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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Anwartschaftsversicherung

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Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung ist ein spezieller Tarif, mit dem Sie das Recht auf Leistungen der privaten Krankenversicherung erwerben, die Sie nicht gegenwärtig, sondern zu einem Zeitpunkt in der Zukunft benötigen. Mit der Anwartschaft wird ein bestimmter Versicherungsschutz weit im Voraus für einen späteren Zeitpunkt garantiert, auch wenn sich der Gesundheitszustand nach Vertragsabschluss verschlechtert. 

Bei der Umwandlung der Anwartschaft in einen Tarif der Krankenversicherung findet keine erneute Gesundheitsprüfung statt. Leistungen der Krankenversicherung können nach der Umwandlung sofort in Anspruch genommen werden, da die Versicherungsdauer auf die Wartezeiten des gewählten Tarifs angerechnet wird. Die Anwartschaft ist keine Krankenversicherung, ein Leistungsanspruch bei Krankheit besteht nicht. 

Die Gesundheitsprüfung bei Beamten der Feuerwehr

Vor dem Abschluss der Anwartschaftsversicherung wird Ihre gesundheitliche Verfassung festgestellt. Damit umgehen Sie, dass die Überprüfung erst bei der Aufnahme in die Krankenversicherung, mit einer schlechteren Gesundheit, stattfindet. Der Gesundheitszustand, der bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgestellt wurde, kann noch Jahrzehnte später als Grundlage für die Aufnahme und die monatlichen Beiträge herangezogen werden.

Umso schlechter die gesundheitliche Verfassung beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist, desto höher sind die Beiträge zur Krankenversicherung. Das Risiko von Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen nimmt mit steigendem Alter zu. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten besteht die Gefahr, dass nur die Absicherung im Basistarif möglich ist. Auch das Alter spielt für die Beitragshöhe eine Rolle und kann ebenso „konserviert“ werden.

Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Die Krankenversicherungspflicht gilt für alle Bürger mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschlands. Beamte sind generell nicht sozialversicherungspflichtig und somit auch von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit. Sie können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern. 

Beamte der Feuerwehr haben Anspruch auf Krankenfürsorge. Im Freistaat Bayern erhalten sie Beihilfe. In einigen anderen Bundesländern besteht Anspruch auf freie Heilfürsorge. 

Anwartschaftsversicherung der DBV für Beamte Feuerwehr

Interessant ist eine Anwartschaftsversicherung für Studenten, die noch gesetzlich versichert sind, aber schon während des Studiums wissen, dass sie sich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg privat krankenversichern werden.

Selbst wenn sich Ihre Gesundheit nach dem Abschluss gravierend verschlechtert, werden Sie garantiert, ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten auf Leistungen, in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg vaufgenommen. Vom 1. Tag an können Sie von allen Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg profitieren.

Heilfürsorge und Anwartschaftsversicherung

Mit der freien Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die Kosten im Krankheits- oder Pflegefall, bei Geburt oder Tod und für Vorsorgemaßnahmen komplett. Eine zusätzliche Krankenversicherung ist nicht notwendig. Heilfürsorge wird allerdings nur für eine bestimmte Zeit gewährt. Erlischt der Anspruch, tritt die Beihilfe an die Stelle der Heilfürsorge.

Das Leistungsniveau der Heilfürsorge ist vergleichbar mit dem Niveau gesetzlicher Krankenversicherungen. Heilfürsorge stellt eine eigenständige Art von Krankenversicherung dar, die Beamten, die im Dienst ihre Gesundheit oder ihr Leben in besonderem Maße riskieren, vorbehalten ist. Bundeseinheitliche Regelungen zu Heilfürsorge und Beihilfe gibt es nicht. Wer Heilfürsorge oder Beihilfe erhält, legt jedes Bundesland selbst fest. 

Beihilfe für Beamte der Feuerwehr

Der Dienstherr erstattet Beamten der Feuerwehr seine Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsprävention zu einem gewissen Prozentsatz: 

  • Beamten ohne oder mit einem Kind werden 50 %
  • Beamten mit zwei oder mehr Kindern, sowie Ehepartnern und Beamten im Ruhestand 70 %
  • Kindern und Waisen 80%

der Kosten erstattet. 

Beihilfe erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung nachweisen können. Im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht müssen die Restkosten mit einer Krankenversicherung abgesichert werden. Restkostenversicherungen sind beihilfekonforme Tarife, die nur von privaten Krankenversicherungen angeboten werden. 

Einer der wenigen Anbieter beihilfekonformer Krankenversicherungen ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg.

Unterschiede kleine und große Anwartschaftsversicherung

Für beide Anwartschaften gilt:

  • Der bei Abschluss der Anwartschaft „eingefrorene“ Gesundheitszustand ist Grundlage für die Aufnahme in die Krankenversicherung und den Beitrag, auch wenn die Umwandlung erst Jahrzehnte später erfolgt und sich der Gesundheitszustand massiv verschlechtert hat
  • Die Dauer der Anwartschaft wird auf die Wartezeit von Leistungen angerechnet – Leistungen können nach Aktivierung der Krankenversicherung sofort in Anspruch genommen werden
  • Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch
  • Die Beiträge sind steuerlich absetzbar

Große Anwartschaftsversicherung

Mit der großen Anwartschaft können längere Zeiträume perfekt überbrückt werden. Zusätzlich zum Gesundheitszustand wird auch das Alter bei Abschluss der Anwartschaft „eingefroren“, so dass bereits mit dem Aufbau der Altersrückstellungen begonnen werden kann. Die monatlichen Beiträge zur großen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg sind zwar höher als zur kleinen Anwartschaft, dafür sind die Kosten später geringer, da dann bereits Altersrückstellungen vorhanden sind.

Altersrückstellungen dienen dazu, die steigenden Kosten für medizinische Versorgung im Alter abzufedern. Die gebildeten Rückstellungen werden bei Bedarf zur Kostendeckung aufgelöst. Somit bleiben die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr auch im höheren Alter stabil und niedrig.

Kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg ist empfehlenswert, wenn nur kurze Zeiträume überbrückt werden müssen, beispielsweise von der Studienzeit bis zum Ausbildungsbeginn oder wenn der Heilfürsorgeanspruch nur während der Ausbildung gilt, danach Beihilfe gewährt wird. Bei wenigen Monaten oder Jahren genügt es, nur den Gesundheitszustand zu „konservieren“. Zwar ist auch das Alter ein Faktor für die Beitragsermittlung, kurze Zeiträume fallen jedoch kaum ins Gewicht.

Gibt es eine Anwartschaft auf die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung?

Gesetzliche Krankenkassen dürfen keinen Antragsteller ablehnen, der nicht anderweitig krankenversichert ist und der zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehört. Das gesundheitliche Risiko und das Alter spielt für die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung keine Rolle. Ausschlaggebend für die Beitragshöhe ist das Einkommen. Versicherte mit hohem Einkommen zahlen auch einen hohen Versicherungsbeitrag. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 % plus Zusatzbeitrag vom beitragspflichtigen Einkommen. Die Hälfte der Versicherungsbeiträge trägt in der Privatwirtschaft der Arbeitgeber. Eine Anwartschaft würde bei der gesetzlichen Krankenversicherung keinerlei Vorzüge mit sich bringen.

Vorteile der Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg können Beamte der Feuerwehr frühzeitig vorsorgen, zu einem späteren Zeitpunkt problemlos in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden und eine erstklassige Versorgung im Krankheitsfall zu günstigen Konditionen zu erhalten.

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