Dienstunfähigkeitsversicherung

Beamte der Feuerwehr zeichnen sich durch ihre dauerhafte Einsatz- und Leistungsbereitschaft aus. Um Menschen aus lebensbedrohlichen Situationen zu retten sind sie bereit, ihre eigene Gesundheit oder gar ihr Leben zu riskieren. Einsatzkräfte der Feuerwehr sind starken Belastungen ausgesetzt – körperlichen wie psychischen.

Was ist eine Dienstunfähigkeit?

§ 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG):
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“

Dienstunfähigkeit bei Beamten der Feuerwehr

Etwa jeder zehnte Beamte der Feuerwehr entwickelt im Laufe seines Lebens eine Posttraumatische Belastungsstörung. Auch andere Erkrankungen, Unfälle in der Freizeit oder beim Sport können so schwerwiegend sein, dass der Dienst eines Tages nicht mehr ausgeübt werden kann. Das Risiko wird oft unterschätzt. Belastungsfaktoren bei Beamten der Feuerwehr sind:

  • Tod oder Verletzung eines Kollegen
  • Gefährliche Situationen im Einsatz
  • Tragische Situationen
  • Schichtdienst
  • Hohe Ansprüche von Vorgesetzten
  • Arbeitsüberlastung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für junge Beamte der Feuerwehr

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine der existentiellen Absicherungen für Beamte der Feuerwehr. Können Sie Ihren Dienst aufgrund einer Erkrankung, Verwundung oder eines traumatischen Erlebnisses nicht mehr ausführen, kann Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären. Wie sich eine Dienstunfähigkeit auswirkt, ist abhängig vom Status und eventuell der Ursache der Dienstunfähigkeit.

Hart trifte es Beamte der Feuerwehr auf Probe oder Widerruf sowie Beamte auf Lebenszeit in den ersten 5 Jahren nach der Verbeamtung. Sie können noch nicht in den Ruhestand versetzt werden. Sie werden aus dem Dienst entlassen und haben nur Anspruch auf die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Einzige Ausnahme: wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung verursacht wurde, besteht die Chance, mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt zu werden.

Werden Sie entlassen können Sie eine Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Ansprüche auf staatliche Leistungen haben Sie, wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge in die Versicherung eingezahlt haben. Das heißt konkret: Können Sie aus gesundheitlichen Gründen als Beamter auf Widerruf oder auf Probe Ihren Dienst nicht mehr ausüben, droht Ihnen höchstwahrscheinlich Hartz IV und sozialer Abstieg verbunden mit späterer Altersarmut.

Da Sie keine Versorgungsansprüche Ihrem Dienstherrn gegenüber haben, benötigen Sie einen besonders hohen Versicherungsschutz. Dieses finanzielle Risiko können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg absichern.

Mit der „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg haben Sie von Ausbildungsbeginn an das Recht auf eine Dienstunfähigkeitsrente von bis zu 1.800€ pro Monat, gleichzeitig sind die Beiträge insbesondere in den ersten Jahren niedrig.

Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit

Beamte der Feuerwehr haben nicht automatisch Anspruch auf Versorgung durch den Dienstherrn. Zunächst müssen Sie nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit eine 5jährige Wartezeit erfüllen. Danach können Sie mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. Ihre Ansprüche sind als Dienstanfänger noch gering, ohne eine Rente aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung werden finanziell kaum über die Runden kommen. Mit jedem Dienstjahr steigen die Ansprüche. Maximal sind nach 40 Dienstjahren 71,75 % des letzten Soldes als Ruhegehalt möglich.

Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg zahlt Ihnen die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente, zusätzlich zum Ruhegehalt. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg können Sie vorsorgen, dass Sie bei Dienstunfähigkeit auch in Zukunft finanziell abgesichert sind. Was bietet Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV?
 

  • Eine garantierte, vertraglich festgelegte, monatliche Rente
  • die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg übernimmt bei Dienstunfähigkeit Ihre Beiträge zur Altersvorsorge
  • Nachversicherungen sind möglich
  • Anpassung, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf ändert, zum Beispiel bei Heirat oder Hausbau
  • Die Rentenhöhe können Sie flexibel nach Ihren persönlichen Bedürfnissen vereinbaren
  • Zukünftig sind auch Teilversicherungen möglich
  • Bedarfsgerechter Dienstunfähigkeitsschutz mit der Dienstanfänger-Police speziell für Beamte der Feuerwehr auf Probe und auf Widerruf
  • Hohe Absicherungen, abhängig von der Besoldungsgruppe, sind möglich
  • Dienstunfähigkeitsschutz ist mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente kombinierbar
  • Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien

Mit der Option der Dynamik können Sie inflationsbedingte Verluste ausgleichen. Berufsunfähigkeitsversicherungen werden von vielen Versicherungsunternehmen angeboten. Beamte der Feuerwehr benötigen jedoch eine spezielle Versicherung, denn sie werden nicht berufs-, sondern dienstunfähig. Nur wenige Versicherer bieten einen echten Schutz bei Dienstunfähigkeit. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg zahlt auch dann ein Ruhegehalt, wenn Sie zwar dienstunfähig aber noch berufsfähig sind.

Höhe der Dienstunfähigkeitsrente von Beamten der Feuerwehr

Im Ruhestand benötigen Sie immer noch etwa 80 % Ihrer gewohnten Einkünfte, um Ihren Lebensstandard in etwa halten zu können. Allein mit dem Ruhegehalt werden Sie sich immer mehr oder weniger einschränken müssen. Im Idealfall können Sie mit einer Dienstunfähigkeitsrente die Differenz zwischen Ruhegehalt und dem gewohnten Einkommen ausgleichen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Sie so früh wie möglich abschließen. Das wirtschaftliche (und soziale) Risiko ist in den ersten Jahren am höchsten, gleichzeitig sind die Versicherungsbeiträge niedrig. Je älter Sie bei Versicherungsabschluss sind, umso höher werden Ihre Versicherungsbeiträge sein. Das Risiko von chronischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch Unfälle oder Krankheiten, nimmt mit jedem Jahr zu. Demzufolge muss mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen gerechnet werden. Unter Umständen ist eine Absicherung nicht mehr möglich.

Grundlage der Dienstunfähigkeitsversicherung – Der Gesundheitszustand

Für einen Vertragsabschluss müssen Sie Auskunft zu Ihrem gesundheitlichen Zustand geben. Dafür werden Ihnen einige Fragen gestellt, die Sie so genau wie möglich und natürlich wahrheitsgemäß beantworten sollten. Werden Sie tatsächlich dienstunfähig, wird von jedem Versicherer Ihre Krankengeschichte überprüft. Verschweigen Sie Vorerkrankungen oder Beschwerden, auch wenn sie nicht im Zusammenhang mit Ihrer Dienstunfähigkeit stehen, kann dies Ihren Versicherungsschutz gefährden und Zahlungen verweigert werden. Nehmen Sie sich genügend Zeit zur Beantwortung der Fragen und stellen Sie bei Unsicherheit Recherchen an oder wenden Sie sich direkt an Ihren Arzt und bitten um Krankenakteneinsicht. So können Sie sich schon im Vorfeld absichern.

Wir beraten Sie gern persönlich

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an! Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg ausführlich und persönlich zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung und zu weiteren Absicherungsmöglichkeiten der DBV für Beamte der Feuerwehr.

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