Für Polizisten/innen
Krankenversicherung
Heilfürsorge / Anwartschaftsversicherung
Der Dienstherr, z.B. das Land Hessen, übernimmt die Krankheitskosten im Rahmen eines grundlegenden Versicherungsschutzes bestimmter Beamtengruppen. Diese werden jedoch nur bis zum Ende der Ausbildungszeit und in einigen Bundesländern auch bis zur Pensionierung übernommen. Darüber hinaus greift die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Form der Beihilfe. (siehe Abschnitt Beihilfe)
Damit Sie über eine lückenlose und hochwertige Abdeckung im Krankheitsfall verfügen, ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung erforderlich. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie bedarfsgerecht!
Beihilfe
Bei anfallenden Kosten für den Krankheits-, Geburts-, oder Todesfall beteiligt sich der Dienstherr in Form der Beihilfe mit 50 bis 70% der an anfallenden Kosten.
Da der Dienstherr nicht für sämtliche Kosten die Beihilfe gewährt, ist der Abschluss einer beihilfekonformen Restkostenabsicherung notwendig, einerseits, damit so 100% der Krankheitskosten übernommen werden, aber auch damit keine finanziellen Belastungen in Form von „Beihilfelücken“ entstehen.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Für Beamte aus dem Bereich Innere Sicherheit bieten wir zusätzlich die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel (Polizei- / Vollzugsdienstunfähigkeit). Das heißt, die DBV leistet auch dann ohne Wenn und Aber, wenn Sie von Ihrem Dienstherrn wegen spezieller Dienstunfähigkeit (z. B. wegen Krankheit oder Dienstunfall) in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden.
In der Leistungsfallprüfung unterwirft sich die DBV dem Votum Ihres Dienstherrn. Sie bekommen die vereinbarte DU-Rente so lange, wie es in der Police festgelegt ist, bzw. in der Zeit, in der Sie von Ihrem Dienstherrn Versorgungsbezüge erhalten. Dies gilt selbst dann, wenn Sie sich durch andere Tätigkeiten noch Geld hinzuverdienen.
Mit unserer Dienstanfängerpolice bieten wir die optimale Lösung für Ihre Einkommensabsicherung:
Haftung
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür haften und den Schaden ersetzen.
Bei Beamten haftet während Ihrer Tätigkeit der Dienstherr. Der Dienstherr kann Sie im Schadenfall allerdings in Regress nehmen. Das bedeutet, dass Sie bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung uneingeschränkt haften!
Daher ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung zu empfehlen. Mit unserer Diensthaftpflichtversicherung sind Sie optimal im privaten sowie im dienstlichen Bereich abgesichert.
Stein oHG Inh. Florian Link Dominic Friebe
Konrad-Adenauer-Str. 19
63450 Hanau
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
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