Anwartschaftsversicherung
Eine Anwartschaftsversicherung ist sinnvoll, wenn Sie zwar noch keinen Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung benötigen, Sie aber wissen, dass dies in naher oder ferner Zukunft der Fall sein wird.
Die Aufnahme in die private Krankenversicherung setzt die Überprüfung des Gesundheitszustandes voraus. Bei Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten kann der Antrag abgewiesen werden oder ist mit hohen Risikozuschlägen auf die Beiträge verbunden.
Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie sich, noch bevor Sie Ihre Ausbildung zum Beamten der Polizei beginnen, Ihre spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV sichern. Beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung wird der Zustand Ihrer Gesundheit festgestellt und praktisch für später „konserviert“. Bei einer großen Anwartschaft wird zusätzlich das Alter festgeschrieben. Versicherungsschutz besteht während der Dauer der Anwartschaftsversicherung nicht. Anspruch auf Leistungen können Sie erst nach dem Aufleben der privaten Krankenversicherung geltend machen.
Anspruch auf Krankenfürsorge
Aufgrund des besonderen Dienstverhältnisses zwischen Beamten und Dienstherrn ist der Dienstherr zu Schutz und Fürsorge gegenüber seinen Beamten verpflichtet. Daher hat jeder Beamte unter anderem Anspruch auf Krankenfürsorge. Seine Pflicht erfüllt der Dienstherr, indem er sich in Form der Beihilfe an den Kosten für Krankheit, Pflege oder Geburt und Gesundheitsvorsorge beteiligt, beziehungsweise mit der freien Heilfürsorge komplett übernimmt. Die Entscheidung, welcher Beamte Beihilfe, beziehungsweise freie Heilfürsorge erhält, liegt im Ermessen des jeweiligen Bundeslandes, wo der Dienst geleistet wird.
Freie Heilfürsorge
Heilfürsorge ist eine besondere Art der Fürsorge, die in der Regel Beamte erhalten, deren Gesundheit und Leben im Dienst besonderen Gefahren ausgesetzt werden. In Bayern erhalten Beamte der Polizei während der Ausbildung freie Heilfürsorge, Beamte auf Lebenszeit Beihilfe.
Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa dem Niveau, den gesetzliche Krankenversicherungen Ihren Versicherten bieten. Heilfürsorge stellt eine eigenständige Art von Krankenversicherung dar. Eine weitere Absicherung gegen das Risiko von Krankheit ist nicht mehr notwendig. Beamte der Polizei benötigen erst dann eine private Krankenversicherung, wenn der Anspruch auf Heilfürsorge erlischt und durch Beihilfe ersetzt wird. Das Anrecht auf Heilfürsorge besteht generell nicht auf Lebenszeit, sondern endet spätestens, wenn der Beamte in den Ruhestand geht.
Beihilfe
Der Dienstherr erstattet Beamten der Polizei einen bestimmten Prozentsatz der Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsprävention:
- Beamten ohne oder mit einem Kind werden 50 %
- Mit zwei oder mehr Kindern, sowie Ehepartnern und Beamte im Ruhestand 70 %
- Kindern und Waisen 80%
Die verbleibenden 20 bis 50 % müssen mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Einer der wenigen Anbieter beihilfekonformer Krankenversicherungen ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg.
Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie das Risiko einer Ablehnung, beziehungsweise hoher Beiträge, auf ein Minimum begrenzen.
Aufnahme in die beihilfekonforme Krankenversicherung
Umso besser Ihr Gesundheitszustand ist, desto wahrscheinlicher ist die Aufnahme in die private Krankenversicherung. Auch Ihre Mitgliedsbeiträge sind bei guter Gesundheit und dem damit verbundenen geringen Krankheitsrisiko niedriger, als bei Personen mit gesundheitlichen Problemen. Im Vergleich zu einem 20-jährigen Beamten hat der 60-jährige sicherlich schon mehr Krankheiten, Behinderungen und Einschränkungen aufzuweisen. Für den 20-jährigen wird es deshalb unkomplizierter sein, in die private Krankenkasse aufgenommen zu werden. Beim 60-jährigen sieht das voraussichtlich schlechter aus. Eine Absicherung wird mit Leistungsausschlüssen oder hohen Risikozuschlägen verbunden sein beziehungsweise abgelehnt werden.
Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte
Der Gesundheitszustand, der bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgestellt wurde, kann noch Jahrzehnte später als Grundlage für die Aufnahme und der monatlichen Beiträge herangezogen werden.
Selbst wenn sich Ihre Gesundheit nach dem Abschluss gravierend verschlechtert, werden Sie garantiert und ohne Risikozuschläge in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg aufgenommen. Ohne Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen, können Beamte der Polizei sofort von allen starken Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV profitieren.
Kurz: Der Sinn und Zweck der Anwartschaftsversicherung ist die Absicherung eines sich eventuell verschlechternden Gesundheitszustandes bis eine private Krankenversicherung notwendig wird.
Unser Tipp
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung, wenn Sie die Anwartschaftsversicherung innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn abschließen.
Anwartschaft ist nicht gleich Anwartschaft
Generell gilt:
- Der einmal festgestellte und „eingefrorene“ Gesundheitszustand gilt ein Leben lang – er ist Grundlage für die Aufnahme und den Beitrag
- Keine Wartezeiten bei der Umwandlung der Anwartschaft in eine private Krankenversicherung, die Dauer der Anwartschaft wird angerechnet
- Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch
- Jeder muss eine eigene Versicherung abschließen
Kleine Anwartschaftsversicherung
Mit der kleinen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg überbrücken Sie optimal kürzere Zeiträume, wenn Sie schon wissen, dass Sie in naher Zukunft eine Krankenversicherung brauchen. Hier genügt es, den Gesundheitszustand zu „konservieren“. Zwar spielt auch das Alter für die Aufnahme und den Beitrag eine Rolle, hat allerdings bei wenigen Monaten oder Jahren keine so große Bedeutung.
Große Anwartschaftsversicherung
Die große Anwartschaftsversicherung ist geeignet, wenn Sie wissen, dass noch viele Jahre ins Land gehen, bis Sie den Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung benötigen. Bei dieser Variante wird zusätzlich zum Gesundheitszustand auch das Alter bei Abschluss der Anwartschaft „eingefroren“. Ihre monatlichen Beiträge sind hier zwar höher, ein Großteil dient allerding dem Aufbau der Altersrückstellungen. Die Kosten für medizinische Versorgung steigen in der Regel durch die intensivere medizinische Versorgung mit zunehmendem Alter. Die gebildeten Rückstellungen, werden bei Bedarf zur Kostendeckung aufgelöst. Somit bleibt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Beamte der Polizei auch im höheren Alter stabil und niedrig.
Vorteil der großen Anwartschaftsversicherung ist, dass die Beiträge steuerlich absetzbar sind.
Warum gibt es bei gesetzlichen Krankenversicherungen keine Anwartschaftsversicherung?
Gesetzliche Krankenkassen dürfen keinen Antragsteller ablehnen, egal wie hoch dessen gesundheitliches Risiko oder Alter ist. Eine Anwartschaftsversicherung ist nicht notwendig. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden nur auf Basis des Einkommens ermittelt. Eine Anwartschaft würde keinerlei Vorteile mit sich bringen.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg können Beamte der Polizei frühzeitig optimal vorsorgen, zu einem späteren Zeitpunkt eine erstklassige Versorgung im Krankheitsfall zu günstigen Konditionen zu erhalten.
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an! Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, beraten Sie gern ganz ausführlich.
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