DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Gesetzliche und private
Gesetzliche oder private Krankenversicherung
In Deutschland existieren nebeneinander zwei grundverschiedene Krankenversicherungssysteme. Die gesetzliche Krankenversicherung, der etwa 90 % der Bürger angehören und die private Krankenversicherung, in welcher die restlichen 10 % der Bevölkerung versichert sind. Die meisten Bundesbürger haben nur Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte können sich unabhängig von ihrem Einkommen freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Beamte mit Heilfürsorge benötigen im aktiven Dienst keine Krankenversicherung, für sie übernimmt der Dienstherr die Kosten komplett. Der Dienstherr ist seinen Beamten gegenüber zu Schutz und Fürsorge verpflichtet.
Beamte haben Anspruch auf Krankenfürsorge. Dieser Pflicht kommt der Dienstherr nach, indem er Feuerwehrbeamten des Freistaates Bayern Beihilfe gewährt. Mit der Beihilfe beteiligt er sich zu einem bestimmten Prozentsatz an den tatsächlich entstanden Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge.
An Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt er sich nicht. Kosten, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden, müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Die Leistungen der über 100 gesetzlichen Krankenversicherungen sind fast identisch. Private Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Tarife, Wahlleistungen, Bausteine, Erstattungsmöglichkeiten und individuelle Vereinbarungen an. Beide Versicherungssysteme bringen Vor- und Nachteile mit sich.
Die Unterschiede bei der Aufnahme von Beamten der Feuerwehr
Die Versicherungsbeiträge zur Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Versicherungsbeiträge gesetzlicher Krankenversicherungen richten sich nur nach dem Einkommen der Versicherten. Bei hohem Einkommen sind auch die Beiträge hoch. Arbeitgeber in der Privatwirtschaft beteiligen sich zu 50 % an den monatlichen Beiträgen ihrer Arbeitnehmer.
An den Beiträgen freiwillig gesetzlich versicherter Feuerwehrbeamter beteiligt sich der Dienstherr nicht, da er die Möglichkeit bietet, einen Teil der dem Beamten tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten. Sie zahlen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse komplett aus eigener Tasche.
Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen liegen einheitlich bei 14,6 %. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag von etwa 1 %, den jede Kasse individuell festlegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern eine Familienversicherung an, in der Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert werden können. Ein Vorteil, der vor allem großen Familien zugutekommt.
Private Krankenversicherung
Der individuelle Beitrag wird bei Versicherungsabschluss festgelegt und richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand sowie nach den vertraglich vereinbarten Leistungen. Da bereits mindestens 50 % der Kosten vom Dienstherrn übernommen werden, müssen Beamte der Feuerwehr nur noch die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern, dadurch sind die Beiträge besonders niedrig. Von einem Teil der Versicherungsprämien werden Altersrückstellungen gebildet.
Die beihilfekonforme Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg ist eine Restkostenversicherung für Beamte der Feuerwehr, welche die Leistungen der Beihilfe perfekt ergänzt. Beihilfeberechtigte Kinder und Ehepartner können ebenfalls von den günstigen, leistungsstarken Tarifen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg profitieren.
Dienstanfängern bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg spezielle, preiswerte Ausbildungstarife an.
Leistungen der Krankenversicherungen für Beamte der Feuerwehr
Die gesetzliche Krankenversicherung
Der Gesetzgeber gibt in einem Leistungskatalog genau vor, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Versicherten anbieten dürfen. Die Leistungen können jederzeit von ihm gekürzt oder gestrichen werden. Behandlungen und Medikamente können auch verweigert oder auf einen späteren Termin verschoben werden, wenn das festgelegte Jahresbudget bereits ausgeschöpft wurde.
Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.“
Vor allem bei zahnärztlichen Leistungen wurden in den letzten Jahren umfassende Kürzungen vorgenommen. Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50% der Kosten für die Regelversorgung. Bei gepflegtem Bonusheft ist der Anteil etwas höher. Wer den Leistungsumfang und Komfort verbessern möchte, kann private Krankenzusatzversicherungen abschließen, etwa eine Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung.
Die private Krankenversicherung
Jeder Versicherte schließt mit seiner Versicherung einen privatrechtlichen Vertrag ab, in dem Leistungen und Leistungsumfang genau festgelegt werden. Sie können nach Vertragsabschluss weder gestrichen oder noch geändert werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg bietet Ihnen mit der privaten Krankenversicherung Vision B spezielle Beamtentarife an. Drei Tarife stehen, ganz nach dem persönlichen Absicherungsbedarf, zur Auswahl: der Tarif Basis, Komfort und Premium.
Leistungen der Tarife von Vision B sind unter anderem:
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
- Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)
- Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Hohe Erstattungen für Medikamente und Brillen
Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg haben freien Zugang zu den geeignetsten Therapien und innovativsten Medikamenten. Als Privatpatient können Beamte der Feuerwehr Arzt oder Krankenhaus frei wählen, profitieren von geringen Wartezeiten in der Arztpraxis und einer bevorzugten Terminvergabe. Der Versicherungsschutz besteht europaweit, auch weltweite Absicherungen sind möglich.
Wir beraten Sie gern
Sie stehen vor der Entscheidung, Gesetzliche oder Private Krankenversicherung? Sprechen Sie uns an, wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich.
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