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DBV Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München Soldaten

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Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München – spezielle Versicherungslösungen für Soldaten

Als Angehöriger der deutschen Bundeswehr leisten Sie einen mehr als wertvollen Dienst an der Allgemeinheit – sowohl innerhalb als auch außerhalb der deutschen Grenzen.
Dabei werden täglich hohe Erwartungen im Bereich der Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit an Sie gestellt – besonders bei der immer steigenden Zahl an Auslandseinsätzen, bei welchen noch einmal gesonderte Vorsicht im Umgang mit Waffen, Munition und Sprengstoff von Ihnen erwartet werden.

Daneben wird von Ihnen ein hohes Maß an Belastbarkeit gefordert, so dass viele Soldaten im und außerhalb ihres Dienstes Sport treiben.
So ist es beinahe vorprogrammiert, dass bei der hohen Dichte an Einsätzen, Übungen und Sport Erkrankungen und Verletzungen eintreten, welche behandlungsbedürftig sind. Als freiwillig Wehrdienstleistender, Zeit- oder Berufssoldat während der aktiven Dienstzeit stellt dies auch keinerlei Probleme dar, da Sie über die truppenärztliche Versorgung kostenlose medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können (freie Heilfürsorge).

Freie Heilfürsorge und Beihilfeanspruch

Doch das Problem beginnt zum einen mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst – ab diesem Augenblick entfällt der Anspruch auf die freie Heilfürsorge, und zum anderen gilt die freie Heilfürsorge ausschließlich für die Soldaten selber. Angehörige haben keinen Anspruch hierauf.
Aus diesem Grund bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München Versicherungslösungen an, die speziell auf Ihre berufliche und familiäre Situation abgestimmt sind.

Grundsätzlich gilt es zunächst zu unterscheiden, ob Sie im aktiven Dienst oder außerhalb dessen sind.
Wenn Sie Ihre Dienstzeit bereits abgeleistet haben, ergeben sich folgende Szenarien:

  • Der Anspruch auf freie Heilfürsorge entfällt
  • Zeitsoldaten haben maximal für drei Jahre nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Beihilfeanspruch
  • Weiterversicherung in der Vorversicherung, wenn Sie freiwilligen Wehrdienst abgeleistet haben

Hieraus ergibt sich zwangsläufig, dass Sie eine private Krankenversicherung zur Absicherung im Krankheitsfall abschließen müssen, falls Sie nicht nahtlos in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einmünden.
Bereits während der aktiven Laufbahn müssen Sie, für den Fall dass Sie Familie haben, und diese nicht gesetzlich versichert ist, Ihre Familie ebenfalls privat versichern, da Sie lediglich einen Zuschuss zu den Krankenkosten erhalten (Beihilfe).
Damit der Einstieg in die private Krankenversicherung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst leichter fällt, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Anwartschaft – je nach Status eines Zeitsoldaten oder Berufssoldaten entweder die kleine oder große Anwartschaft.

Pflegepflichtversicherung – zwingend notwendige Versicherung

Ferner ist es als Soldat verpflichtend eine Pflegeversicherung abzuschließen, da diese nicht durch die freie Heilfürsorge gedeckt ist.
Diese stellt eine Pflichtversicherung dar, und führt im Falle der Nichtbeachtung unweigerlich zu einem Disziplinarverfahren.
Damit Ihnen dieses erspart bleibt, bieten auch wir Ihnen die notwendige Pflegepflichtversicherung an.

Terminvereinbarung

Um Ihnen alle Möglichkeiten und notwendigen Versicherungslösungen detailliert zu erläutern, empfiehlt sich vor Antritt des Wehrdienstes ein ausführliches Beratungsgespräch.
In den Geschäftsräumen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München sind wir für Sie da. Gerne besuchen wir Sie auch daheim – ganz wie Sie wünschen! Rufen Sie uns zwecks Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten an, oder vereinbaren Sie jederzeit einen Termin über unser Kontaktformular – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG
Elisabethstraße 11
80796 München
Termin vereinbaren 089 909015120 089 909015109 Filialen & Team
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