Bewerbungsverfahren und Auswahlverfahren
Beamte der Polizei genießen in Deutschland ein sehr hohes Ansehen und Vertrauen. Gern werden Polizisten auch „dein Freund und Helfer“ genannt. Eine ziemlich treffende Bezeichnung, denn wo immer es um Sicherheit und Ordnung geht, sind sie zur Stelle. Der Schutz vor Straftaten im Alltag, kriminellen Übergriffen und Verbrechen ist ein grundlegendes Bedürfnis jedes Menschen. Geborgenheit, Schutz und Frieden ist elementar für die Lebensqualität jedes Einzelnen von uns.
Funktionen Beamter der Polizei sind beispielsweise:
- Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abwehren
- Straftaten verhindern
- Straftaten verfolgen
- Sorge für den Schutz privater Rechte
- Vollzugshilfe für andere Behörden
Geht es um Sicherheit und Ordnung arbeiten verschiedene Fachbereiche der Polizei eng zusammen. Oft werden beispielsweise Bereitschafts-, Schutz- und Kriminalpolizei gemeinsam tätig.
Deutschlands Polizeiausbildung liegt in der Hand der Länder. Jedes Bundesland stellt seine eigene Polizei, die Landespolizei, auf und definiert damit auch seine eigenen Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zum Beamten der Polizei. Bewerbungsverfahren und Auswahlverfahren sowie Ausbildungsregelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Außer den 16 Landespolizeien gibt es die Bundespolizei, die Polizei des deutschen Bundestags und die Bundeskriminalpolizei. Die Ausbildung zum Beamten der Polizei ist demzufolge an insgesamt 19 verschiedenen Polizeibehörden möglich.
Einstellungsvoraussetzungen
Zunächst müssen formale Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden. Für einen Einstieg bei der Polizei in Bayern gelten folgende Voraussetzungen:
- deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates
- Mindestgröße 165 Zentimeter
- Alter am Tag der Einstellung mindestens 17 und höchstens 30 Jahre
- gesund und aus medizinischer Sicht polizeidienstgeeignet
- keine sichtbaren Tätowierungen oder unzulässige Motive
- keine Vorstrafen
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Schulische Bildung
Im mittleren Polizeivollzugsdienst benötigen Bewerber mindestens die Fachoberschulreife, Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss beziehungsweise Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Zugang zur Ausbildung im gehobenen Dienst haben Sie mit Abitur, der Fachhochschulreife oder vergleichbarem Bildungsabschluss.
Tipp: Prüfen Sie bevor Sie sich bei einer Polizeibehörde bewerben, ob Sie die jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Die Anforderungen an die Bewerber in den einzelnen Bundesländern sind zwar sehr ähnlich, aber nicht gleich. Es ist möglich, dass in einem anderen Bundesland genau das Kriterium, was Sie im Heimatland nicht erfüllen, weniger ins Gewicht fällt. Sie haben grundsätzlich das Recht, sich in mehreren Bundesländern zu bewerben. Eine Bewerbung an anderen Standorten zeugt von Ihrer Motivation und dem festen Willen, zum Polizeibeamten ausgebildet zu werden. Sollten Sie das Auswahlverfahren nicht bestehen, haben Sie im folgenden Jahr eine erneute Chance.
Ihr erster Eindruck - Die Bewerbung
Die Unterlagen sollten sorgfältig zusammengestellt werden. Gefordert werden:
- ein persönliches Bewerbungsanschreiben
- Lebenslauf
- ein aktuelles Passbild
- die Kopie des letzten Schulzeugnisses oder Schulabschlusszeugnis
- sofern vorhanden, Kopie vom Nachweis über den Berufsabschluss
- Erklärung zum Datenschutz
- eine beidseitige Kopie des Personalausweises
- eine beidseitige Kopie des Führerscheins (kann nachgereicht werden)
- die sogenannte Rechtsgeschäftserklärung bei Bewerbern die noch nicht volljährig sind
Liegen Ihre Unterlagen vollständig vor und erfüllen Sie die Einstellungsvoraussetzungen, werden Sie zum Einstellungstest eingeladen. Ausbildungsbeginn im mittleren und gehobenen Dienst ist im März und im September.
Bewerbungsverfahren und Auswahlverfahren
Bewerbungsverfahren und Auswahlverfahren für Bewerber auf eine Ausbildung zum Justiz- und Zollbeamten sind ähnlich.Wichtiges zum Auswahlverfahren in Bayern im Überblick:
- der Einstellungstest findet bei der Bereitschaftspolizei in München und in Nürnberg statt
- Dauer: 2 Tage, Unterkunft vor Ort wird gestellt
- sechs Prüfungs-Bausteine müssen nacheinander absolviert werden: schriftliche und mündliche Einzelprüfungen, ein Sporttest und die polizeiärztliche Untersuchung
- wird eine Prüfung nicht bestanden, endet der Eignungstest an dieser Stelle
1. Der Sprachtest am Computer dauert ungefähr 90 Minuten. Getestet werden die Fähigkeiten im Umgang mit der deutschen Sprache, das heißt Rechtschreibung, Grammatik, Sprachverständnis und Ausdrucksfähigkeit
2. Der Grundfähigkeitstest findet ebenfalls am Computer statt und dauert ungefähr 50 Minuten. Hier geht es um Kompetenzen wie logisches Denkvermögen und Merkfähigkeit, aber auch um die Bearbeitungsgeschwindigkeit
3. Der Sporttest besteht aus 5 Übungen und soll Aufschluss über die körperliche Fitness geben
4. Die Gruppendiskussion dauert etwa 45 Minuten und ist ein Teil der mündlichen Prüfungen. Vier bis acht Bewerbern wird ein Thema vorgegeben, über das in der Gruppe diskutiert werden und zusammen eine Lösung gefunden werden soll. In erster Linie geht es um Ihre kommunikativen Fähigkeiten, den Umgang und die Zusammenarbeit mit anderen Personen
5. Das Bewerbungsgespräch ist ein persönliches Gespräch, ähnlich einem normalen Vorstellungsgespräch, zwischen Bewerber und Prüfern und dient dazu Sie persönlich kennenzulernen und etwas über die Motivation, Belastbarkeit und Ihr soziales Verhalten zu erfahren. Das Gespräch dauert etwa 45 Minuten. Gern dürfen eigene Fragen gestellt werden.
Tipp: Bereiten Sie sich darauf vor, eine schlüssige Erklärung für Ihren Berufswunsch abzugeben und warum Sie ausgerechnet zur Polizei Bayerns gehen möchten.
6. Die Polizeiärztliche Untersuchung bildet den Abschluss des Auswahlverfahrens. Der Polizeiarzt beurteilt:
- Größe und Gewicht
- die allgemeine körperliche Verfassung
- Sehkraft und das Hörvermögen
- Herz-Kreislauf-Organe
- Hormonsystem, Stoffwechsel und Blutwerte
- Atmung
- Haut
- Haltungs- und Bewegungsapparat
- Bauch- und Geschlechtsorgane
- Nervensystem und Psyche
Wie erfolgt die endgültige Auswahl?
Nach dem strengen Auswahlverfahren bleiben nur die besten Bewerber übrig. Haben Sie alle Tests bestanden, wird jetzt aus den Einzelergebnissen das Gesamtergebnis ermittelt und in eine Rangliste eingeordnet. Nach dieser Rangordnung werden die freien Ausbildungsplätze vergeben.
Direkt nach dem Auswahlverfahren heißt es, noch etwas Geduld zu haben. Die Rangliste kann erst dann erstellt werden, wenn alle Bewerber für den jeweiligen Einstellungstermin den Einstellungstest durchlaufen haben. Teils müssen auch noch ärztliche Befunde eingeholt und ausgewertet werden. Ob Sie die gewünschte Ausbildung beginnen können, teilt Ihnen die Polizei im Oktober oder November, wenn Sie sich für den Einstellungstermin im darauffolgenden März beziehungsweise im April oder Mai, wenn Sie sich für den Einstellungstermin im September beworben haben, mit.
Laufbahn im höheren Polizeivollzugsdienst
Die Einstellungen für die Ausbildung zum Polizeibeamten im höheren Dienst sind nicht an feste Termine gebunden, sondern erfolgen ganz nach Bedarf. Zum Auswahlverfahren vor einer Einstellung gehören in der Regel:
- schriftlicher Leistungstest
- Diskussionsrunden
- Gruppenarbeit
- Kurzreferate
- Befragungen durch Polizeibeamte oder Psychologen
- Sportprüfung zur Feststellung der Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Geschicklichkeit
- Vorstellung vor einer Auswahlkommission
- eine polizeiärztliche Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren von Beamten der Polizei? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
90427 Nürnberg
Wessel & Kollegen oHG
Erich-Ollenhauer-Str. 41
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