Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Strupp GmbH in Donauwörth

Als dienstunfähig gelten Sie als Lehrer dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrem Dienst dauerhaft nicht mehr nachkommen können. Dabei können die Ursachen für eine Dienstunfähigkeit unterschiedlicher Natur sein: von chronischen Erkrankungen über eine Unfallfolge bis zu Burn-out. Was jedoch mit jeder Dienstunfähigkeit neben dem Verlust Ihrer alltäglichen, beruflichen Aufgaben einhergeht, ist der Verlust des Dienstgehalts.

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Zuverlässig absichern!

Werden Sie aufgrund der Diagnose „Dienstunfähigkeit“ von Ihrem Dienstherrn in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, fängt die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Strupp GmbH in Donauwörth Sie zuverlässig auf. Mit der monatlichen Dienstunfähigkeitsrente schließen wir die finanzielle Lücke zum geringen Ruhegehalt. Kümmern Sie sich um Ihre Gesundheit – wir um den Rest.

Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung
für Lehrer so wichtig?

Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten länger als drei Monate krankheitsbedingt ausfallen und 50 % Ihres Dienstes nicht leisten können, besteht ein Dienstunfähigkeitsrisiko. Hält dieser Zustand für die nächsten sechs Monate an, könnte der Amtsarzt Sie nach Beamtenrecht als dienstunfähig einstufen.

Mit einem Verdienstausfall, den heute schon 30 % der Lehrkräfte betreffen, stehen Sie schnell neben gesundheitlichen auch vor großen finanziellen Herausforderungen. Warum? Sie als verbeamteter Lehrer haben nach rund 40 Dienstjahren Anspruch auf ein Ruhegehalt von ca. 72 % Ihres letzten Gehalts.

Je eher Sie nach Dienstjahren ausscheiden, umso höher sind die Abschläge. Als junger, verbeamteter Lehrer besteht zumeist nur die sogenannte „amtsabhängige Mindestversorgung“ von rund 35 % Ihres letzten Gehalts. Genau das macht eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Strupp GmbH in Donauwörth so wichtig. Mit dieser sichern wir Sie im Ernstfall zuverlässig ab und zahlen Ihnen Monat für Monat die vertraglich vereinbarte DU-Rente aus. Aus diesem Grund gehört die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer unabdingbar in Ihr Versicherungsportfolio.

Gut zu wissen: Als Beamter bzw. Lehrer auf Probe oder Widerruf werden Sie bei einer Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Den Anspruch auf Ruhegehalt haben Sie in dem Fall noch nicht. Und auch die Voraussetzungen für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente haben Sie zumeist nicht. Daher ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer oder Dienstanfänger-Police für Sie obligatorisch.

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Jetzt Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen

Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer haben Sie bei uns die Gewissheit der echten Dienstunfähigkeitsklausel. So erkennen wir mit dem Einreichen aller erforderliche Unterlagen Ihre Dienstunfähigkeit ohne Weiteres an. Die Ruhestandsversetzungsurkunde ist hierfür bereits hinreichend. Eine Prüfung der Dienstunfähigkeit werden wir unter diesen Voraussetzungen nicht durchführen.

Wir beraten Sie gern!

Sollten Sie noch weitere Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer haben, dann wenden Sie sich gerne an die DBV Deutsche Beamtenversicherung Strupp GmbH in Donauwörth. Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Strupp GmbH
Reichsstr. 10
86609 Donauwörth
Kontaktformular aufrufen 0906 2999970
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