[axaordbv] [ort] [name] | Unterschiedlicher Versicherungsbedarf bei Lehrern und Referendaren

DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Unterschiede im Versicherungsbedarf bei Lehrern und Referendaren

Unterschiedlicher Versicherungsbedarf bei Lehrern
und Referendaren

Grundsätzlich haben Lehrer und Referendare einen nahezu deckungsgleichen Versicherungsbedarf. Schließlich haben beide Gruppen sehr ähnliche Rechte und Pflichten. So sind sie bei Ausübung ihres Dienstes beispielsweise tagtäglich hohen Haftungsrisiken ausgesetzt. Schließlich sehen Sie sich einer großen Verantwortung gegenüber. Nicht nur Schäden, die Sie verursacht haben, können zum Schadensersatzanspruch führen. Da Sie die umfangreiche Aufsichtspflicht für Ihre Schüler haben, können Sie auch für Schäden verantwortlich gemacht werden, die Ihre Schüler verursacht haben.

An dieser Stelle unterstützt Sie die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg. Schadensersatzansprüche, die gegen Sie gestellt werden, werden von uns auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Stellt sich heraus, dass eine Forderung unrechtmäßig war, wehren wir diese ab. Rechtmäßige Schadensersatzansprüche regulieren wir hingegen zuverlässig. 

Voraussetzungen für die unterschiedlichen Krankenversicherungen

Im Jahr 2009 wurde in Deutschland die sogenannte Krankenversicherungspflicht eingeführt. Bei der Krankenversicherung eröffnet sich Referendaren und verbeamteten Lehrern eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Lediglich Lehrer, die sich im Angestelltenverhältnis befinden, können den Regeln der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr jährliches Einkommen nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. 

Für verbeamtete Lehrer und Referendare, die Mitglied in der privaten Krankenversicherung sind, gibt es spezielle Tarife. Diese berücksichtigen die Tatsache, dass der Beamtenstatus eine Beihilfeberechtigung begründet. Referendare müssen mit Eintritt ins Referendariat zunächst prüfen, ob es eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung gibt. Ausschlaggebend ist dabei die finanzielle Situation, die während Ihres Studiums galt. Wer bereits während seines Studiums in der privaten Krankenversicherung war, kann diesen Versicherungsstatus auch als Referendar fortführen. Dann profitieren Sie auch von der Krankenfürsorge Ihres Dienstherrn in Form der Beihilfe.

Wer anschließend in ein Angestelltenverhältnis wechselt, den trifft die Pflicht in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, wenn die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten wird. Sollten Sie zu Beginn Ihres Referendariats dazu verpflichtet sein in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben, empfehlen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Der Vorteil liegt auf der Hand. Sie sichern sich zum einen eine Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt.

Darüber hinaus können Sie sich dank einer Anwartschaftsversicherung im Vorhinein bestmögliche Konditionen für Ihre private Krankenversicherung sichern. Schließlich werden für die späteren Berechnung Ihres Versicherungsbeitrags Eintrittsalter und Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Anwartschaftsversicherung maßgeblich. 


Schutz vor wirtschaftlichem Fiasko dank Dienstunfähigkeitsversicherung

Als Lehrer oder Referendar müssen Sie tagtäglich einen stressigen Dienst ableisten. Dementsprechend werden viele Lehrer Opfer psychischer Erkrankungen. Ursachen gibt es vielerlei. Zum einen muss natürlich klargestellt werden, dass das Dasein als Lehrer große Verantwortung mit sich bringt. Die Aufsichtspflicht den Schülern gegenüber und der allgegenwärtige Leistungsdruck können mental derart belastend, dass es in einem Burn-Out-Syndrom mündet. Hier wird der Dienstherr den entsprechenden Lehrer für dienstunfähig erklären müssen.

Die Dienstunfähigkeitsrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg sichert Sie monatlich finanziell ab. Dies ist vor allem für Referendare von größter Bedeutung, da diesen im Falle der Dienstunfähigkeit kein Anspruch auf Ruhegehalt zusteht. Beamte auf Lebenszeit können mit der Dienstunfähigkeitsrente die Versorgungslücke schließen, die Ihr Ruhegehalt hinterlässt. 

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