Dienstunfähigkeitsversicherung
Als zukünftiger Beamter dürfen Sie sich auf einen sicheren Arbeitsplatz mit überdurchschnittlichem Gehalt, Versorgung im Krankheitsfall und auf eine gute Pension im Ruhestand freuen.
Zu Beginn der Berufstätigkeit rechnet sicher niemand damit, zu erkranken und dienstunfähig zu werden. Was aber, werden Sie während der Zeit als Beamter auf Widerruf oder Probe krank?
Sie werden aus dem Dienst entlassen ohne jegliche Ansprüche auf Leistungen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Sie nachversichert und Sie müssen sich mit Ihrer spezifischen Ausbildung dem normalen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Mit angeschlagener Gesundheit und Ihrer Ausbildung sind Ihre Chancen auf eine Anstellung mit vergleichbarer Vergütung relativ gering. Schnell werden Sie vom Beamtenanwärter zum Hartz 4-Bezieher.
Als Beamter benötigen Sie einen besonderen Versicherungsschutz
Denn Dienstunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit. Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren Dienst nicht mehr leisten können, jedoch noch einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Sie können also durchaus noch berufsfähig sein – nach den Kriterien einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung besteht kein Anspruch auf Leistungen.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV zahlt auch dann Ruhegeld, wenn Sie bei Dienstunfähigkeit noch einen anderen Beruf ausüben könnten.
Ihr Ruhegeld beträgt dabei maximal 71,75 % Ihres letzten Gehalts, kurz vor Ende Ihrer Dienstzeit. Können Sie diese Versorgungslücke nicht schließen, drohen Ihnen höchstwahrscheinlich ernsthafte finanzielle Probleme.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München können Sie vorsorgen, dass Ihnen, sollten Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall dienstunfähig werden, nicht auch noch der finanzielle Ruin droht. Junge Beamte, die weniger als fünf Jahre im Dienst waren sowie Beamte auf Probe und Widerruf haben noch keinen Anspruch auf Versorgung, Ausnahme ein Dienstunfall ist die Ursache der Dienstunfähigkeit.
Beamte auf Lebenszeit haben einen Anspruch auf Ruhegeld aufgrund einer dauerhaften Dienstunfähigkeit:
- Nach Mindestdienstzeit von mindestens 5 Jahren
- Bei dauerhafte Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder Verwundung ohne Eigenverschulden.
Unverzichtbar ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für:
- Beamtenanwärter / Beamte auf Widerruf
- Lehrer
- Richter
- Staatsanwälte
- Referendare
- Polizisten
- Justizvollzugsbeamte
- Soldaten
- Feuerwehrleute
- Verwaltungsangestellte im Öffentlichen Dienst
- Ärzte im Öffentlichen Dienst
Sie können vom Beginn Ihrer Laufbahn an vorsorgen – mit der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München sind Sie als Beamter auf Probe, auf Widerruf und in den ersten fünf Dienstjahren umfassend abgesichert.
Ihre Vorteile der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung:
- Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung werden für die gesamte Laufzeit übernommen
- Risikogerechte Beiträge durch Einteilung in Berufsklassen
- Nachversicherungen sind möglich
- Anpassung, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf ändert, z.B. bei Heirat oder Hausbau
- Garantie der vertraglich festgelegten Rente
- Zukünftig sind auch Teilversicherungen möglich
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Möchten Sie persönlich beraten werden? Die Mitarbeiter der der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München sind für Sie da.
Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG
Elisabethstraße 11
80796 München
Nach Vereinbarung
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