Landesverwaltungsbeamte

Die Staatsgewalt ist in Deutschland auf Bund und Länder aufgeteilt, die jeweils über unabhängige Organe der Gesetzgebung, der ausführenden Gewalt (Regierung und Verwaltung) und Rechtsprechung verfügen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben das Recht zur Selbstverwaltung.

Geregelt wird die Ausführung von Bundes- und Landesgesetzen in:

  • Grundgesetz
  • Landesverfassungen
  • Bundes- und Landesgesetzen

Die Ministerien sowie nachgeordneten Behörden und Einrichtungen der Verwaltungen der einzelnen Bundesländer setzen die von der Landesregierung und vom Bund erlassenen Gesetze durch. Nur Angelegenheiten, die im länderübergreifenden Interesse liegen und die nicht von den einzelnen Ländern geregelt werden können, beispielsweise die Verteidigung, werden vom Bund ausgeführt. 

Ein Großteil der Beamten wird daher den Landesverwaltungen zugeordnet. Tätig sind Landesverwaltungsbeamte bei Behörden und Institutionen der öffentlichen Verwaltung der Bundesländer, zum Beispiel in Verbraucherschutzämtern, Oberfinanzdirektionen, Landwirtschaftsämtern oder Ausländerbehörden. Für die Organisation der Verwaltung ist jedes Bundesland selbst verantwortlich. Im Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung ist das Land selbst Träger seiner Behörden und Dienstherr der Landesverwaltungsbeamten

Unterteilt werden die Beamten in unmittelbare und mittelbare Landesverwaltungsbeamte. Unmittelbare Landesverwaltungsbeamte sind in der Landesregierung, den Landesministerien und den ihnen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen tätig. Mittelbare Landesverwaltungsbeamte sind in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts tätig. Ihnen werden hoheitliche Aufgaben des Landes durch Gesetze übertragen. 

Wer eine Ausbildung zum Landesverwaltungsbeamten anstrebt, muss gewisse Bedingungen erfüllen. Zuerst einmal die beamtenrechtlichen Voraussetzungen:

  • deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • Gewähr, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und einwandfreies Führungszeugnis
  • Besitz der geforderten Vorbildung 

Vor der Ausbildung zum Landesverwaltungsbeamten

Bewerber, die alle Voraussetzungen erfüllen, werden zum Auswahlverfahren eingeladen. Werden alle Prüfungen bestanden, findet abschließend ein Vorstellungsgespräch statt. Eine Ausbildung im mittleren Dienst ist mit Realschulabschluss möglich. In einigen Bundesländern ist bereits der qualifizierende Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand ausreichend. 

Mit der Hoch- oder Fachhochschulreife ist die Ausbildung für eine Laufbahn im gehobenen Dienst möglich. Bewerber mit abgeschlossenem Masterstudium oder einem als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss des entsprechenden Studienfachs bringen die notwendigen Vorkenntnisse für die Ausbildung zum Landesverwaltungsbeamten im höheren Dienst mit. 

Landesverwaltungsbeamte auf Widerruf

Die Ausbildung und der Vorbereitungsdienst, werden durch die Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt und setzt sich aus praktischen sowie theoretischen Abschnitten zusammen. Anwärter für den einfachen oder mittleren Dienst erwerben die theoretischen Kenntnisse in der Regel an Verwaltungsschulen. Zukünftige Landesverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst besuchen Verwaltungsfachhochschulen oder andere Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung. 

Referendare des höheren Dienstes studieren an einer Verwaltungsakademie oder einer speziellen Hochschuleinrichtung der öffentlichen Verwaltung. Die praktischen Fähigkeiten werden allen Landesverwaltungsbeamten bei den entsprechenden Behörden vermittelt. Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Laufbahnprüfung. Bei bestandener Prüfung werden Beamte auf Widerruf zum Beamten auf Probe ernannt. Eine Garantie gibt es aber nicht. 

Landesverwaltungsbeamte auf Probe

Bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe wird Ihnen ein Amt verliehen und Sie tragen eine entsprechende Amtsbezeichnung. Können Sie in der normalerweise dreijährigen Probezeit Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen und erfüllen Sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen, erfolgt nach bestandener Probezeit in der Regel die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Die Aufgaben von Landesverwaltungsbeamten sind äußerst vielseitig. Dazu gehören unter anderem Tätigkeiten in der regionalen Entwicklungsplanung, der Wirtschaftsförderung, im Umwelt- und Naturschutz, im Gesundheitsdienst oder der Schulaufsicht.

Gegen relevante Risiken sollten sich Landesverwaltungsbeamte möglichst schon bei Ausbildungsbeginn absichern

Wichtige Absicherungen, die nicht zu den Pflichtversicherungen gehören, aber Ihre Existenz im Ernstfall sichern können, sind: 

  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Private Altersvorsoge

Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung sind Sie befreit. Bei Krankheit werden die Bezüge in gewohnter Höhe weitergezahlt. Einen Teil der Kosten bei Krankheit erstattet der Dienstherr in Form der Beihilfe. Das Dienstverhältnis ist auf Lebenszeit ausgelegt. Sie können nicht arbeitslos werden, daher ist eine Absicherung nicht notwendig. Sie zahlen weder Beiträge zur Arbeitslosenversicherung noch zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn Sie in den Ruhestand gehen, erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Pension. 

Krankenversicherung für Landesverwaltungsbeamte

Beihilfe erhalten Landesverwaltungsbeamte, die über eine beihilfekonforme Krankenversicherung verfügen. Landesverwaltungsbeamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, verlieren ihren Anspruch auf Beihilfe. Die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen Sie in voller Höhe, ohne finanzielle Beteiligung des Dienstherrn. Beihilfeberechtigte Landesverwaltungsbeamte benötigen lediglich eine Restkostenversicherung für den Teil der Aufwendungen, den die Beihilfe nicht abdeckt. Das heißt, Sie müssen maximal 50 % Ihrer Kosten absichern. Daraus resultieren besonders niedrige monatliche Prämien. 

Beihilfeberechtigten Landesverwaltungsbeamten bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck die private, beihilfekonforme Krankenversicherung Vision B mit den speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen Vision B Basis, Komfort und Premium an. Nehmen Sie medizinische Leistungen in Anspruch, erhalten Sie von Ihrem Arzt oder dem Krankenhaus eine Kostenrechnung, für die Sie zunächst in Vorkasse gehen. Bei Ihrer Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung. Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen von der jeweils zuständigen Stelle zurückgezahlt. 

Dienstunfähigkeitsversicherung für Landesverwaltungsbeamte

Schutz vor einer langwierigen Krankheit oder einem Unfall gibt es kaum. Aber gegen die finanziellen Folgen, die bei dem Verlust der eigenen Arbeitskraft dramatisch sein können, ist eine Absicherung möglich. Sollten Sie längere Zeit krank sein, kann Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären. Je nach Ihrem Status, der Anzahl der geleisteten Dienstjahre und der Ursache der Dienstunfähigkeit werden Sie entweder ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen oder mit einem Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. 

Mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden können nur Landesverwaltungsbeamte auf Lebenszeit, welche die Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Beamte auf Widerruf und Probe sowie Landesverwaltungsbeamte in den ersten fünf Dienstjahren werden in der Regel ohne finanzielle Unterstützung aus dem Dienst entlassen. Nur wenn der Dienstunfähigkeit ein Dienstunfall vorausging, können Beamte auf Probe und Dienstanfänger mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. 

Mit der „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck, einer speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung für junge Beamte, sichern Sie sich von Beginn an eine hohe Dienstunfähigkeitsrente, gleichzeitig sind die Beiträge in den ersten Jahren gering. 

Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck hat den Vorteil, dass sie die Absicherung der Dienstunfähigkeit mit einem Produkt der privaten Altersvorsorge kombiniert. Als monatliche Rentenzahlung können Anwärter bereits bis zu € 1.800 vereinbaren. Können Sie erste Ansprüche dem Dienstherrn gegenüber geltend machen, besteht ein geringerer Absicherungsbedarf. In diesem Fall kann ein größerer Teil Ihrer monatlichen Beiträge in Ihre private Rentenversicherung investiert werden. 

Wir beraten Sie gern

Sie möchten unverbindlich und detailliert beraten werden? Sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind gern für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefanie Eichinger
Augsburger Straße 11
82256 Fürstenfeldbruck
Termin vereinbaren 08141 222377 0173 3932230 08141 222378 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 13:00
Dienstag:
09:00 bis 13:00
Mittwoch:
09:00 bis 13:00
Donnerstag:
09:00 bis 13:00
14:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 13:00

sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen