Gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer der
DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg
Die Krankenversicherung ist in eine Pflichtversicherung, die jeder Bürger mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland besitzen muss. Alle Personen, deren Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze von € 60.750 im Jahr beziehungsweise € 5.063 im Monat liegt, müssen sich in einer der etwa 110 gesetzlichen Krankenversicherungen versichern. Ausgenommen von der Versicherungspflicht in gesetzlichen Krankenkassen sind Beamte, Studenten, Freiberufler und Selbstständige. Etwa 90 % der Deutschen gehören gesetzlichen Krankenversicherungen an. Jeder, der als nicht versicherungsfrei eingestuft wird und noch keine andere Krankenversicherung besitzt, hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Beiträge für Lehrer zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die Beiträge werden anhand des Einkommens ermittelt. Der einheitliche Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenversicherungen liegt bei 14,6 Prozent. Jede Kasse kann einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, der im Durchschnitt bei 1 % liegt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 50 % der monatlichen Prämien. Freiwillig gesetzlich versicherte Lehrer zahlen den gesamten Mitgliedsbeitrag ohne Zuschuss vom Dienstherrn. Für die Beiträge gilt eine Höchstgrenze, die jährlich an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst wird.
Die Bemessungsgrenze entspricht nicht der Versicherungspflichtgrenze. Derzeit (2019) liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei € 54.450 im Jahr. Was darüber liegt, wird nicht mehr zu Beitragsermittlung herangezogen. Bei Rentnern wird ebenfalls zwischen freiwillig Versicherten und gesetzlich Versicherten unterschieden. Gesetzlich versicherte Rentner teilen sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge zu gleichen Anteilen. Freiwillig Versicherte erhalten keinen Zuschuss – sie tragen den vollen Beitrag allein, wobei alle Einkünfte, beispielsweise auch Mieteinnahmen oder Zinserträge, berücksichtigt werden.
Alle eingenommenen Mitgliedsbeiträge sowie ein Bundeszuschuss fließen seit 2009 in einen Gesundheitsfond, aus dem die gesetzlichen Krankenkassen ihre finanziellen Mittel zugewiesen bekommen. Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem „Solidarprinzip“ - einheitliche Beitragssätze und einheitlich Leistungen für alle, unabhängig ob Besserverdiener oder armes, mittelloses Mitglied.
Was passiert, wenn das Einkommen Pflichtversicherter die Versicherungspflichtgrenze überschreitet?
Arbeitnehmer, die ein Jahr lang ein Einkommen (inklusive Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) erwirtschaften, welches über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, können in die private Krankenversicherung wechseln oder als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert bleiben. Die Krankenkasse informiert den Versicherten über das Ende seiner Versicherungspflicht. Jetzt hat der Versicherte 2 Wochen Zeit, seinen Austritt zu erklären und sofort in die private Krankenversicherung zu wechseln. Verstreicht die Zeit ohne eine Austrittserklärung abzugeben, bleibt er freiwillig versichertes Mitglied der Kasse.
Wechsel der Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich in der Höhe der Zusatzbeiträge, bei ihren Bonusprogrammen und freiwilligen Zusatzleistungen. Sagt einem Arbeitnehmer das Angebot einer anderen Versicherung eher zu, kann er problemlos die Versicherung nach einer Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherte, wenn der bisherige Zusatzbeitrag erhöht oder ein Zusatzbeitrag neu einführt wird. In diesem Fall ist die Vertragslaufzeit nicht relevant, nur die Kündigungsfristen gelten weiter. Kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn Zusatzleistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden. Für privat Versicherte ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Dienstunfähigkeitsversicherung: Was passiert, wenn Sie dienstunfähig werden
Bei gesetzlichen Krankenversicherungen können Familienversicherungen abgeschlossen werden, bei denen mit dem Beitrag des Hauptverdieners Ehepartner mit geringem Einkommen und Kinder bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenlos mitversichert werden. Für Lehrer mit großer Familie, mit vielen Kindern, kann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung daher unter Umständen kostengünstiger als eine private Krankenversicherung sein.
Leistungen die Lehrer von der gesetzlichen Krankenversicherung erwarten können
Alle Versicherten haben Anspruch auf eine medizinische Versorgung, unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem Alter. Laut Gesetz besteht grundsätzlich das Recht auf:
- Leistungen, die der Vermeidung und Linderung von Krankheiten dienen sowie Leistungen zur Empfängnisverhütung und zum Schwangerschaftsabbruch
- Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
- Leistungen zur Behandlung von Krankheiten - hierzu zählen insbesondere ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, Krankenhausbehandlungen sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen
Welche Leistungen das genau und wie umfangreich diese sind, wird nicht definiert. Der Gesetzgeber kann auch jederzeit Änderungen oder Kürzungen vornehmen und den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen neu festlegen. Die Leistungen richten sich nach ökonomischen Gesichtspunkten. Sie müssen nur ausreichend und zweckmäßig sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Komfort können Sie nicht erwarten. Es besteht ein Anspruch auf Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse ab der siebten Woche einer längerfristigen Krankheit. Verzichten Lehrer auf diese Leistung, kann der Beitragssatz etwas geringer ausfallen.
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
Alle Leistungen sind gesetzlich vorgegeben. Etwa 95 % der Leistungen sind identisch, die restlichen 5 % kann jede Kasse selbst festlegen, beispielsweise eine Kostenerstattung für Präventionskurse, Kostenübernahme bei alternativen Behandlungsmethoden oder eine telefonische Hotline.
Ist die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer eine Option?
Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in der Regel nur möglich, wenn Sie bereits zuvor gesetzlich versichert waren. Die gesetzliche Krankenkasse ist für Beamte allerdings nicht empfehlenswert, da sie nicht beihilfekonform ist. Das bedeutet, Lehrer, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, verlieren ihren Anspruch auf Beihilfe.
Die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen sie in voller Höhe selbst aufbringen. Der Dienstherr erfüllt seine Fürsorgepflicht bereits, indem er Beihilfe gewährt, Zuschüsse zu den Beiträgen gesetzlicher Krankenversicherungen sind nicht vorgesehen. Das Einkommen Beamter ist meist recht hoch – Sie müssen also jeden Monat einen relativ hohen Betrag für eine karge Grundversorgung aufbringen.
Abrechnung der Leistungen
Die Abrechnung der gesetzlichen Leistungen erfolgt nach dem "Sachmittelprinzip". Haben Lehrer medizinische Versorgung in Anspruch genommen, so rechnet der Leistungserbringer, der Arzt oder das Krankenhaus, direkt mit der Versicherung ab. Maßnahmen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, bekommen Lehrer privat in Rechnung gestellt. Das kann vor allem im Bereich der zahnärztlichen Versorgung recht teuer werden. Während die Kosten von Zahnbehandlung und Zahnerhaltung von den gesetzlichen Kassen vollständig übernommen werden, zahlen Versicherte bei Kronen, Brücken, Teil- oder Vollprothesen einen großen Anteil selbst. Nur mit einem gepflegten Bonusheft kann sich der Eigenanteil etwas reduzieren. Zuzahlungen werden auch bei Massagen, Krankengymnastik, Hilfsmitteln, Medikamenten und Sehhilfen fällig.
Freie Arzt- und Krankenhauswahl für Lehrer und Zusatzleistungen, die keine sind…
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können ihren Arzt frei wählen - solange dieser kassenärztlich zugelassen ist. Aufgrund der Kosten-Optimierung muss in der Regel das nächstgelegene und kostengünstigste Krankenhaus gewählt werden. Andernfalls kann die Kasse dem Lehrer unter Umständen den Mehraufwand in Rechnung stellen…. Freie Arztwahl im Krankenhaus ist Fehlanzeige.
Zusammenfassung
Sie möchten sich gesetzlich krankenversichern und benötigen Unterstützung und Beratung? Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg sind Ihnen gern behilflich. Vereinbaren Sie einen für Sie unverbindlichen Termin. Wir sind gern für Sie da.
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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
90427 Nürnberg
FAQ zur gesetzlichen Krankenversicherung
Neben der Unfall- und Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung gehört die gesetzliche Krankenversicherung zu den fünf Säulen des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Die gesetzlichen Krankenkassen verwalten im Auftrag des Gesetzgebers die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems. Die Kassen sollen ihren Mitgliedern Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge ermöglichen und Behandlungen bei Verletzungen und Erkrankungen finanziell absichern. Der Schutz gegen die finanziellen Folgen von Krankheit ist für jeden deutschen Bürger Pflicht. Um in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden gibt es, im Unterschied zu den privaten Versicherern, keine Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Welche unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen gibt es in Deutschland?
Insgesamt gibt es rund 110 gesetzliche Krankenkassen mit etwa 73 Millionen Mitgliedern. Zugeordnet werden sie den:
- Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
- Betriebskrankenkassen (BKK)
- Innungskrankenkassen (IKK)
- See-Krankenkassen
- Landwirtschaftlichen Krankenkassen
- Ersatzkassen (DAK, KKH, Barmer)
außerdem gibt es noch:
- die deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- die Künstlersozialkasse
Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten als versicherungspflichtig:
- alle Beschäftigten, Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Studenten (Befreiung möglich), selbstständige Landwirte, deren mitarbeitende Familienangehörige sowie Handwerker und Künstler mit einem Bruttojahreseinkommen unter € 60.750 (2019)
- Menschen mit bestimmten Behinderungen
- Bezieher von Arbeitslosengeld, Hartz 4, Übergangsgeld oder anderer Entgeltersatzleistungen
- Personen, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren und nicht privat versichert sind, beispielsweise Personen, die nach längerer Zeit aus dem Ausland zurückkehren
Was sind die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung?
- die Gesundheit der Versicherten erhalten
- den Gesundheitszustand verbessern
- die Gesundheit wiederherstellen
Welche Leistungen können Lehrer erwarten?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) stellen für Ihre Versicherten eine gesundheitliche Grundversorgung, die sogenannte Regelversorgung, sicher. Jede gesetzliche Krankenkasse bietet Lehrern die gleichen, rechtlich vorgeschriebenen Leistungen in Bezug auf Arztwahl, Arzt- und Zahnarztbehandlung, Kontrolluntersuchungen, Hilfs- und Heilmittel, Impfungen, Krankenhausaufenthalte, Krankengeld, Vorsorgeangebote und Kuren an.
Neben der Regelversorgung bieten die Krankenkassen zusätzliche, freiwillige Leistungen an:
- Bonusprogramme: Mit Bonus- und Vorteilsprogrammen sollen Versicherte für einen gesunden Lebensstil belohnt werden. Prämien gibt es beispielsweise für Mitglieder eines Sportvereins, für Versicherte, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen oder für einen umfassenden Impfschutz sorgen
- Zahnzusatzleistungen: Einige Krankenkassen bezuschussen oder übernehmen komplett professionelle Zahnreinigungen, gewähren Vergünstigungen bei Zahnersatz oder übernehmen ausgewählte Behandlungen
- Übernahme von Kosten für alternative Heilmethoden wie beispielsweise Homöopathie, Osteopathie oder Akkupunktur
- Zuschüsse für Maßnahmen der Gesundheitsförderung, das sind unter anderem Kurse für einen gesunden Lebensstil beispielsweise gegen Bewegungsmangel, zum Abbau von Übergewicht oder Stress
Vorteil Familienversicherung - wer kann kostenlos familienversichert werden?
In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung können Familienangehörige kostenlos mitversichert werden. Eingeschlossen sind:
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner des Lehrers, die über gar kein oder nur über ein geringes Gesamteinkommen verfügen. Die Untergrenze liegt 2019 bei € 450 Euro im Monat – das entspricht einer geringfügigen Tätigkeit, dem sogenannten Minijob
- Kinder sowie Stiefkinder, Enkelkinder und Pflegekinder können grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert werden, nicht erwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres und Kinder in der Ausbildung oder im sozialen beziehungsweise ökologischen Jahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- Für Kinder mit Behinderungen bestehen keine Altersgrenzen, Voraussetzung ist, dass das Kind nach Maßgabe des neunten Sozialgesetzbuches behindert ist, nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen und die Behinderung eintrat, als das Kind bereits familienversichert war
Weitere Vorteile der GKV für Lehrer
- Bei einer Erkrankung, die sich über einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen erstreckt, werden für diese Zeit keine Beiträge erhoben
- Sollten Sie in eine finanzielle Notlage geraten, sind Härtefallregelungen möglich
- Es ist kein lästiger Papierkram notwendig, um verauslagte Kosten erstattet zu bekommen
Kann ich meine gesetzliche Krankenversicherung kündigen und wechseln?
Ihre gesetzliche Krankenversicherung können Sie problemlos kündigen und einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Beachten müssen Sie die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten und die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Krankenkasse:
- erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt
- ein Zusatzbeitrag erhöht wird
- eine Prämienerstattung gesenkt wird
Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht, entfällt die Mindestvertragslaufzeit, lediglich die Kündigungsfristen gelten weiterhin.
Was, wenn Lehrer im Ausland medizinische Behandlung benötigen?
Sind gesetzlich versicherte Lehrer auf ärztliche Versorgung bei einem Auslandsaufenthalt angewiesen, sieht es weniger gut aus. In der Regel übernimmt die Kasse nur teilweise oder keine Leistungen, so dass Sie auf den Kosten sitzenbleiben werden. Selbst für einen eventuellen Rücktransport müssen Sie privat aufkommen. Hier ist eine Zusatzversicherung von Nöten. Das heißt, sollte eine Reise in einen anderen Staat der EU in Erwägung gezogen werden, empfiehlt sich der Abschluss einer sogenannten Auslandskrankenversicherung.
Welche Zusatzversicherungen sind für Lehrer sinnvoll?
Ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht möglich oder aufgrund von Vorerkrankungen mit hohen Risikozuschlägen verbunden, können Kassenpatienten Ihren persönlichen Gesundheitsschutz mit privaten Zusatzversicherungen ergänzen, beispielsweise mit einer: Krankenhauszusatzversicherung:
Damit stellen Sie sicher, dass Sie bei einer ernsten Erkrankung nicht im erstbesten, sondern einem Krankenhaus Ihrer Wahl behandelt werden. Normalerweise werden Sie zur Behandlung in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus eingewiesen und dort durch wechselnde diensthabende Ärzte betreut, was bei schweren Erkrankung ungünstig sein kann. Die entstehenden Mehrkosten müssen in dem Fall weder Ihre Krankenkasse noch Sie übernehmen. Empfehlenswert ist der Abschluss dieser Zusatzversicherung bevor Sie zusätzliche Absicherungen für Heilpraktiker, Sehhilfen oder Krankentagegeld abschließen. Zahnzusatzversicherung: Etwa ab Mitte 40 wird das Thema Zahnersatz für viele Lehrer aktuell. Die gesetzliche Kasse zahlt lediglich einen festen Betrag als Zuschuss. Von der privaten Versicherung werden weitgehend Kosten einer höherwertigen Versorgung, beispielsweise mit Implantaten und Inlays abgedeckt.
Achtung: Für Neukunden gelten in der Regel Wartezeiten von mindestens acht Monaten. Vor Ablauf übernimmt die Versicherung keinerlei Kosten. Bei vielen Gesellschaften sind Leistung in den ersten drei bis fünf Jahren auf vertraglich festgelegte Höchstsummen beschränkt. Hat die Behandlung bereits begonnen, ist es für den Abschluss zu spät.
Was sind IGeL-Leistungen?
IGeL bedeutet: „Individuelle Gesundheitsleistungen“. Darunter sind alle Leistungen zu verstehen, die von Ärzten zwar angeboten werden, aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, sondern privat in Rechnung gestellt werden. Die GKV übernimmt die Kosten für dringend notwendige, medizinische Maßnahmen. Was darüber hinausgeht, die weitergehende individuelle Behandlung, die von Ärzten als sinnvoll angesehen wird, wird von der GKV nicht mehr übernommen.
Zu den zehn am häufigsten angebotenen oder nachgefragten IGeL –Leistungen gehören (ohne Zahn-IGeL):
- Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung
- Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung
- Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
- PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
- Ultraschall (transvaginal) des Bauchraums (Eierstöcke/Gebärmutter)
- Dermatoskopie zur Hautkrebs-Vorsorge
- Blutuntersuchungen ergänzend zur Kassenleistung
- Augenspiegelung mit Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung
- Reisemedizinische Vorsorge
- HPV-Test zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
Weitergehende Fragen beantworten wir Ihnen gern ausführlich. Wenden Sie sich für eine unverbindliche und ausführliche Beratung einfach an unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg. Wir freuen uns auf Sie!
Wessel & Kollegen oHG
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