DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Der medizinische Fortschritt, auf den wir so stolz sind, eine gesündere Lebensweise, und bessere Hygieneverhältnisse – dies alles sind Gründe, warum die Lebenserwartung in Deutschland steigt. Je älter die Menschen werden, desto höher ist das Risiko zum Pflegefall zu werden. Bereits heute sind in Deutschland mehr als drei Millionen Menschen auf ambulante oder stationäre Pflege angewiesen. Laut Statistik ist mehr als jeder dritte über 80-Jährige und fast zwei Drittel der über 90-Jährigen pflegebedürftig. 

Die Zahl der Menschen die Hilfe benötigen, weil sie nicht mehr selbst für sich sorgen können, wird weiterhin kontinuierlich ansteigen. Aber nicht nur ältere Menschen können zum Pflegfall werden. Durch Unfall oder Krankheit kann es auch jüngere treffen. 

Ursachen der Pflegebedürftigkeit sind hauptsächlichst: 

  • Herz-Kreislauferkrankungen wie Schlaganfall, Hirninfarkt oder Herzschwäche
  • Krankheiten des Bewegungsapparates, beispielsweise Osteoporose und Arthrose
  • Krebserkrankungen, vor allem der Lunge, der Brust, Darm und Prostata
  • psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Demenz
  • Senilität
  • Alzheimer oder Parkinson

Pflegebedürftige sind durch Krankheit oder Behinderung bei alltäglichen Tätigkeiten wie Ankleiden, Körperpflege oder Essen auf fremde Unterstützung angewiesen. 

Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Bis 1995 wurden die Leistungen für Pflegebedürftige von der Rentenversicherung und zum großen Teil von der Sozialhilfe getragen, das heißt, die Kommunen wurden mit den steigenden Kosten belastet. 

Um die Gemeinden zu entlasten wurde die 5. Säule der Sozialversicherung, die Pflegeversicherung, ins Leben gerufen. Seit 1995 sind alle Bürger Deutschlands gesetzlich verpflichtet, neben der Krankenversicherung auch eine  Pflegeversicherung abzuschließen, um einen Teil der enormen Kosten abzudämpfen. Angehörige der gesetzlichen Krankenversicherung werden automatisch über ihre Krankenkasse von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erfasst. Privat krankenversicherte Beamte der Feuerwehr müssen ihre Pflegeversicherung selbst abschließen. 

Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Sie kommt auch nur für die reinen Pflegkosten auf. Alle weiteren Aufwendungen, beispielsweise für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim, müssen von den Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen selbst gezahlt werden. Im Durchschnitt kostet die Pflege im Pflegeheim 1.700 € im Monat. 

Kann der Pflegebedürftige die Kosten nicht aufbringen, kann das Sozialamt vorerst einspringen. Das Sozialamt prüft genau, von welchen Angehörigen die Kosten eingefordert werden können. Oftmals werden dann die Kinder zahlungspflichtig.

Wo können sich Beamte der Feuerwehr zum Thema Pflegebedürftigkeit informieren?

  • Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit mit umfassender Hilfe und Beratung zur Seite
  • Hilfe und Orientierung bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über ein Pflegetelefon an
  • Telefonische Beratung erhalten Sie von der unabhängigen Patientenberatung
  • Telefonische Auskunft erteilt das Bundesministerium für Gesundheit
  • Pflegestützpunkte bieten Beratung rund um das Thema Pflege und Pflegekasse an 
  • Hilfe beim Beantragen von Hilfsmitteln oder des Pflegegrades leisten Sozialdienste von Krankenhäusern, Pflegediensten und Reha-Einrichtungen 
  • Beim Sozialamt können Sozialleistungen sowie Hilfe zur Pflege beantragt werden 
  • Zuständig für Fragen und Probleme im Alter sind unter anderem Seniorenberatungen und Kommunale Beratungsstellen

Voraussetzung für Leistungsansprüche von Beamten der Feuerwehr

Vollen Anspruch auf Pflegeleistungen haben Sie, wenn Sie in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre Beiträge in die Pflegekasse eingezahlt haben und die Pflegebedürftigkeit mindestens 6 Monate besteht.

  • Benötigt wird Hilfe beispielsweise beim Waschen, Essen oder der eigenen Versorgung 
  • Pflegebedarf für mindestens 90 Minuten am Tag
  • 45 Minuten davon für die Grundversorgung

Die Leistungen von gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung sind sehr ähnlich. Unterschiede zeigen sich bei der Finanzierung und Beitragsermittlung. Die Zuordnung zu einem Pflegegrad richtet sich nach Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung. Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis 5. Je höher der Grad, umso höher sind auch die Leistungsansprüche.

Welche Unterstützungen können Beamte der Feuerwehr in Anspruch nehmen?

  • Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes oder einen notwendigen Umzug kann ein Zuschuss von jeweils bis zu € 4.000 von der Pflegekasse gezahlt werden
  • Unabhängig vom Pflegegrad kann die Krankenkasse die Krankenpflege übernehmen
  • Ist die Pflegebedürftigkeit auf einen Unfall zurückzuführen, übernimmt eventuell die Unfallversicherung Kosten 
  • Auf Antrag zahlt die Pflegekasse bis zu € 40 pro Monat für notwendige Hilfsmittel 
  • Bei der Steuererklärung können pflegende Angehörige einen Pflegepauschbetrag geltend machen
  • Eventuell können Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege entstanden sind (Umbaumaßnahmen, Pflegedienst), als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden

Unser Tipp

Beantragen Sie möglichst frühzeitig die Einstufung in einen Pflegegrad, die Leistungen werden rückwirkend, vom Tag der Antragstellung an gezahlt.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Die Beiträge von erwerbstätigen Versicherten werden direkt zur Finanzierung der Versorgung der Pflegebedürftigen genutzt - das sogenannte Umlageverfahren. Aufgrund der Zunahme an pflegebedürftigen Personen und der abnehmenden Zahl von zahlenden Arbeitnehmern werden mit den steigenden Finanzierungslasten nachfolgende Generationen immer mehr belastet - ohne das für diese die Aussicht besteht, später ebenfalls die entsprechenden Leistungen zu erhalten. 

Der Beitragssatz für gesetzlich versicherten Arbeitnehmer liegt derzeit bei 3,05 Prozent des Bruttogehalts. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent. 

Beamte der Feuerwehr, die freiwillige gesetzliche krankenversichert sind, werden direkt über diese pflegeversichert und zahlen wie alle anderen Mitglieder nur den halben Beitragssatz. Die andere Hälfte wird in der Regel von der Beihilfe übernommen.

Private Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Wie auch die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, funktioniert die private Pflegepflichtversicherung nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Aus den Beiträgen werden im Versicherungsverlauf Rücklagen gebildet, welche zur Kostendeckung im Pflegefall aufgelöst werden, so dass jede Generation selbst für seine Kosten aufkommt. Ein zukunftssicheres, tragbares System, welches keine klaffenden Lücken zwischen Ausgaben und Einnahmen bei den Pflegekassen hinterlässt. 

Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sachleistungen gewährt werden, gilt bei der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg wie bei der Krankenversicherung das Prinzip der Kostenerstattung. 

Die Beiträge zur privaten DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg sind einkommensunabhängig. Maßgebend für die Beiträge sind Alter und Gesundheitszustand des Versicherten bei Versicherungsabschluss. 

Für Beamte der Feuerwehr sehr empfehlenswert

- eine Pflegepflichtversicherung

Trotz Pflegepflichtversicherung muss vom Pflegebedürftigen, beziehungsweise den Angehörigen immer noch ein Großteil der Kosten übernommen werden. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg können Sie dafür sorgen, dass Ihre Angehörigen vor hohen Pflegekosten verschont bleiben und Sie sich die Pflege leisten können, die Sie sich wünschen.

Die DBV bietet Ihnen:

  • Pflegetagegeldversicherung – im Pflegefall Zahlung eines vereinbarten Tagegeldes
  • Pflegekostenversicherung – erstattet die von der gesetzlichen Pflichtversicherung nicht abgedeckten Pflegekosten
  • Pflegerentenversicherung – zahlt bei Pflegebedürftigkeit eine frei verwendbare monatliche Rente 

Fordern Sie individuelle Beratung an

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg beraten Sie gern ausführlich zu allen Fragen rund um die Pflege und Ihre optimale Vorsorge. 

Kontaktieren Sie uns

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