DBV Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Selbstverständlich ist es immer wieder schön zu sehen, dass sich jemand für seinen Traumberuf entschieden hat und darin voll und ganz aufgeht. Es gibt viele passionierte Lehrer, die ihren Beruf über alles lieben. In der Regel zeigt sich dies bereits im Referendariat. Viele engagierte Referendare setzen alles daran, ihren Schülern ein guter Lehrer zu sein. 

Selbstverständlich erleichtert es die Tätigkeit, wenn der Arbeitende die Gewissheit hat, dass sein Beruf zufriedenstellend bezahlt wird. Referendare haben in der Regel eine Aussicht auf einen guten Verdienst und, im Falle einer anstehenden Verbeamtung, auch auf Sicherheit. Hierbei handelt es sich um einen Hauptgewinn. Trotz alle dem ist der Hauptzweck der Berufsausübung nach wie vor der, dass der Lebensunterhalt bestritten werden muss. Hierbei kann uns nicht zuletzt unsere eigene Gesundheit einen Strich durch die Rechnung machen. 

Es liegt in der Natur der Sache, dass wir altern. Hiervor ist kein Mensch gefeit. Auch Lehrer haben Dienstjahr für Dienstjahr eine anfälligere Gesundheit. Schlimmstenfalls kann es dazu kommen, dass sie ihrer beruflichen Tätigkeit gar nicht mehr nachgehen können. Die Folgen können verheerend sein. Viele fallen in Folge der Berufs- oder Dienstunfähigkeit in ein tiefes finanzielles Loch. Sie können den Lebensstandard von vor der Erkrankung nicht aufrechterhalten. Diesem Umstand entsprechend hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung eine leistungsstarke Dienstunfähigkeitsrente entwickelt. Diese fängt Sie im Ernstfall finanziell auf. Im besten Falle bekämpfen Sie das Übel von Anfang an, indem Sie sich effektiv krankenversichern. Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München sorgt dafür, dass Sie solange wie möglich frohen Mutes Ihren Beruf ausüben können. 

Alarmierende Statistiken 

Ein Blick auf die Zahlen rundum das Thema der Berufsunfähigkeit macht nachdenklich. Statistiken zufolge wird mittlerweile jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Die Gründe hierfür sind schon lange nichtmehr nur die Folgen körperlicher Arbeit. Immer häufiger kommt es in Folge des steigenden Stresslevels in der Arbeitswelt zu psychischen Erkrankungen. Vor allem im Lehrerberuf ist der Begriff der Burn-Out-Erkrankung bekannt. Wir empfehlen Ihnen dringend die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeits- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung. So können Sie auch im Ernstfall Ihren Lebensstandard aufrechterhalten. 

Versicherungsbedarf der Referendare

Viele Referendare gehen davon aus, dass Sie im Vorbereitungsdienst noch keinen hohen Versicherungsbedarf haben. Dies ist sehr verständlich, da sie kurz zuvor noch ein unbeschwertes Studentenleben geführt haben. Sie sind sich schlicht und ergreifend noch nicht der Verantwortung bewusst, die mit dem Referendariat und der Ernennung zum Beamten auf Widerruf einhergeht. Hierbei sehen Sie sich mit Rechten und Pflichten konfrontiert, die auch Lehrer haben. Dementsprechend sollten Sie bereits jetzt für einen umfangreichen Versicherungsschutz sorgen. Dies hat nicht nur eine perfekte Absicherung zur Folge. Darüber hinaus sichern Sie sich dadurch den bestmöglichen Versicherungsbeitrag. Sie erhalten aufgrund Ihres jungen Lebensalters und guten Gesundheitszustandes zu Vertragsbeginn einen attraktiven Bonus bei der Berechnung ihres Beitrags. 

Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit

Häufig stellt sich die Frage was die Unterschiede zwischen der Berufsunfähigkeit und der Dienstunfähigkeit sind. Im Grundgerüst ähneln sie sich. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied. Die Dienstunfähigkeit hat lediglich für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes Relevanz. Sollten Sie in Folge einer Erkrankung nicht dazu in der Lage sein Ihren Beruf auszuüben, sind Sie berufsunfähig, wenn ein Arzt selbiges diagnostiziert. Der Arzt muss darüber hinaus feststellen, dass Sie auch in den kommenden sechs Monaten nicht zur Berufsausübung in der Lage sein werden. In Folge dessen fällt Ihr Einkommen weg. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, werden Sie von Ihrer Versicherung aufgefangen. Sie erhalten eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Im Gegensatz dazu ist für die Dienstunfähigkeit kein Arzt notwendig. Sie werden von Ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt, wenn dieser der Meinung ist, dass Sie Ihren Dienst für die kommenden sechs Monate nicht ausüben können. Im Falle einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie erst dann eine Unterstützung, wenn die Dienstunfähigkeit ärztlich attestiert wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt gehen Sie leer aus. Mithilfe einer Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten Sie auch vor der ärztlichen Untersuchung eine monatliche Rente. So bewahren Sie sich vor einer finanziellen Schieflage. 

Wir sind der Experte für Referendare

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung kann mittlerweile auf über 140 Jahre Tätigkeit beim Versichern im Bereich des öffentlichen Dienstes zurückblicken. Dementsprechend konnten wir ein Maß an Expertise aufbauen, von dem Sie nun profitieren. Dabei unterstützen wir auch Referendare. Wir kümmern uns nicht nur um Ihren leistungsstarken und bedarfsgerechten Versicherungsschutz. 

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie perfekt abgesichert und erfolgreich Ihr Referendariat absolvieren werden. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München stellen Ihnen unsere Dienstunfähigkeitsversicherung gerne bei einem persönlichen Treffen vor.

FAQ – Dienstunfähigkeitsversicherung

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung kann mittlerweile auf über 140 Jahre Tätigkeit beim Versichern im Bereich des öffentlichen Dienstes zurückblicken. Dementsprechend konnten wir ein Maß an Expertise aufbauen, von dem Sie nun profitieren. Dabei unterstützen wir auch Referendare. Wir kümmern uns nicht nur um Ihren leistungsstarken und bedarfsgerechten Versicherungsschutz. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie perfekt abgesichert und erfolgreich Ihr Referendariat absolvieren werden. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München stellen Ihnen unsere Dienstunfähigkeitsversicherung gerne bei einem persönlichen Treffen vor.

Gibt es spezielle Versicherungen für Referendare?

Als Referendar gleicht Ihr benötigter Versicherungsschutz dem eines Lehrers. Nichtsdestotrotz können wir Ihnen nur wärmstens ans Herz legen teilweise bereits vor dem Antritt des Referendariats für eine passende Absicherung zu sorgen. Insbesondere der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung und einer Anwartschaftsversicherung ist äußerst ratsam.  

Neben diesen beiden Versicherungen sollten Sie auch dringend die gesetzliche Haftpflicht beachten. Als Referendar haben Sie eine große Verantwortung. Es trifft Sie eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht für eine Vielzahl von Kindern. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen, kann dies schwere finanzielle Folgen mit sich bringen. Eine Diensthaftpflichtversicherung bewahrt Sie vor hohen Schadensersatzforderungen.

Brauchen Referendare eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit können Sie als Beamter auch ohne ein ärztliches Attest von der Ausübung Ihrer Arbeit ausgeschlossen werden. Dies kann in eine finanzielle Misere führen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung bewahrt Sie vor den schweren finanziellen Folgen der Dienstunfähigkeit. Dies ist vor allem im Referendariat von großer Bedeutung. Schließlich besitzen Sie in der Regel noch kein Vermögen, welches Sie finanziell auffangen kann. Nur eine monatliche Unterstützung in Form einer Dienstunfähigkeitsrente kann Sie im Ernstfall finanziell auffangen.

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