Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte
Die Verwaltungsbeamten stellen die größte Berufsgruppe innerhalb des öffentlichen Dienstes dar. Die umfangreichen Aufgaben von Verwaltungsbeamten sind mit einer großen Verantwortung verbunden. Passenderweise haben die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Verwaltungsbeamte im Angebot. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Bedeutung einer Krankenversicherung erläutern.
Das besondere Beamtenverhältnis
Als Verwaltungsbeamte befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss der Dienstherr seinerseits ebenfalls Pflichten erfüllen. Diese Pflichten kann man als Fürsorgepflichten zusammenfassen. Ihr Dienstherr hat Ihnen gegenüber insbesondere eine finanzielle Fürsorgepflicht und eine Pflicht zur Gesundheitsfürsorge. Der Pflicht zur finanziellen Fürsorge kommt der Dienstherr mit Zahlung Ihres monatlichen Gehalts nach. Doch diese Pflicht gilt auch über Ihren aktiven Dienst hinaus. Im Ruhestand erhalten Sie von Dienstherrn ein Ruhegehalt. Bei der gesundheitlichen Fürsorgepflicht bedient sich der Dienstherr entweder der freien Heilfürsorge oder der Beihilfe. Verwaltungsbeamten steht in der Regel die Beihilfe zu.
Die Beihilfe
Sollten Sie Anspruch auf Beihilfe haben, beteiligt sich Ihr Dienstherr anteilig an den entstandenen Gesundheitskosten. Die Höhe des Beihilfeanspruchs variiert dabei abhängig von persönlichen Faktoren des Verwaltungsbeamten. Der Mindestanspruch auf Beihilfe liegt bei 50%. Verwaltungsbeamte mit mehr als einem Kind, erhalten Beihilfe in Höhe von 70%. Die Kinder selbst sind im Übrigen ebenfalls Beihilfeberechtigte. Ihnen stehen 80% Kostenabhilfe zu. Beamte, die sich im Ruhestand befinden erhalten 70% Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Der Anspruch auf Beihilfe besteht jedoch nur dann, wenn sich der Verwaltungsbeamte für eine private Krankenversicherung entscheidet. Wer sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung befindet, verliert den Anspruch auf Beihilfe. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck haben mit der beihilfekonformen Krankenversicherung die optimale Absicherung im Angebot.
Die passende Restkostenversicherung
Obwohl den Verwaltungsbeamten mit der Beihilfe eine umfangreiche Unterstützung des Dienstherrn zu Gute kommt, trifft auch sie die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Sie müssen mithilfe einer sogenannten Restkostenversicherung die Gesundheitskosten abdecken, welche nicht von der Beihilfe gedeckt werden. Hierbei haben Verwaltungsbeamte, im Unterschied zu klassischen Arbeitnehmern, eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze gilt für sie nicht. Doch die Wahl der passenden Krankenversicherung sollte bewusst gefällt werden. Schließlich unterscheiden sich gesetzliche und private Krankenversicherung sehr stark voneinander. Unsere erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck unterstützen Sie gerne dabei, Ihre passende Krankenversicherung zu finden.
Unterschiede zwischen GKV und PKV
Das deutsche Gesundheitssystem fußt auf zwei Säulen. Auf der einen Seite steht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und auf der anderen Seite die private Krankenversicherung (PKV). Dabei unterscheiden sich die beiden Versicherungstypen im Kern voneinander. Während die gesetzliche Krankenversicherung zum Großteil vom Gesetzgeber bestimmt wird, hat der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung große Wahlfreiheit.
Die Beiträge
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge des Versicherungsnehmers anhand des Gehalts bemessen. Insgesamt müssen 15,5% des monatlichen Bruttogehalts für die Krankenversicherungsbeiträge aufgewendet werden. Arbeitnehmer erhalten hierbei jedoch eine umfassende Unterstützung von ihrem Arbeitgeber. Schließlich übernimmt dieser die Hälfte der anfallenden Krankenversicherungsbeiträge. Bei Verwaltungsbeamten sieht dies anders aus. Ihr Dienstherr leistet keine Unterstützung bei der Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge einer gesetzlichen Krankenversicherung. Aus diesem Grund müssen Beamte auch einen weitaus höheren Beitrag entrichten als klassische Arbeitnehmer.
Anders sieht dies in der privaten Krankenversicherung aus. Hier existiert eine gänzlich andere Berechnungsgrundlage. Es kommt nicht auf Ihr monatliches Gehalt, sondern auf persönliche Faktoren an. Hierbei spielen beispielsweise Eigenschaften wie Einstiegsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang eine maßgebliche Rolle. Da Verwaltungsbeamten mit privater Krankenversicherung Beihilfe zusteht, müssen nur maximal 50% der anfallenden Gesundheitskosten abgedeckt werden. Hierfür hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck mit der beihilfekonformen Krankenversicherung eine maßgeschneiderte Versicherungslösung für Sie im Angebot. Daraus folgt, dass der Beitrag für die private Krankenversicherung für junge und gesunde Verwaltungsbeamte weitaus günstiger ausfallen kann als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Leistungen
Wer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss Kompromissbereitschaft zeigen. Schließlich wird den Versicherten hier keinerlei Spielraum eingeräumt, wenn es um die Leistungen der Versicherung geht. Der Gesetzgeber gibt vor, welche Leistungen abgedeckt werden und welche nicht. Hierbei handelt es sich um eine Mammutaufgabe für die Politik. Sie muss nichts Geringeres tun, als den kleinsten gemeinsamen Nenner für den Querschnitt der Bevölkerung zu finden. Dies ist sehr schwierig. Wem die Leistungen nicht genügen, muss teure private Zusatzversicherungen abschließen.
Anders sieht es in der privaten Krankenversicherung aus. Hier wird dem Versicherungsnehmer ein individueller Gestaltungsprozess eingeräumt. So kann sich jeder die Leistungen wählen, die er auch tatsächlich benötigt. Damit zahlt der Versicherungsnehmer nur das, wovon er auch wirklich profitieren kann. Besonders junge Menschen können dadurch von einem sehr günstigen Monatsbeitrag profitieren. Unsere Experten in der DBV Deutsches Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck errechnen Ihnen Ihren individuellen Beitrag in der beihilfekonformen Krankenversicherung gerne persönlich und unverbindlich. Zu den standardmäßigen Vorteilen einer privaten Krankenversicherung zählen die freie Arztwahl, kurze Wartezeiten und eine bevorzugte Terminvergabe.
Beihilfe
Sobald Verwaltungsbeamte ihren Vorbereitungsdienst antreten, beginnt ihr öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Damit ist eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung verbunden. Allerdings hat die Wahl der passenden Restkostenversicherung nicht nur Einfluss auf die Leistungen. Die Unterstützung des Dienstherrn variiert je nach Krankenversicherung. Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, muss beispielsweise komplett auf die Unterstützung durch die Beihilfe verzichten.
Anders sieht es wiederum bei der privaten Krankenversicherung aus. Hier beteiligt sich der Dienstherr an den Gesundheitskosten. Die Unterstützung durch die zuständige Beihilfestelle liegt bei mindestens 50 %. Hieraus resultiert auch eine sehr günstige Absicherung. Schließlich muss nur ein Teil der Gesundheitskosten abgedeckt werden. Wir stellen Ihnen die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung gerne im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs vor.
Arztrechnungen
Das Begleichen der Arztrechnungen fällt ebenfalls völlig unterschiedlich aus. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Versicherte lediglich seine Versichertenkarte vorzeigen. Anschließend werden die Arztkosten unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung abgegolten. Bei der privaten Krankenversicherung muss der Verwaltungsbeamte zunächst in Vorkasse treten. Anschließend können Sie die angefallenen Kosten sowohl bei der Beihilfestelle als auch Krankenversicherung einreichen. Diese erstatten dem Verwaltungsbeamten dann ihren jeweiligen Anteil zurück.
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