Privat- und Diensthaftpflichtversicherung in Kombination

Schon als Dienstanfänger perfekt abgesichert sein. Wir bieten Ihnen eine Versicherungssumme von bis zu 50 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden und 20 Mio. Euro für Personenschäden je Person. Für Sie als Beamter haftet während Ihrer Tätigkeit Ihr Dienstherr. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Sie in Regress nehmen.
Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften Sie unbeschränkt. Schützen Sie sich vor dieser Situation, lassen Sie sich beraten.

Service von DBV

Spezialist für den Öffentlichen Dienst

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes - Überzeugen Sie sich selbst!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Uwe Bogott
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