Die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg
Bessere Hygienebedingungen und hochwertige medizinische Versorgung tragen dazu bei, dass die Einwohner der hochentwickelten Industriestaaten immer älter werden, was zwar erfreulich ist, aber leider auch die Anzahl an pflegebedürftigen Menschen immer weiter wachsen lässt. Doch wer soll für die immensen Pflegekosten aufkommen? Ein Problem, dass sich weiter verschärfen wird. Aufgrund des demografischen Wandels gibt es immer mehr ältere Menschen. Der Anteil an jungen, erwerbstätigen Menschen wird immer geringer, wohingegen die Kosten für Pflege steigen. Aber nicht nur ältere Menschen sind auf Pflege angewiesen. Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann jeder plötzlich zum Pflegefall werden. Seit 1995 ist die Pflegeversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung. Mittlerweile werden fast alle Bürger Deutschlands von der Pflegepflichtversicherung erfasst. Pflegebedürftig mit Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung sind hierzulande 3 Millionen Menschen. Der überwiegende Teil wird zu Hause versorgt.
Sowohl gesetzlich als auch privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Arbeitslose und auch Heilfürsorgeberechtigte sind verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Gesetzlich Krankenversicherte werden automatisch in der gesetzlichen, sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat krankenversicherte Beamte der Polizei müssen einen separaten Vertrag bei ihrer Krankenkasse, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, abschließen. Pflegebedürftigkeit ist mit hohen finanziellen Belastung verbunden. Hohe Kosten entstehen beispielsweise, wenn Umbauten im häuslichen Umfeld oder Unterstützung durch professionelles Pflegepersonal notwendig werden. Besonders teuer wird es, wenn nur eine stationäre Pflege in Frage kommt. Mit Zahlungen aus der Pflegepflichtversicherung kann allerdings nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten abgedeckt werden. Ein Großteil der Kosten muss vom Pflegebedürftigen aufgebracht werden. Ist das nicht möglich, werden die Aufwendungen zunächst vom Sozialamt und im Endeffekt von den Angehörigen, zum Beispiel von unterhaltspflichtigen Kindern, getragen.
Unterscheiden sich gesetzlich und private Versicherung?
Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung sind fast identisch. Der Unterschied liegt in der Finanzierung der Pflegeleistungen.
Gesetzlich Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte
Die gesetzliche Pflegeversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren. Aus den eingenommenen Beiträgen der Versicherten erhalten die Pflegebedürftigen ihre Leistungen, abhängig vom festgestellten Pflegegrad. Aufgrund der demografische Entwicklung entsteht eine immer größer werdende Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben. Immer weniger Beitragszahler müssen für die steigenden Kosten von einer zunehmenden Anzahl von Pflegebedürftigen aufkommen.
Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
Der Beitragssatz für gesetzlich versicherten Arbeitnehmer liegt derzeit bei 3,05 Prozent des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber übernimmt, außer in Sachsen, die Hälfte der Kosten. Kinderlose, die älter als 23 Jahre sind, zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent. Beamte, die freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, können sich in der sozialen Pflegeversicherung versichern und zahlen nur den halben Beitragssatz, genauso wie alle anderen Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Restkosten werden in der Regel von der Beihilfe übernommen. Rentner, Freiberufler und Selbstständige zahlen den vollen Beitragssatz.
Private Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte
In der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg gilt wie in der privaten Krankenversicherung das Prinzip der Kostenerstattung. Das heißt, anfallende Kosten werden vom Versicherten vorerst selbst getragen. Die Rechnungen können anschließend bei der Beihilfestelle und der Pflegekasse eingereicht werden, welche die erstattungsfähigen Kosten zurückzahlen.
Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung
Die private Pflegeversicherung funktioniert wie die private Krankenversicherung. Aus einem Teil der Beiträge des Versicherten werden Altersrückstellungen gebildet, die im Pflegefall aufgelöst und damit die eigenen Kosten abfedern können. Der Versicherte spart seine Ansprüche in einer bestimmten Höhe selbst an. Den Leistungsumfang kann jeder Beamte individuell bestimmen und damit die Höhe seiner Versicherungsbeiträge beeinflussen. Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg sind einkommensunabhängig. Ausschlaggebend sind Alter und Gesundheit des Versicherten bei Vertragsabschluss. Die private Pflegekasse übernimmt die Kosten für vereinbarte Leistungen, welche nicht von der Beihilfe abgedeckt werden. Beamte der Polizei zahlen nur einen ermäßigten, beihilfekonformen Tarif zur Absicherung der Restkosten. Alle, die Ansprüche auf Beihilfe haben, auch Beamte im Ruhestand, zahlen den halben Beitragssatz, die andere Hälfte übernimmt die Beihilfe.
Wann erhalten Beamte der Polizei Leistungen aus den Pflegekassen?
Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Pflegebedürftigkeit besteht seit mindestens sechs Monaten
- Benötigt wird Hilfe beispielsweise beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung
- Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten Unterstützung am Tag
- 45 Minuten davon für die Grundversorgung
Sowohl bei der sozialen als auch bei der privaten Pflegepflichtversicherung hat der Versicherte erst Anspruch auf Leistungen, wenn er in den letzten zehn Jahren vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit mindestens zwei Jahre versichert war. Auch die Zuordnung zum jeweiligen Pflegegrad erfolgt nach den denselben gesetzlichen Maßstäben. Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Von wem, wo und in welcher Form der Bedürftige gepflegt werden möchte, entscheidet er selbst.
Wo können Beamte der Polizei gepflegt werden?
Die ambulante, häusliche Versorgung übernehmen meist die Angehörigen des Beamten. Möglich ist außerdem:
- Tages- oder Nachtpflege
- Stationäre Pflege - die reinen Pflegekosten werden bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet
Die Vorteile der Pflegepflichtversicherung
- Pflegekassen dürfen keinen Antragsteller aus Risikogründen ablehnen, also auch nicht, wenn bereits Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen bestehen
- solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Krankenversicherung keine Kündigung aussprechen
- Kinder von Beamten der Polizei ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen können in der sozialen und der privaten Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert werden
Normalerweise wird die Pflegepflichtversicherung gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen.
Feststellung des Pflegegrades und den damit verbundenen Leistungen für Beamte der Polizei
Jeder gesetzlich Versicherte, der Antrag auf Pflegeleistungen stellt, wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen anerkannten Prüfdienste begutachtet. Ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH ermittelt im Auftrag der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg den Pflegegrad des Antragstellers. Die Pflegebedürftigkeit und der damit verbundene Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse wird in fünf Pflegegrade eingeteilt, unabhängig ob körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen Ursache der Pflegebedürftigkeit sind. Es zählt allein die Hilfsbedürftigkeit oder die fehlende Selbstständigkeit. Der Gutachter gibt daraufhin eine Empfehlung ab, welchem der fünf Pflegegrade der Versicherte zugeordnet werden sollte.
Sehr empfehlenswert für Beamte der Polizei ist eine Pflegezusatzversicherung
Ergänzend zur Pflegepflichtversicherung ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg ratsam, um die Kostenbelastung im Pflegefall zu minimieren. Sie haben Fragen zu Pflegeversicherung? Sprechen Sie uns an. Die fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg beraten Sie gern ausführlich.
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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
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