DBV Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck 10 Tipps zur Krankenversicherung

10 Tipps zur Krankenversicherung

1. Krankenversicherungspflicht 
Alle Bürger Deutschlands sind gesetzlich verpflichtet, über einen Krankenversicherungsschutz zu verfügen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder, unabhängig von seiner finanziellen Situation, im Krankheitsfall die Versorgung erhält, die er benötigt. Grundsätzlich gibt es seit jeher zwei unterschiedliche Krankenversicherungssysteme. Ein Großteil der Bürger wird gesetzlich pflichtversichert. 

Nur Selbstständige, Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als € 62.550, Studenten und Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und können selbst entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern.

2. Gesetzliche Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte
Als Verwaltungsbeamter können Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern, vorausgesetzt Sie waren in den vergangenen fünf Jahren bereits mindestens 24 Monate oder die letzten 12 Monaten direkt vor Ende der Versicherungspflicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheiden sich untereinander kaum. Das Leistungsangebot wird vom Gesetzgeber für alle Kassen verbindlich vorgegeben.

Nur bei den Zusatzleistungen, die etwa 4 % der Gesamtleistungen ausmachen, kann die Kasse selbst festlegen, welche Leistungen sie ihren Versicherten anbietet. Für gesetzliche Krankenversicherungen besteht grundsätzlich Kontrahierungszwang. Wer aufgenommen werden möchte und zum zugangsberechtigten Personenkreis gehört muss keinen Aufnahmeantrag stellen, sondern kann sich einfach anmelden. Es wird auch kein Versicherungsvertrag geschlossen. Die im Leistungskatalog aufgeführten Leistungen gelten für alle Versicherten und können jederzeit abgewandelt oder gestrichen werden. 

Fakten zur gesetzlichen Krankenkasse:

  • Keine Leistungsgarantie
  • Beiträge richten sich nach dem Einkommen und dem Beitragssatz
  • Regelversorgung, die nicht über das Notwendigste hinausgeht
  • Für mehr Komfort sind Zusatzversicherungen notwendig
  • Teils hohe Zuzahlungen, vor allem im zahnärztlichen Bereich

3. Die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte 
Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen aus denen Sie sich nach Ihrem persönlichen Bedarf aus Wahlleistungen und Zusatzbausteinen ein individuelles Versicherungspaket zusammenstellen lassen können. Termine bei Fachärzten können Sie direkt vereinbaren. Bei der Terminvergabe und in Arztpraxen werden Sie bevorzugt behandelt. Privatpatienten haben Zugang zu den neuesten Behandlungsmöglichkeiten sowie den innovativsten Therapien und Medikamenten. 

Vorteile der privaten Krankenversicherung sind unter anderem:

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen
  • Kostenübernahme von bis zu 100 % für zahnärztliche Leistungen, Medikamente und Sehhilfen 
  • beihilfeberechtigte Partner und Kinder können sich ebenfalls privat versichern
  • Leistungsgarantie

Es muss ein Aufnahmeantrag gestellt werden. Voraussetzung für die Aufnahme in einen Standardtarif ist ein entsprechender Gesundheitszustand. Mit jedem Versicherten schließt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck einen individuellen Versicherungsvertrag ab, mit dem die Leistungen garantiert werden.

4. Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge 
Während Arbeitgeber in der Privatwirtschaft die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge Ihrer Arbeitnehmer übernehmen, beteiligt sich der Dienstherr nicht an den Kosten für die Krankenversicherung. Der Dienstherr übernimmt jedoch mit der Beihilfe einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge.

Verwaltungsbeamte müssen nur die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Dadurch sind die monatlichen Versicherungsbeiträge gering. Die Beiträge zur privaten und zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen vom Verwaltungsbeamten vollständig aus seinen laufenden Einnahmen gezahlt werden. Beihilfeberechtigte Familienmitglieder schließen jeweils separate Versicherungsverträge ab und zahlen ebenfalls monatliche Versicherungsbeiträge.

5. Beitragsermittlung bei gesetzlich krankenversicherten Beamten 
Grundlage zur Beitragsermittlung ist der bei allen gesetzlichen Krankenkassen einheitliche Beitragssatz von 14,6 % des Bruttoverdienstes. Jede Kasse kann einen individuellen Zusatzbeitrag, im Durchschnitt 1 % des Bruttoeinkommens, erheben. Berücksichtigt wird das Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was darüber liegt, wird nicht angerechnet. Faktoren der Beitragsermittlung sind Bruttogehalt und Beitragssatz der Krankenkasse. Erkrankungen oder das Alter und das damit verbundene Krankheits- und Kostenrisiko werden nicht berücksichtigt. 

Gutverdienende Verwaltungsbeamte zahlen entsprechend hohe Versicherungsprämien. Während Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich die Beiträge teilen, müssen Beamte für ihre Versicherung in voller Höhe selbst aufkommen. In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherungen können weitere Familienmitglieder kostenfrei mitversichert werden. Für Beamte mit vielen Kindern kann die gesetzliche Krankenversicherung finanzielle Vorteile mit sich bringen. 

6. Beitragsermittlung für Beamte bei der privaten Krankenversicherung 
Das Einkommen ist für die Beitragsberechnung nicht von Bedeutung. Basis der Beitragsermittlung sind die Faktoren Gesundheitszustand, Alter, gewählte Leistungen, der Beihilfebemessungssatz und eventuell vereinbarte Selbstbehalte. Aus diesem Grund wird bei Antragstellern zunächst der Gesundheitszustand geprüft. Umso besser die gesundheitliche Verfassung ist, desto größer ist die Chance auf eine Aufnahme. Auch die Beträge stehen in direktem Zusammenhang mit dem Ergebnis der Gesundheitsanalyse. Viele private Krankenkassen bieten Beamten auf Widerruf besonders kostengünstige „Anwärtertarife“ an. Bei diesen Tarifen werden noch keine Altersrückstellungen gebildet. Anwärter zahlen bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck um bis zu 40 % reduzierte Beiträge.

7. Kosten bei Krankheit von Verwaltungsbeamten 
Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber Monat für Monat die Hälfte der Versicherungsbeiträge, unabhängig davon, ob der Beamte wirklich Leistungen in Anspruch nehmen musste oder nicht. Verwaltungsbeamte haben Anspruch auf Krankenfürsorge. Der Dienstherr von Verwaltungsbeamten in Bayern übernimmt die tatsächlich entstandenen Kosten bei Krankheit in Höhe von: 

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit mehreren Kindern
  • 70 % für beihilfeberechtige Partner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

8. Gesundheitliche Verfassung von Verwaltungsbeamten
Stellen Sie einen Aufnahmeantrag bei einer privaten Krankenversicherung, müssen Sie zunächst einige Fragen zu aktuellen Beschwerden und Vorerkrankungen beantworten. Wichtig ist, genaue und wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen. Stellen Sie später Leistungsansprüche, können bei der Überprüfung Ihrer Krankengeschichte falsche Aussagen aufgedeckt werden. Unwahre Angaben gefährden Ihren Versicherungsschutz nachhaltig. 

9. Die Krankenkassenmitgliedschaft von Verwaltungsbeamten 
Aufgrund der Krankenversicherungspflicht besteht für alle Krankenkassen Kontrahierungszwang. Gesetzliche Krankenversicherungen müssen jeden Antragsteller aufnehmen, der nicht anderweitig abgesichert ist und zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehört. 

Seitdem die allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt, müssen auch private Krankenversicherungen jeden aufnahmeberechtigten Antragsteller aufnehmen. Zu diesem Zweck wurde der Basistarif eingeführt. Der Zugang zu Standardtarifen kann weiterhin verwehrt werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck bietet Dienstanfängern, die innerhalb der ersten 6 Monate nach der Erstverbeamtung einen Aufnahmeantrag stellen, im Rahmen der „Öffnungsklausel“ erleichterte Aufnahmebedingungen für Standardtarife an:

  • Kein Antragsteller wird aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt
  • Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig
  • Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrages begrenzt

10. Weitere Informationsmöglichkeiten für Beamte 
In Testberichten von Verbraucherorganisationen und im Internet erhalten Sie unter anderem wichtige Informationen zu Beiträgen, Leistungen, Serviceangeboten und Tarifen oder besuchen Sie die Website der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck.

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Sie möchte ausführlich beraten werden? Sprechen Sie uns an. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind gern für Sie da!

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