Kleine Anwartschaft
Wozu dient eine Anwartschaftsversicherung?
Mit einer Anwartschaftsversicherung schaffen Sie die Sicherheit für eine spätere Aufnahme in eine private Krankenkasse, ohne dass bei der eigentlichen Aufnahme, der Umwandlung der Anwartschaft in eine private Krankenversicherung, nochmals Ihr Gesundheitszustand überprüft wird. Dies geschieht bereits bei Abschluss der Anwartschaft und wird zu keinem späteren Zeitpunkt wiederholt. Sowohl die Aufnahme als auch die Beiträge stützen sich auf Ihre „konservierte“ gesundheitliche Verfassung bei Abschluss der Anwartschaft.
So können beispielsweise Beamte der Polizei vor oder in Ausbildung und Probezeit bei meist noch guter Gesundheit sicherstellen, dass Sie später, auch bei zwischenzeitlich aufgetretenen Krankheiten oder Unfällen, garantiert in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg aufgenommen werden. Maßgeblich für den zukünftigen Beitrag zur Krankenversicherung sind die bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgelegten Konditionen. Die Beiträge für die kleine Anwartschaft für Beamte der Polizei sind gering. Mit den monatlichen Prämien werden nur die Verwaltungskosten abgedeckt. Aus den höheren Beiträgen für die große Anwartschaft können bereits Altersrückstellungen gebildet werden.
Mit welchen Nachteilen müssen Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte ohne Anwartschaftsversicherung rechnen?
Elementare Faktoren für eine Aufnahme in die private Krankenversicherung und die monatlichen Versicherungsbeiträge sind Alter und Gesundheit bei der Antragstellung. Mit zunehmendem Alter verschlechtert sich die gesundheitliche Verfassung jedes Menschen mehr oder weniger. Dies bedeutet zwangsläufig, dass in höherem Alter, mit diversen Beschwerden, eine Aufnahme in die private Krankenversicherung für Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte schwierig wird. Möglicherweise müssen Sie hohe Risikozuschläge einkalkulieren, Leistungsausschlüsse hinnehmen oder können nur im Basistarif aufgenommen werden. Der Leistungsumfang des Basistarifs ist an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt und kann, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich, vom Gesetzgeber nach dessen Ermessen verändert werden. Basistarif bedeutet für Sie: eine magere Regelversorgung bei hohen monatlichen Prämien.
Mit steigendem Alter nimmt die Häufigkeit und Intensität der medizinischen Behandlungen und der Bedarf an teuren Medikamenten und Hilfsmitteln zu. Ohne Anwartschaft und damit Zugang zu den starken, komfortablen Leistungen eines Standardtarifes der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg sind Sie möglicherweise auf die Regelversorgung im Basistarif angewiesen. Umgehen lässt sich die Aufnahme in die private Krankenversicherung nicht, möchten beihilfeberechtigte Beamte der Polizei die Beihilfe in Anspruch nehmen.
Es tritt manchmal der Fall ein, dass für eine gewisse Zeit die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung unterbrochen werden muss. Von einer Kündigung des Vertrages sollten Sie unbedingt Abstand nehmen. Falls bereits Altersrückstellungen gebildet wurden, sind diese dann unwiederbringlich verloren. Die Mitnahme der Rückstellungen in eine andere Versicherungsgesellschaft ist nicht möglich. Mit einer Anwartschaft ruht Ihre Versicherung in dieser Zeit und kann später problemlos im gewohnten Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufgenommen werden.
Wann lohnt sich für Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte die kleine Anwartschaft?
Mit einer kleinen Anwartschaft können kurze Zeiträume überbrückt werden, beispielsweise bei vorübergehender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder wenn während der Ausbildung Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht und ab der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit Beihilfe gewährt wird. Im Gegenteil zur großen Anwartschaft wird das Alter nicht „eingefroren“. Bei der Beitragsberechnung wird das aktuelle Alter bei der Umwandlung zugrunde gelegt, kurze Zeiträume fallen kaum ins Gewicht.
Die kleine Anwartschaft für Beamte der Polizei
Die kleine Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg ist keine Krankenversicherung. Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall können nicht geltend gemacht werden.
Beamte der Polizei erhalten während ihrer Ausbildung und in der Probezeit in vielen Bundesländern freie Heilfürsorge. Bei Verbeamtung auf Lebenszeit greift oftmals die Beihilfe, mit der nicht mehr alle Kosten, sondern nur ein gewisser Anteil der Kosten im Krankheits-. Pflege- Geburtsfall sowie für Vorsorgemaßnahmen vom Dienstherrn erstattet werden. Die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten müssen mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Mit der kleinen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg können sich Beamte der Polizei schon frühzeitig den Eintritt in die private Krankenversicherung zu den bestmöglichen Konditionen sichern.
Der spätere Zugang zur hochwertigen Gesundheitsversorgung der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg wird, bei entsprechendem Ergebnis der Überprüfung des Gesundheitszustandes, garantiert. Eine Verschlechterung der gesundheitlichen Verfassung während der Dauer der kleinen Anwartschaft wird nicht mehr bei der Umwandlung und den Beiträgen zur Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg berücksichtigt.
Tipps für Anwärter von Polizei
Anwärter mit einer kleinen Anwartschaft sollten darauf achten, diese rechtzeitig in eine große Anwartschaft umzuwandeln, wenn nach der Ausbildung und Probezeit weiterhin Heilfürsorge gewährt wird. Werden Beamte der Polizei nach der Ausbildung beihilfeberechtigt, kann die kleine Anwartschaft problemlos in einen Tarif der beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg umgewandelt werden.
Oder doch besser gleich die große Anwartschaft?
Ist absehbar, dass der Anspruch auf Heilfürsorge noch lange bestehen bleibt, ist die große Anwartschaft auf jeden Fall sinnvoller. Neben dem Gesundheitszustand wird auch das Alter festgehalten, womit die Bildung von Altersrückstellungen beginnen kann. Für die spätere Krankenversicherung ist es wichtig, dass genügend Altersrückstellungen vorhanden sind. Nur so können hohe Kosten im fortgeschrittenen Alter abgefedert und die Beiträge niedrig gehalten werden.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Gern beantworten unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Ihnen alle Fragen rund um große und kleine Anwartschaft, Krankenversicherung und zu allen weiteren Produkten der DBV.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
90427 Nürnberg
Wessel & Kollegen oHG
Erich-Ollenhauer-Str. 41
90427 Nürnberg
09:00 bis 19:00
09:00 bis 19:00
09:00 bis 19:00
09:00 bis 19:00
09:00 bis 19:00
09:00 bis 19:00