Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der DBV Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg
Passgenauer Schutz:
Als Beamtin oder Beamter, egal in welchem Bereich, sind Sie besonders in den ersten Jahren nicht ausreichend gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit geschützt. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich am besten noch vor dem ersten Arbeitstag umfassend absichern. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg bildet mit ihren anpassbaren Leistungen den idealen Schutz für Ihre Lebenssituation.
Funktion und Zweck der Dienstunfähigkeitsversicherung
Jede Beamtenlaufbahn besteht aus mehreren Stufen, die Sie bis zum Status des Beamten auf Lebenszeit durchlaufen müssen. In all diesen Abschnitten haben Sie natürlich immer das Risiko einer Dienstunfähigkeit, denn diese passiert immer unerwartet und unvorhersehbar. Je nach Beamtenstatus sind die Folgen einer Dienstunfähigkeit unterschiedlich schwerwiegend. Dienstunfähig sind Sie generell immer dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf als Beamter nicht mehr ausführen können.
Eine Dienstunfähigkeit muss immer vom Amtsarzt festgestellt werden und hat je nach Status der Ausbildung verschiedenen Folgen:
- Als Beamter oder Beamtin auf Widerruf werden Sie bei einer Dienstunfähigkeit sofort aus dem aktiven Dienst entlassen. Sie haben keinerlei Anspruch mehr auf Besoldungs- oder Versorgungsbezüge, auch die Beihilfe fällt weg
- Als Beamter auf Probe verhält es sich ähnlich. Auch hier werden Sie aus dem Dienst entlassen und haben keine Ansprüche mehr
- Erst als Beamter auf Lebenszeit dürfen Sie nicht mehr aus dem Dienst entlassen werden. Bei einer Dienstunfähigkeit versetzt Sie der Dienstherr in den Ruhestand und zahlt die Beihilfe sowie die beamtenrechtliche Pension
Die Ausbildungs- sowie Probezeit dauert je nach Dienstherrn und Bundesland zwischen fünf und sechs Jahren. In dieser Zeit haben Sie also keinerlei Ansprüche, sollte es zu einer Dienstunfähigkeit kommen. Eine solche kann Sie dann in eine finanzielle Notlage versetzen. Um das zu verhindern, gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg. Sie schließt Deckungslücken passgenau und verhindert finanzielle und existenzielle Sorgen.
Die echte DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte handelt es sich eigentlich um eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung. Der entscheidende Unterschied ist die sogenannte DU-Klausel, die diese Versicherung auf Beamte passgenau abstimmt.
Mit der echten DU-Klausel erkennen wir die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt ohne weitere Prüfung an. Eine weitere Überprüfung, ob wirklich eine Dienstunfähigkeit vorliegt, führen wir nicht durch, somit erhalten Sie Ihre Leistungen schneller. Nach der Feststellung erhalten Sie also sofort Ihre vereinbarte monatliche DU-Rente.
Leistungen und Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Als Beamter, egal in welchem Bereich, profitieren Sie von den umfassenden Leistungen der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte. Dazu zählen unter anderem die folgenden Punkte:
- Die Höhe Ihrer späteren DU-Rente bestimmen Sie selbst. So können Sie die Leistungen genau an Ihr monatliches Gehalt anpassen
- Dank der echten DU-Klausel verzichten wir auf eine weitere Prüfung und zahlen sofort Ihre monatliche Rente aus
- Ebenso verzichtet die DBV auf die abstrakte Verweisung. Ihnen werden keine Jobs angeboten, die Sie noch ausführen könnten
- Optionale Zusatzleistungen wie die Dynamik ermöglichen eine nachträgliche Anpassung Ihres Vertrages
- Sobald Sie Leistungen Ihrer DU-Versicherung beziehen, müssen Sie keine Beiträge mehr einzahlen
- Die Kosten für Ihre DU-Versicherung lassen sich in voller Höhe steuerlich geltend machen
Wir beraten Sie gern
Sie möchten mehr über die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg erfahren? Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie Ihren Ersttermin bei unserem erfahrenen Team. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG
90427 Nürnberg
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gilt man als dienstunfähig?
Dienstunfähig sind Sie dann, wenn Sie Ihre jetzige Tätigkeit nicht mehr ausführen können. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit müssen Sie als Beamter selbst beantragen.
Wer bescheinigt die Dienstunfähigkeit?
Die Dienstunfähigkeit wird entweder auf Antrag des Dienstherrn oder des Beamten von einem Amtsarzt bescheinigt. Die DBV verzichtet dank der echten DU-Klausel auf eine weitere Prüfung und erkennt diese Feststellung an.
Ab wann erhalte ich bei einer Dienstunfähigkeit Leistungen vom Arbeitgeber?
Erst als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit stehen Ihnen bei einer Dienstunfähigkeit Leistungen zu. Zu diesem gehören etwa die beamtenrechtliche Pension sowie die Beihilfe.
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