DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Beihilfekonforme
Beihilfekonforme Krankenversicherung
Angestellte Arbeitnehmer, deren Jahresbruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, (2019: € 59.400) werden in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Versicherungsbeitrags, die andere Hälfte zahlt der Arbeitnehmer selbst.
Beamte erhalten von Ihrem Dienstherrn keinen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen, sondern haben im Rahmen der Krankenfürsorge Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe.
Krankenfürsorge für Beamte der Feuerwehr
Eine bundeseinheitliche Regelung, ob Beamten der Feuerwehr Krankenfürsorge in Form der Heilfürsorge oder Beihilfe gewährt wird, gibt es nicht. Im Freistaat Bayern haben Beamte der Feuerwehr ab Ausbildungsbeginn das Recht auf Beihilfe. Der Dienstherr erstattet 50 bis 80 % der beihilfefähigen Kosten bei Krankheit, Pflege oder Geburt sowie für Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen. Für nicht von der Beihilfe abgedeckte Kosten gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Passgenaue, sogenannte beihilfekonforme Tarife, bieten nur private Krankenversicherungen an.
Beamte können im Gegensatz zu „normalen“ Arbeitnehmern, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, selbst entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern.
Allerdings kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht an die Beihilfe angeglichen werden. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten ihrer Versicherten komplett – die Versicherungsbeiträge müssen daher auch alle Kosten abdecken und in vollem Umfang gezahlt werden. Beihilfe wird nicht berücksichtigt. Mit dem Angebot der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht. An den monatlichen Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt er sich nicht. Diese müssen Sie in voller Höhe aus der eigenen Tasche zahlen.
Beihilfe kann nur für Leistungen, die nicht im gesetzlichen Versicherungsschutz enthalten sind (beispielsweise Brillengläser) gewährt werden.
Beihilfe im Detail
Der Beihilfeanspruch
- Beamten ohne Kinder oder mit einem Kind werden in der Regel 50 % der Kosten erstattet
- Für Beihilfeberechtigte mit mindestens zwei Kindern, die Ehe- beziehungsweise Lebenspartner und Beamte im Ruhestand werden 70 % übernommen
- Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, haben Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe von 80 %
Eine Vollkostenversicherung ist nicht notwendig, lediglich eine Restkostenversicherung für die 20, 30 oder 50 % der Aufwendungen, die nicht mit Beihilfe abgedeckt werden.
Vision B
Vision B ist die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, die Beamten der Feuerwehr perfekt auf die Beihilfe abgestimmte Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium bietet.
Leistungen aller Tarife im Überblick:
- Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
- Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
- Hohe Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe, Medikamente und Brillen
Egal, für welchen Tarif Sie sich entscheiden – Sie profitieren von kurzen Wartezeiten in Arztpraxen und auf Behandlungstermine – mit Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg erhalten Beamte der Feuerwehr neben erstklassiger Behandlung Zugang zu den besten, innovativsten Therapien und Medikamenten.
Die Beiträge zur Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr
Grundlage zur Ermittlung der Versicherungsbeiträge bilden individuelle Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss sowie die abzusichernden Leistungen. Ein Teil der Beiträge wird zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet. Diese können bei Bedarf aufgelöst und damit steigende Kosten der Versorgung im Alter kompensiert werden.
Beamte der Feuerwehr schließen mit DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg einen individuellen Versicherungsvertrag. Die eingeschlossenen Leistungen können Sie jederzeit, solange der Vertrag gilt, garantiert in Anspruch nehmen. Spätere Kürzungen oder Streichungen sind ausgeschlossen. Auch der Gesetzgeber hat nicht die Befugnis, die Konditionen des privatrechtlichen Vertrags zu ändern. Welche Leistungen Sie absichern möchten, entscheiden Sie selbst. Nur für diese Leistungen werden die monatlichen Beiträge erhoben.
Die Beiträge zur Krankenversicherung
Grundlage zur Ermittlung der Versicherungsbeiträge bilden individuelle Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss sowie die abzusichernden Leistungen. Ein Teil der Beiträge wird zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet. Diese können bei Bedarf aufgelöst und damit steigende Kosten der Versorgung im Alter kompensiert werden.
Beamte der Feuerwehr schließen mit DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg einen individuellen Versicherungsvertrag. Die eingeschlossenen Leistungen können Sie jederzeit, solange der Vertrag gilt, garantiert in Anspruch nehmen. Spätere Kürzungen oder Streichungen sind ausgeschlossen. Auch der Gesetzgeber hat nicht die Befugnis, die Konditionen des privatrechtlichen Vertrags zu ändern. Welche Leistungen Sie absichern möchten, entscheiden Sie selbst. Nur für diese Leistungen werden die monatlichen Beiträge erhoben.
Die Abrechnung der Leistungen
Privat versicherten Beamten der Feuerwehr werden alle Maßnahmen vom behandelnden Arzt oder Krankenhaus privat in Rechnung gestellt. Diese Rechnung zahlt der Patient zunächst aus den eigenen finanziellen Mitteln.
Anschließend kann er bei seiner Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Antrag auf Kostenerstattung stellen. Mindestens 50 % der beihilfefähigen Kosten erstattet die Beihilfestelle. Die beihilfekonforme, private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg übernimmt die restlichen, im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen.
Werden hohe Kosten erwartet, beispielsweise für eine stationäre Behandlung, kann der Versicherte das Krankenhaus bevollmächtigen, selbst mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg abzurechnen.
Gesetzliche Krankenkassen rechnen grundsätzlich direkt mit dem Leistungserbringer ab. Maßnahmen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, werden privat in Rechnung gestellt und müssen vom Versicherten selbst bezahlt werden. Eventuell kann Beihilfe beantragt werden.
Absicherung der Familienangehörigen von Beamten der Feuerwehr
Ehe- oder Lebenspartner, die keine sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ausüben, beziehungsweise deren Einkommen im vorletzten Kalenderjahr unter der vom Bundesland vorgeschriebenen Einkommensgrenze lagen, können ebenfalls von der Beihilfe und den Leistungen der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg profitieren. Im Freistaat Bayern gilt als Einkommensgrenze € 18.000 pro Jahr. Der Verdienst muss jährlich mit dem Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden.
Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert werden. Endet der Beihilfeanspruch des Kindes, ist es verpflichtet, selbst eine Krankenversicherung abzuschließen.
Vor- und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung
In der Regel ist für Beamte der Feuerwehr die private Krankenversicherung die weitaus günstigere Absicherung. Für große Familien mit mehreren Kindern kann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kostengünstiger als eine private Krankenversicherung sein. Mit nur einem monatlichen Beitrag können unter Umständen alle Familienmitglieder abgesichert werden. Kostenlose Familienversicherungen bieten nur die gesetzlichen Krankenversicherungen an. In der privaten Krankenversicherung muss für jeden Angehörigen eine separate Versicherung abgeschlossen werden.
Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass Beamte den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Welche Leistungen Sie wirklich in Anspruch nehmen spielt keine Rolle. Jeder Versicherte hat, unabhängig von der Höhe seiner Beiträge, Anspruch auf die gleichen Leistungen.
Der Gesetzgeber gibt genau vor, welche Leistungen übernommen werden und kann nach seinem Ermessen jederzeit Leistungen streichen oder kürzen. Stark bemerkbar wurden die Kürzungsmaßnahmen in den letzten Jahren bei der zahnärztlichen Versorgung, den Zuzahlungen für Brillen oder für Medikamente. Die Versorgung, welche gesetzliche Krankenversicherungen gewähren, richtet sich nach wirtschaftlichen Aspekten. Laut Sozialgesetzbuch sollen die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Für etwas mehr Komfort können Sie private Zusatzversicherungen abschließen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg detailliert und individuell zu den Themen Beihilfe und beihilfekonforme Krankenversicherung.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
90427 Nürnberg
FAQ Beihilfekonforme Krankenversicherung
Was ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung?
Eine beihilfekonforme Krankenversicherung ist ein speziell auf die Beihilfe abgestimmter Tarif einer privaten Krankenversicherung. Jeder Beamte, der seinen Anspruch auf Beihilfe geltend machen möchte, muss den nicht von der Beihilfe abgedeckten Kostenanteil für einen 100%igen Versicherungsschutz mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern.
Generell haben Beamte ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenfürsorge. Seine Pflicht erfüllt der Dienstherr, indem er Beamten, deren Dienst mit besonderen Risiken und Gefahren verbunden ist freie Heilfürsorge und Soldaten kostenlose truppenärztliche Versorgung gewährt. Alle anderen Beamten haben Anspruch auf Beihilfe.
Anders als bei der freien Heilfürsorge und der truppenärztlichen Versorgung übernimmt der Dienstherr mit der Beihilfe nur 50 bis 80 % der Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt, Tod und für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge sowie für Schutzimpfungen. Die beihilfekonforme Krankenversicherung kommt für die verbleibenden 20 bis 50 % der Kosten auf.
Die beihilfekonforme, private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg ist der Tarif Vision B. Vision B setzt sich aus einzelnen Leistungspaketen zusammen, die individuell auf die Beihilfe des Dienstherren abgestimmt werden können und erfüllt alle Vorgaben der allgemeinen Krankenversicherungspflicht.
Beamtenanwärter bis zu einem bestimmten Alter profitieren von speziellen Ausbildungskonditionen.
Wie hoch sind die Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung?
Der Beitrag zur privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung wird aus den individuellen Faktoren Gesundheitszustand und Alter bei Versicherungsabschluss sowie der versicherten Leistungen und dem Beihilfebemessungssatz ermittelt. Die beihilfekonforme Krankenversicherung ist keine Vollkostenversicherung, daher sind die Beiträge, je nachdem wie hoch der Anteil der noch zu versichernden Leistungen ist, besonders günstig.
Leistungsumfang und Selbstbehalte sind Möglichkeiten, die Beitragshöhe individuell zu steuern.
Wo liegen die Unterschiede zwischen privater und gesetzlich Krankenversicherung?
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich unabhängig von bestehenden Erkrankungen und dem Alter nur nach dem Einkommen des Versicherten. Leistungen können nicht individuell gewählt werden. Egal, wie hoch die monatlich gezahlten Versicherungsbeiträge des einzelnen sind, jeder hat Anspruch auf die gleichen Leistungen. Weder das Gesundheitsrisiko noch persönliche Bedürfnisse werden berücksichtigt. Die Leistungen werden vom Gesetzgeber vorgegeben und können von ihm jederzeit gekürzt oder gestrichen werden.
Privat versicherte Beamte der Feuerwehr müssen nur die Kosten mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung absichern, die nicht von der Beihilfe getragen werden. Außerdem können Sie selbst wählen, welche Leistungen abgesichert werden sollen. Vertraglich vereinbarte Leistungen können nicht nachträglich geändert oder gekürzt werden. Zwischen Versichertem und der Versicherung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen, dessen Konditionen vom Gesetzgeber nicht abgewandelt werden können.
Was erstattet die Beihilfe?
Mit der Beihilfe werden Beamten der Feuerwehr Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt und Tod sowie für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen zu einem bestimmten Prozentsatz, dem Beihilfebemessungssatz, erstattet. Beihilfefähig sind Aufwendungen, die notwendig und der Höhe nach angemessen sind und die nicht ausdrücklich als beihilfefähig ausgeschlossen sind.
Was notwendig und angemessen ist, entscheidet die jeweilige Beihilfestelle.
Die Beihilfebemessungssätze werden in den Beihilfevorschriften von Bund und Ländern geregelt, variieren also von Bundesland zu Bundesland.
In der Regel werden Beamten ohne oder mit einem Kind 50 % der beihilfefähigen Kosten von der Beihilfestelle erstattet.
Im Freistaat Bayern werden für Beamte der Feuerwehr mit mindestens 2 Kindern und für beihilfeberechtigte Ehepartner 70 % der Aufwendungen übernommen. Die Kosten für im Familienzuschlag berücksichtigte Kinder und beihilfeberechtigte Waisen werden zu 80 % getragen.
Was ändert sich, wenn ich in Pension gehe?
Beamten der Feuerwehr werden ab der Pensionierung in der Regel 70 % ihrer Aufwendungen erstattet.
Von jedem Beitrag, den der Beamte im Versicherungsverlauf in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg einzahlt, wird ein Teil zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet (Ausnahme bilden die Anwärtertarife). Im Alter können die Rückstellungen bei Bedarf aufgelöst werden. Die Beiträge bleiben auch bei kostenintensiveren Behandlungen konstant niedrig.
Können Familienangehörige ebenfalls beihilfekonform versichert werden?
Angehörige, die beihilfeberechtigt sind, können gleichermaßen von den Leistungen der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg profitieren. Kinder, die im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigt werden, sind bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres beihilfeberechtigt. Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, die nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind und deren Einkommen im vorvorletzten Kalenderjahr unter der vom Bundesland festgelegten Einkommensgrenze lag, sind ebenso berücksichtigungsfähig.
Die Einkommensgrenzen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich teilweise stark und liegen zum Beispiel in Hessen und Rheinland-Pfalz bei unter € 10.000, dagegen in Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen bei € 18.000. Die Höhe des Einkommens muss jährlich mit einer Kopie des Steuerbescheids nachgewiesen werden.
Sind Arzneimittel beihilfefähig?
Arzneimittel sind unbeschränkt beihilfefähig, wenn keine Höchstgrenzen festgelegt wurden. Festbeträge gelten für Arzneimittel, für die es auch günstigere Alternativen gibt. Die Beihilfestellen orientieren sich an den Festbeträgen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Was über den Festbetrag hinausgeht muss privat gezahlt werden. Über eventuelle Festbeträge können Sie sich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg oder bei Ihrem Arzt informieren.
Sind Osteopathie-Behandlung durch einen Heilpraktiker beihilfefähig?
Grundsätzliche sind die Leistungen eines Heilpraktikers beihilfefähig.
Allerdings gibt es bei den Erstattungen für Leistungen eines Heilpraktikers Höchstgrenzen. Diese wurden zwischen dem Bundesinnenministerium und den Heilpraktiker-Verbänden vereinbart. Die Höchstgrenzen werden in der sogenannten „Erstattungsliste“ im Einzelnen aufgeführt. Übersteigt der Rechnungsbetrag die festgelegten Höchstgrenzen, müssen Beamte der Feuerwehr die Differenz privat zahlen.
Sind Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig?
Beihilfefähig sind ausschließlich Rehamaßnahmen für Beamte der Feuerwehr, die noch aktiv im Dienst sind. Mit Rehamaßnahmen soll die Dienstfähigkeit des Beamten wiederhergestellt werden. Beihilfeberechtigte Familienmitglieder und Beamte im Ruhestand haben keinen Anspruch auf Erstattungen in Rahmen der Beihilfe.
Erstattungsfähig sind nur die reinen medizinischen Behandlungskosten. Die Erstattung der Kosten bei stationärer Rehabilitation fällt wesentlich höher aus als für eine ambulante Therapie.
Bevor Rehamaßnahmen in Anspruch genommen werden, muss die Notwendigkeit festgestellt und ärztlich bescheinigt werden. Vor der Maßnahme sollte die Rehabilitationsmaßnahme von der Krankenkasse genehmigt werden. Sinnvoll ist es, im Vorfeld die Kostenerstattung auch mit der Beihilfestelle zu klären.
Welche Leistungen bietet die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg?
Die perfekt auf die Beihilfe abgestimmten Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium bieten Ihnen neben freier Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl unter anderem:
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
- Hohe Kostenübernahmen bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe
- Hohe Erstattungen für Medikamente und Brillen
Wessel & Kollegen oHG
Erich-Ollenhauer-Str. 41
90427 Nürnberg
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