwortlich auswählen, anstellen, befördern und entlassen. An der Spitze der hierarchisch aufgebauten Verwaltung steht der direkt von den Einwohnern gewählte Bürgermeister. In der Verwaltung werden neben den Kommunalverwaltungsbeamten noch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes tätig, für welche der Tarifvertrag öffentlicher Dienst gilt. Alle in der Kommunalverwaltung Beschäftigten nehmen sowohl freiwillige als auch vom Bund oder von den Ländern übertragene Aufgaben wahr.

Aufgaben von Kommunalverwaltungsbeamten

Das Aufgabengebiet von Kommunalverwaltungsbeamten ist sehr breit gefächert. Abgedeckt werden fast alle Lebensbereiche der Bürger. Kommunalverwaltungsbeamte werden zum Beispiel in folgenden Verwaltungen tätig:

  • Feuerwehr
  • Bürgerdiensten
  • Öffentlichem Nahverkehr
  • Standesämtern
  • Jugendämtern
  • Bibliotheken und Archiven
  • Theater, Orchester, Museen

Sie kümmern sich unter anderem um An- und Ummeldungen des Wohnortes, stellen Anwohnerparkausweise, Meldebestätigungen und Lebensbescheinigungen aus und erteilen als erster Ansprechpartner Auskünfte zu behördlichen Anliegen. 

Sie nehmen überwiegend verwaltende und beratende Aufgaben wahr. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind Kommunalverwaltungsbeamte beispielsweise für den Zahlungsverkehr verantwortlich oder wirken an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mit. Sie stellen Bescheide und Urkunden aus, kümmern sich um den Schriftverkehr und die Ablage von Dokumenten.

Persönliche Voraussetzungen für eine Ausbildung zum Kommunalverwaltungsbeamten:

Kommunalverwaltungsbeamte stehen in engem Kontakt zu den Bürgern. Für ihren Dienst benötigen Sie unter anderem ein hohes Maß an Kontaktfreude, Einfühlungsvermögen, Geduld, ein sicheres, freundliches Auftreten, Engagement und die Bereitschaft zur Teamarbeit sowie Interesse an rechtlichen Zusammenhängen. Sie sollten über eine gute Menschenkenntnis, eine eigenständige Arbeitsweise, gute Organisation und logisches Denkvermögen verfügen.

Formelle Voraussetzungen:

Bewerber müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Beim Auswahlverfahren werden anhand schriftlicher Prüfungen die Kenntnisse in der deutschen Sprache, dem Allgemeinwissen und dem logischen Denkvermögen getestet. Einbezogen werden meist auch die Schulnoten der Fächer Deutsch und Mathematik. Das Prüfungsergebnis entscheidet darüber, ob der Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird. 

Kommunalverwaltungsbeamte im mittleren Dienst

Für die Ausbildung zum Kommunalverwaltungsbeamten im mittleren Dienst benötigen Sie den Realschul- beziehungsweise einen mittleren Bildungsabschluss oder alternativ einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. Theoretische Kenntnisse erwerben Sie in den Ausbildungsabschnitten an Verwaltungsschulen. Praktische Erfahrungen können Sie in den verschiedenen Abteilungen von Kommunalverwaltungen, zum Beispiel der Kämmerei, dem Standes- oder Einwohnermeldeamt sammeln.

Kommunalverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst

Für die Ausbildung in Form eines dreijährigen, dualen Studiums wird die Hoch- beziehungsweise Fachhochschulreife vorausgesetzt. Sie studieren an Verwaltungsfachhochschulen. Die berufspraktische Ausbildung findet in den Kommunalverwaltungen statt. Kommunalverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst der Gemeindeverwaltungen entscheiden zum Beispiel über Anträge, Ein- oder Widersprüche und Beschwerden. Sie klären Sachverhalte auf, stellen Tatbestände fest, berechnen Fristen und Gebühren oder kümmern sich um Personalangelegenheiten. 

In der Gewerbeaufsicht sind Kommunalverwaltungsbeamte für die Gewerbeerlaubnis und Gewerbeüberwachung zuständig, wo Sie beispielsweise Handwerks- und Kleinbetriebe oder Baustellen besichtigen und kontrollieren sowie Bauanträge prüfen, genehmigen oder ablehnen. Im Bereich Umweltverwaltung kontrollieren sie, ob die gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden. Sie führen Messungen von Wasser, Boden und Luft und deren Auswertung durch, erstellen Prüfberichte und geben Stellungnahmen ab. 

Kommunalverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst arbeiten auf Sachbearbeiter-Ebene, können aber auch Leitungs- und Führungsfunktionen, zum Beispiel als Amts- oder Abteilungsleiter, wahrnehmen. Ihre Aufgaben erledigen die Kommunalverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich. 

Was gehört zur optimalen Absicherung von Kommunalverwaltungsbeamten?

Seit 1995 sind alle Bürger Deutschlands verpflichtet, neben der Krankenversicherung über eine Pflegeversicherung zu verfügen. Die Pflegeversicherungen sind an die Krankenkassen gekoppelt. Gesetzlich Versicherte werden automatisch über ihre Krankenversicherung von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erfasst. 

Kommunalverwaltungsbeamte, die privat krankenversichert sind, müssen selbst eine Pflegeversicherung abschließen. Flexibel vorsorgen können sie mit der Pflegevorsorge Flex der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck: Eine Pflegeversicherung, mit der Sie sich für jedes Alter und für jede Pflegestufe absichern können. Im Pflegefall erhalten Sie 100 % des vereinbarten Pflegegeldes für die jeweilige Pflegestufe zur freien Verfügung. Außerdem werden Sie bereits ab Pflegestufe I von den Beitragszahlungen befreit. 

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherungen decken jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Eine Kostendeckung war von vornherein nicht das Ziel der Versicherung. Eine Komplettabsicherung würde die ohnehin hohen Lohnnebenkosten weiter in die Höhe treiben. Ein Großteil der Kosten muss vom Pflegebedürftigen selbst oder seinen Angehörigen aufgebracht werden. In Eigenverantwortung soll durch private Zusatzversicherungen, beispielsweise der Pflegezusatzversicherung Vario der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, individuell vorgesorgt werden. 

Das Risiko der Haftung von Kommunalverwaltungsbeamten

Für Kommunalverwaltungsbeamte besteht die Gefahr, zum Beispiel durch falsche Berechnungen, Fristversäumnisse, Irrtümer bei Anträgen oder Bescheiden, Dritten finanziell Schaden zuzufügen. Die Geschädigten können daraufhin Schadenersatzforderungen an Ihren Dienstherrn stellen. Auch wenn Ihr Dienstherr für diese eintritt, kann er Sie in Regress nehmen.

Mit der Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck können sich Kommunalverwaltungsbeamte perfekt gegen das hohe finanzielle Risiko absichern. Den gewählten Tarif können Sie für Ihren individuellen Schutz mit Bausteinen flexibel ergänzen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck prüft die an Sie gestellten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit, reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderung gegebenenfalls ab. 

Dienstunfähigkeit – das von Kommunalverwaltungsbeamten oft unterschätzte Risiko

Durch länger Krankheit oder einen Unfall können Kommunalverwaltungsbeamte dienstunfähig werden. Immer häufiger führen psychische Erkrankungen, zum Beispiel als Folge von Stress oder Überlastung, zu einer dauerhaften Dienstunfähigkeit. Junge Kommunalverwaltungsbeamte, die noch nicht in den Ruhestand versetzt werden können, werden ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Sie trifft eine Dienstunfähigkeit besonders hart. Finanziellen Schutz bietet Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung oder eine Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck. Von Anwärtern kann bereits eine Rentenhöhe von bis zu € 1.800 im Monat vereinbart werden.

Wir sind für Sie da

Für Fragen oder eine eingehende Beratung zu Ihrer umfassenden Absicherung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sehr gern persönlich zur Verfügung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefanie Eichinger
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