DBV Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München Unterschiede im Versicherungsbedarf bei Lehrern und Referendaren

Unterschiedlicher Versicherungsbedarf bei Lehrern und Referendaren

Das Berufsbild des Lehramts ist ein sehr spezielles. Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, dessen Expertise für einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Sie als Lehrer oder Referendar sorgen kann. Diese Erfahrung fußt auf unserer mittlerweile mehr als 140 Jahre andauernden Tätigkeit im Bereich des öffentlichen Dienstes. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch mit unseren Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München erarbeiten wir gerne Ihren ganz individuellen Versicherungsbedarf. 

Im Grunde genommen unterliegen Lehrer und Referendare den gleich Rechten, Pflichten und Risiken. Vor allem die Haftpflicht ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Dem deutschen Recht zufolge haften sowohl Lehrer als auch Referendare für die Schäden, die während Ihrer Dienstausübung in der Schule entstanden sind. Diesem Umstand sollten Sie mit dem Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung entsprechen. Dabei prüfen wir die Rechtmäßigkeit von Forderungen gegen Sie. Sollte die Forderung unrechtmäßig sein, wehren wir sie ab. Ist sie berechtigt, tilgen wir diese. Eine Absicherung vor dem Ernstfall des Schlüsselverlusts legen wir Ihnen ebenfalls ans Herz. Dies sollten Sie bereits als Referendar angehen. 

Bestimmte Voraussetzungen für die Krankenversicherung

Seit dem Jahr 2009 besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Diese Pflichten unterscheiden sich zwischen Referendaren und Lehrern. Als Lehrbeamter obliegt Ihnen eine Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Als Lehrer in einem Angestelltenverhältnis haben Sie diese Wahlfreiheit zunächst nicht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Sie in der Regel zu Beginn Ihrer Karriere nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten werden, welche Voraussetzung für den Eintritt in die private Krankenversicherung ist. 

Lehrbeamte unterliegen im Bereich der privaten Krankenversicherung speziellen Tarifen. Dabei wird die vorteilhafte Beihilfe des Dienstherrn in den Tarif mit einbezogen. Von dieser Beihilfe profitieren angestellte Lehrer nicht. Als Referendar obliegt es Ihnen herauszufinden, ob für Sie eine Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder nicht. Ausschlaggebend für diesen Umstand ist Ihr Einkommen und Ihre Versicherungssituation während Ihres Studiums. Sollten Sie während Ihres Studiums privatversichert gewesen sein, können Sie diesen Status während Ihres Referendariats beibehalten. Zusätzlich können Sie dann den Nutzen der Beihilfe von ihrem Dienstherrn genießen. 

Für den Fall, dass Sie nach Referendariat in ein Angestelltenverhältnis wechseln, ist lediglich ein Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Bei einem anstehenden Übergang in den Beamtenstatus auf Probe legen wir Ihnen eine Anwartschaftsversicherung der DBV ans Herz, wenn Sie während Ihres Referendariats in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. So garantieren Sie sich einen nahtlosen Übergang in die private Krankenversicherung mit profitablen Vorteilen.

Bedeutung einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Im Berufsfeld der Lehrer lauern viele gesundheitliche Risiken. Dies gilt sowohl für Lehrer als auch für Referendare. Allen voran steht dabei der psychische Druck. Komplizierte Schüler, fordernde Vorgesetzte und Eltern können zu einem hohen Stresslevel führen. Im Ernstfall kann diese Belastung zu einem Burn-Out-Syndrom führen. Sollte es dazu kommen, wird Ihr Dienstherr Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit für dienstunfähig erklären. Mithilfe einer Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie sich vor den finanziellen Einbußen bewahren. Vor allem als Referendar ist dies bedeutsam. Schließlich steht Ihnen noch kein umfangreicher finanzieller Rentenanspruch durch Ihren Dienstherrn zu. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München stellen Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung gerne vor.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG
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