Die Pflegepflichtversicherung der
DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg
Zum Pflegefall werden ist für jeden ein harter Schicksalsschlag, der das ganze Leben verändert. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder ein Schlaganfall kann dazu führen, dass jemand plötzlich auf Pflege angewiesen ist. Treffen kann es jeden von uns. Wie soll es weitergehen? Eventuell muss die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden, teure Hilfsmittel, Pflegepersonal oder gar eine stationäre Unterbringung benötigt. Wer kommt für diese Kosten auf? Die meisten sind nicht darauf vorbereitet, wenn sie selbst oder Angehörige pflegebedürftig werden. Während einerseits die Menschen immer älter werden, nimmt die Anzahl an jungen, erwerbstätigen Menschen ab. Umso älter wir werden, desto höher ist auch das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Jährlich wird ein starker Anstieg an Pflegebedürftigen verzeichnet, bereits heute sind über 3 Millionen Deutsche betroffen.
Seit 1995 sind deshalb alle Bürger in Deutschland verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen, um einen Teil der enormen Kosten abzudämpfen. Gesetzlich Versicherte werden automatisch über die gesetzliche Krankenversicherung von der gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst. Privat versicherte Beamte der Polizei müssen selbst eine Pflegeversicherung abschließen. Die Pflegepflichtversicherung deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Die restlichen Kosten muss der Pflegebedürftige aufbringen. Ist das nicht möglich, kann das Sozialamt einspringen, welches sehr genau prüft, von welchen Angehörigen die Kosten eingefordert werden können. Meist werden dann die Kinder zur Kasse gebeten.
Plötzlich pflegebedürftig und dann?
Wichtig ist, sich möglichst frühzeitig umfassend mit dem Thema Pflegebedürftigkeit auseinanderzusetzen, sich zu informieren und bestmöglich abzusichern. Fragen die im Pflegefall aufkommen sind unter anderem:
- Welche Kosten entstehen und wer trägt sie?
- Wer hilft, wenn Angehörige überfordert sind?
- Wie kann die Pflege organisiert werden?
- Welche unterstützenden Einrichtungen und Dienste gibt es?
- Welche Form der Versorgung ist für den individuellen Pflegebedarf optimal?
Wo können sich Beamte der Polizei informieren?
Wichtige Anlaufstellen:
- Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg steht Ihnen selbstverständlich jederzeit mit Hilfe und Beratung zur Seite
- Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet ein Pflegetelefon zur Hilfe und Orientierung an
- Telefonische Beratung durch die Unabhängige Patientenberatung
- Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erteilt Auskunft zur Kranken- und Pflegekasse
- Gesetzliche Krankenkassen, beziehungsweise Pflegekassen sind zur kostenlosen Pflegeberatung verpflichtet
- Pflegestützpunkte bieten Beratung rund um das Thema Pflege und Pflegekasse an
- Sozialdienste von Krankenhäusern, Pflegediensten und Reha-Einrichtungen helfen beim Beantragen von Hilfsmitteln oder des Pflegegrades
- Beim Sozialamt können Sozialleistungen sowie Hilfe zur Pflege beantragt werden
- Seniorenberatungen und Kommunale Beratungsstellen sind unter anderem zuständig für Fragen und Probleme im Alter
Wichtig: Der Pflegegrad sollte so früh wie möglich beantragt werden, die Leistungen können rückwirkend, vom Tag der Antragstellung an, gezahlt werden.
Welche Unterstützungen, Leistungen und Zuschüsse gibt es für Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte, wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt?
- Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, zusätzliche Betreuungsleistungen können beantragt werden
- Krankenpflege kann von der Krankenkasse übernommen werden – unabhängig vom Pflegegrad
- Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit kann eine Unfallversicherung Kosten übernehmen
- Die Pflegekasse zahlt bis zu € 40 pro Monat für notwendige Hilfsmittel – dies muss extra beantragt werden
- Erfolgt die Pflege durch Angehörige, kann der sogenannte Pflegepauschbetrag bei der Steuererklärung geltend gemacht werden
- Alle Kosten, welche im Zusammenhang mit der Pflege privat aufgebracht werden (Umbaumaßnahmen, Pflegedienst), sind eventuell als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig (Belege aufheben)
- Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, können mit bis zu € 4.000 pro Aktion auf Antrag von der Pflegekasse bezuschusst werden
- Bei Umzug aufgrund von Pflegebedürftigkeit ist ebenfalls ein Zuschuss möglich
Die Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei - gesetzlich oder privat absichern?
Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung unterscheiden sich kaum. Unterschiede gibt es bei der Finanzierung und der Beitragsermittlung. Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Pflegebedürftigkeit muss seit mindestens sechs Monaten bestehen
- Benötigt wird Hilfe beispielsweise etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen Versorgung
- Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten Unterstützung am Tag
- 45 Minuten davon für die Grundversorgung
Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis Pflegegrad 5. Je höher der Pflegegrad, umso höher sind auch die Leistungsansprüche.
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Die gesetzlichen Pflegeversicherungen gewähren ihren Versicherten Sach- und/oder Geldleistungen. Wird der Pflegebedürftige von einem Angehörigen gepflegt, kann ein sogenanntes Pflegegeld gezahlt werden, möglich ist auch eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen. Bei der gesetzlichen Pflegekasse kommen die jungen, erwerbstätigen Versicherten mit ihren Beiträgen für die Kosten der älteren Generationen auf - das sogenannte Umlageverfahren. Weniger beitragszahlende Versicherte bedeutet, die Beitragssätze werden in Zukunft steigen. Der Beitragssatz für gesetzlich versicherten Arbeitnehmer liegt bei 3,05 Prozent des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Kosten. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent.
Beamte der Polizei, die freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, werden direkt über diese pflegepflichtversichert und zahlen wie alle anderen Mitglieder nur den halben Beitragssatz. Die Restkosten werden in der Regel von der Beihilfe übernommen.
Die private Pflegepflichtversicherung
Wie auch in der privaten Krankenversicherung greift in der privaten Pflegeversicherung das Prinzip der Kapitaldeckung. Aus den Beiträgen werden Rücklagen gebildet, welche die Kostendeckung im Pflegefall absichern, so dass jede Generation seine Kosten selbst anspart. Der finanzielle Aufwand wird nicht der nachfolgenden Generation aufgebürdet. Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sachleistungen gewährt werden, gilt bei der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg das Prinzip der Kostenerstattung. Zunächst werden die Kosten selbst übernommen und auf Antrag von der Beihilfestelle und der Pflegekasse erstattet. Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung sind einkommensunabhängig. Ausschlaggebend sind Alter und Lebenssituation des Versicherten bei Versicherungsabschluss. Beamte der Polizei zahlen einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif zur Absicherung der Restkosten.
Die Vorteile der Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei
- Jeder der krankenversicherungspflichtig ist, hat Anspruch auf die Aufnahme in die Pflegeversicherung
- auch bei Vorerkrankungen und bestehenden Beeinträchtigungen darf die Aufnahme nicht verweigert werden
- Kinder von Beamten der Polizei ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden
Für Beamte der Polizei sehr empfehlenswert - die Pflegezusatzversicherung
Trotz Pflegepflichtversicherung verbleiben immer noch hohen Pflegekosten, die oftmals von den Kindern übernommen werden müssen. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg kann dieses Risiko abgesichert werden.
Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg beraten Sie gern zu allen Fragen rund um die Pflege und Möglichkeiten einer optimalen Absicherung, beispielsweise durch eine Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung oder Pflegekostenversicherung.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
90427 Nürnberg
Wessel & Kollegen oHG
Erich-Ollenhauer-Str. 41
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