Die Krankenversicherung der
DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg

Ärztliche Versorgung unabhängig von den eigenen finanziellen Möglichkeiten

Jeder von uns wird einmal krank. Für Lehrer stellt insbesondere die hohe Stressbelastung ein Erkrankungsrisiko dar. Man könnte glauben, Lehrer haben ein ruhiges Leben mit viel Freizeit. Der Unterricht endet mittags oder nachmittags und dazu kommen wochenlange Ferien – Lehrer müssten doch ausgeruht und das gesundheitliche Risiko gering sein, oder? Die Realität sieht etwas anders aus. Sie stehen vor großen Klassen, oftmals geht es laut zu, Kinder kommen aus sozial schwierigen sozialen Verhältnissenn und die Klassen sind immer stärker multikulturell zusammengesetzt, was den Unterricht erschwert. 

Zeitdruck, Arbeitszeit, Schullärm, zu große Klassen, Probleme mit den Schulbehörden und mangelnde Autonomie, leistungsschwache Schüler, Verhaltensauffälligkeiten und mangelnde Motivation der Schüler, Probleme mit den Eltern sowie die teils geringe gesellschaftliche Anerkennung sind ernstzunehmende Belastungsfaktoren für Lehrkräfte. 

Lehrer unterrichten in der Regel weniger als 30 Stunden pro Woche. Das klingt nach wenig. Dabei wird übersehen, dass der Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung die eigentliche Unterrichtszeit oftmals übersteigt. Nach dem Unterricht müssen unter anderem Arbeiten kontrolliert, die Themen für den Unterricht des nächsten Tages festgelegt und der Unterricht daraufhin vorbereitet werden. Zusätzlich zum eigenen Unterricht müssen Vertretungsstunden übernommen, Gespräche mit Eltern, Schülern und Dienstgespräche geführt und an Konferenzen teilgenommen werden. In den Ferien wochenlang die Beine hochlegen? Fehlanzeige, Klausuren müssen noch korrigiert und Zeugnisse geschrieben werden, dazu kommen Fortbildungen und Anwesenheitspflicht in der Schule. 

Gesundheitliche Belastungen von Lehrern

Lehrer stehen oftmals am Limit des Machbaren. Psychische und psychosomatische Erkrankungen kommen bei Lehrkräften häufiger vor als in anderen Berufen, ebenso unspezifische Beschwerden wie Erschöpfung, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Angespanntheit, Antriebslosigkeit, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, innere Unruhe oder erhöhte Reizbarkeit. Viele Lehrkräfte leiden unter den Beschwerden des sogenannten „Burn-out“. Psychische und psychosomatische Erkrankungen sind neben Erkrankungen des Bewegungsapparats und des Herz-Kreislauf-Systems die Hauptgründe für Frühpensionierungen. 

Krankheiten sind oftmals mit hohen Kosten verbunden. Die Behandlung durch den Arzt oder ein Krankenhaus, Medikamente und Hilfsmittel oder gar Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation – die Aufwendungen können Dimensionen erreichen, die privat nicht aufgebracht werden können. Aus diesem Grund ist jeder Bürger Deutschlands verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen, die im Krankheitsfall die Kosten übernimmt. Die Krankenversicherung ist damit eine der wichtigsten Versicherungen, ohne diese könnten Erkrankungen oder Unfälle schnell zum finanziellen Ruin führen. 

Leistungen der Krankenkassen für Lehrer

Der Leistungsumfang gesetzlicher Krankenversicherungen, das heißt Kosten, die von der Krankenkasse übernommen werden, sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und für alle Versicherten gleich. Abgesichert sind in der Regel die notwendigsten und wirtschaftlich günstigsten Maßnahmen. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Beamte, die meist recht gut verdienen, müssen bei der gesetzlichen Krankenversicherung also relativ hohe Beiträge zahlen, dazu kommt, dass der Dienstherr nicht wie bei Arbeitnehmern die Hälfte des Beitrags trägt.

In der privaten Krankenversicherung können die Leistungen individuell gewählt werden. Der Beitrag richtet sich nach dem Gesundheitszustand und dem Alter bei Versicherungsabschluss sowie dem gewählten Tarif und der gewünschten Leistungen. Da die Beihilfe bereits einen Teil der Kosten abdeckt, wird der Beitrag nur auf Grundlage der Restkosten ermittelt. Privat krankenversicherte Lehrer mit Beihilfe des Dienstherrn profitieren von besonders günstigen monatlichen Prämien. Sie sichern nur die Leistungen ab, die Sie in Anspruch nehmen möchten. Außerdem müssen Sie sich nicht mit einer Grundversorgung begnügen, die zudem vom Gesetzgeber jederzeit eingeschränkt werden kann. 

Die Krankenversicherung in Deutschland

Die Krankenversicherung ist die erste Sozialversicherung, die Ende des 19. Jahrhunderts als staatliche Absicherung auf nationaler Ebene verpflichtend für Arbeiter bis zu einem gewissen Einkommen eingeführt wurde. Heute ist sie eine der 5 Säulen der sozialen Absicherung in Deutschland. Seit 2009 ist jeder Bürger Deutschlands verpflichtet, sich gegen das finanzielle Risiko bei Krankheit mit einer Krankenversicherung abzusichern. Das Krankenversicherungssystem Deutschland ist das älteste weltweit und einzigartig.

Parallel nebeneinander existieren

  • Gesetzliche Krankenversicherungen
  • Private Krankenversicherungen

als eigenständige Systeme, mit unterschiedlichen Funktionsweisen.

Gesetzlich oder privat versichern?

Bis zu einem Einkommen von derzeit (2019) € 60.750 sind Arbeiter und Arbeitnehmer verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern. Übersteigt das Einkommen mehr als ein Jahr diese Grenze, können Sie einer privaten Krankenversicherung beitreten oder weiterhin als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben. Für Beamte gilt diese Regelung nicht. Sie können unabhängig von ihrem Einkommen selbst entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern. 

Der Grund: Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und haben Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Schutz und Fürsorge. Dazu gehört auch das Recht auf Krankenfürsorge - der Dienstherr gewährt Beihilfe oder freie Heilfürsorge.

Beihilfe vom Dienstherrn für Lehrer

Lehrer haben Anspruch auf Beihilfe, das heißt, der Dienstherr beteiligt sich an den Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen, indem er einen Teil der Kosten erstattet.

  • Für Beamte ohne oder mit einem Kind werden 50 %
  • Für Beamte mit mindestens 2 Kindern, für beihilfeberechtigte Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und für Beamte im Ruhestand werden 70 %
  • Für Kinder und Waisen 80 % 

der Kosten übernommen. Die verbleibenden Kosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Beihilfekonforme Krankenversicherungen werden nur von privaten Versicherern angeboten. Sowohl die Beihilfe als auch die private Krankenversicherung funktionieren nach dem Kostenerstattungsprinzip.

Der Beamte zahlt die entstandenen Aufwendungen und reicht anschließend bei seiner Krankenkasse und Beihilfestelle einen Antrag zur Kostenerstattung ein. Gesetzlich Krankenversicherte gehen nicht in Vorkasse, der Leistungserbringer kann direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Eine Kostenerstattung ist nicht mehr notwendig.

Starke Argumente für die private Absicherung von Lehrern

Daraus ergibt sich, dass Beihilfe nur im Zusammenhang mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung gewährt werden kann. Freiwillig gesetzlich versicherte Lehrer erhalten von ihrem Dienstherrn keinen Zuschuss zu den monatlichen Beiträgen, da der Dienstherr seine Fürsorgepflicht mit der Gewährung der Beihilfe erfüllt. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen demnach den gesamten Beitrag aus eigener Tasche bezahlen. 

Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile, die jeder individuell für sich abwägen muss. Gerne unterstützen wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung. Die DBV ist mit über 140 Jahren Erfahrung Spezialist für die Versicherung und Vorsorge im öffentlichen Dienst. Wir kennen daher den Bedarf von Lehrern ganz genau und können Ihnen speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Versicherungs- und Vorsorgekonzepte anbieten.

Vereinbaren Sie einen Termin

Sprechen Sie uns an! Gern sind unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg persönlich für Sie, Ihre Fragen und Anliegen da.

Gerade wenn Sie sich bisher kaum um versicherungstechnische Belange kümmern mussten, benötigen Sie einen fachkundigen und ehrlichen Partner an Ihrer Seite. Vereinbaren Sie einfach einen für Sie unverbindlichen Termin, bei dem alles Weitere ausführlich besprochen werden kann.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG

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90427 Nürnberg
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Krankenversicherung FAQ

Brauchen Lehrer eine Krankenversicherung?

In Deutschland ist jeder Bürger gesetzlich verpflichtet, über eine Krankenversicherung zu verfügen. Ausgenommen sind Beamte mit Heilfürsorge. Die Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Absicherung, bei welcher der Dienstherr die Kosten bei Krankheit komplett trägt. Heilfürsorge erhalten Beamte, deren Gesundheit und Leben aufgrund ihres Dienstes besonders gefährdet sind. Lehrer gehören nicht zu diesem Personenkreis. 

Ohne Krankenversicherung könnten Sie sich unter Umständen keine medizinische Behandlung und keine Medikamente leisten. Gerade Operationen und anschließende Krankenhausaufenthalte kosten oft tausende oder sogar zehntausende Euro. Wer kann das im Notfall schon aus der eigenen Tasche bezahlen? Ohne die Kostenübernahme der Krankenversicherungen würde sich der Gesundheitszustand der Bevölkerung nicht auf dem heutigen Niveau befinden.

Eine medizinische Versorgung wäre ein Privileg von denjenigen, die es sich leisten können. Das ist die Grundidee der Krankenversicherung, eine Absicherung aller und die Sicherstellung einer Versorgung ohne Rücksicht auf die eigenen finanziellen Mittel. 

Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es für Lehrer?

Generell existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Absicherungsformen:

  • Private Krankenversicherungen
  • Gesetzliche Krankenversicherungen

Bis zu einem gewissen Einkommen haben Arbeitnehmer keine Wahl und müssen sich in der gesetzlichen Versicherung versichern. Angehörige des Öffentlichen Dienstes können selbst entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern. 

Können Lehrer die Versicherung wechseln?

Von einer privaten Krankenkasse in eine andere zu wechseln ist möglich, aber in den seltensten Fällen, selbst bei einer Beitragserhöhung, sinnvoll. Der Beitrag bei der neuen Krankenkasse wird höchstwahrscheinlich höher ausfallen, da 1. eine erneute Gesundheitsprüfung ansteht und 2. auch das höhere Alter bei der Beitragsermittlung eine Rolle spielt. Und ein weiterer wichtiger Aspekt: Ihre bereits gebildeten Altersrückstellungen gehen unwiederbringlich verloren. 

Ein Wechsel gesetzlich Pflichtversicherter in die private Krankenversicherung ist möglich, sobald mindestens 1 Jahr ein Einkommen erzielt wurde, das über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Der Wechsel von privater in die gesetzliche Krankenversicherung ist schwierig bis unmöglich. 

Wie sind Lehrer im Ausland geschützt?

Eine private Krankenversicherung bietet einen Versicherungsschutz mit vollem Leistungsumfang für ganz Europa für die Dauer von mindestens einem Monat. Der Tarif Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg bietet Lehrern sogar einen weltweiten Versicherungsschutz bei Auslandsreisen von bis zu 6 Monaten.

Anders sieht es bei der gesetzlichen Krankenkasse aus. Übernommen werden im Ausland erbrachte Leistungen nur im Ausnahmefall. Bei Reisen in EU-Mitgliedsstaaten kann die Krankenkasse gegebenenfalls eine "Europäische Krankenversicherungskarte" ausstellen. Ansonsten müssen sich Lehrer privat absichern.

Müssen Lehrer auch Beiträge zahlen, wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen?

In der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Lehrer Monat für Monat die gleichen Beiträge. Daran ändert sich nichts, wenn in einem Monat keine Leistungen in Anspruch genommen werden und im anderen Kosten von mehreren Tausend Euro entstehen, beispielsweise für eine Operation und langen Krankenhausaufenthalt. 

In der privaten Krankenkasse können bei Leistungsfreiheit die Beiträge teilweise erstattet werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg erstattet Lehrern für das erste leistungsfreie Jahr bis zu 2 Monatsbeiträge.

Übernimmt die Krankenversicherung für Lehrer alle Kosten?

Bei gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es einen Leistungskatalog, in dem genau definiert wird, welche Leistungen in welcher Höhe von den Versicherungen getragen werden müssen. Nimmt der Lehrer beispielsweise Leistungen, deren Kosten über der Gebührenordnung liegen wahr, muss er die Differenz selbst zahlen. Sehr deutlich wird dies im Bereich Zahnarzt. Leistungen die nicht aufgeführt werden sind selbstverständlich auch privat zu zahlen.

In der privaten Krankenversicherung schließt der Lehrer mit der Versicherung einen Vertrag ab, in dem genau geregelt wird, welche Leistungen abgesichert werden. Hier können sich Lehrer ganz nach persönlichem Bedarf eine individuelle Absicherung zusammenstellen. 

Wie rechnet der Arzt oder das Krankenhaus ab?

Die Abrechnung gesetzlicher Krankenversicherung ist simpel. Kosten, die von der Krankenkasse übernommen werden, rechnet der Leistungserbringer direkt mit der Krankenkasse ab. Für Kosten, die nicht von der Kasse übernommen werden, erhält der Versicherte eine Privatrechnung. Privat versicherte Lehrer bekommen vom Leistungserbringer generell eine Privatrechnung, die sie wie jede andere Rechnung auch bezahlen. Danach kann bei der privaten Krankenkasse ein Erstattungsantrag gestellt werden. Beamte werden von Ihrem Dienstherrn mit Beihilfe unterstützt und stellen außerdem bei ihrer Beihilfestelle einen Antrag auf Erstattung der beihilfefähigen Kosten. 

Was ist neben einer Krankenversicherung für Lehrer wichtig?

Eine weitere Pflichtversicherung ist die Pflegeversicherung, die meist gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen wird. Die Menschen in Deutschland werden immer älter, damit steigt auch das Risiko pflegebedürftig zu werden. In Deutschland wird heute bereits jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen im Laufe des Lebens pflegebedürftig. Mit der Pflegepflichtversicherung soll das hohe finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abgefedert werden. Versicherungspflicht besteht sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Lehrer.

Laut Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) gelten Menschen als pflegebedürftig, wenn sie nach bestimmten Kriterien in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfe benötigen. Pflegebedürftigkeit ist oft mit enormen Kosten, beispielsweise für notwendige Umbauten im häuslichen Umfeld, Hilfsmittel oder Aufwendungen für professionelles Pflegepersonal, verbunden. 

Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Seitdem sind alle Bürger Deutschlands verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Mittlerweile sind fast alle Einwohner gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert. Gesetzlich Krankenversicherte werden automatisch über ihre Krankenversicherung von der gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst. Privat versicherte Lehrer müssen eine separate Versicherung abschließen. Kosten und Leistungen von gesetzlicher und privater Absicherung sind nahezu identisch. 

Für private Kassen besteht, anders als in der privaten Krankenversicherung, ein stärkerer Annahmezwang:

  • versicherungspflichtige Antragsteller müssen aufgenommen werden
  • Ausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen sind nicht zulässig
  • solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Krankenversicherung keine Kündigung aussprechen

In der privaten Pflegeversicherung können wie in der gesetzlichen Versicherung Kinder beitragsfrei mitversichert werden. Die Pflegepflichtversicherung deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Die restlichen Kosten muss der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen selbst aufbringen. Sehr empfehlenswert ist eine Pflegezusatzversicherung.

Was ist eine Pflegezusatzversicherung?

Drei Formen der Versicherung werden angeboten: 

Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der pflegebedürftige Lehrer einen frei verfügbaren Betrag in der vertraglich vereinbarten Höhe ausgezahlt, sobald die Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad nachgewiesen werden können. 

Von der Pflegerentenversicherung wird im Pflegefall eine lebenslange, monatliche, steuerfreie Rente gewährt. Auch hier reicht der Nachweis von Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad. 

Die Pflegekostenversicherung erstattet ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten auf Grundlage des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung.

Sie haben weitere Fragen? Unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg stehen Ihnen gerne Rede und Antwort. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Termin für eine detaillierte Beratung.

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