DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Die Steuer- und Finanzverwaltung liegt im Kompetenzbereich von Bund und Ländern. Zuständig für die Durchführung sind Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte. Kernaufgaben sind das Erheben von Steuern und die Verwaltung. Dienststellen von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten sind die Bundesfinanzbehörden zum Beispiel:

  • Bundesministerium der Finanzen
  • Bundeszentralamt für Finanzen
  • Bundeszollverwaltung

Sowie:

  • Finanzämter
  • Bildungseinrichtungen für Beamte der Steuerverwaltung

Die Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten wird auch als Ausbildung zum Beamten Steuerverwaltung bezeichnet. Grundlegende Bedingung zur Ausbildung in allen Laufbahnen ist das Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem:

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, nicht entmündigt und nicht vorbestraft

Vor Ausbildungsbeginn durchlaufen die Bewerber ein anspruchsvolles Auswahlverfahren, nach erfolgreichem Abschluss kann die Ausbildung beginnen. Mögliche Laufbahnen von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten:

  • mittlerer Dienst
  • gehobener Dienst
  • höherer Dienst

Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten im mittleren Dienst

Für die Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten wird ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung benötigt. Nach der 2jährigen Ausbildung können Sie bei bestandener Laufbahnprüfung zum Beamten auf Probe ernannt werden.

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte führen vorrangig allgemeine Verwaltungsaufgaben sowie Bürotätigkeiten aus und arbeiten den Kollegen des gehobenen Dienstes zu. Sie beraten Steuerpflichtige, bearbeiten Steuererklärungen oder regeln den Zahlungsverkehr.

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst

Für die Ausbildung zum Beamten im gehobenen Dienst ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erforderlich. Die Ausbildung wird der in der Regel als 3-jähriges Diplomstudium absolviert. Das Studium findet abwechselnd an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung oder in Finanzämtern statt. Während des Studiums befassen Sie sich unter anderem mit verschiedenen rechtlichen Themen sowie Wirtschaft und Verwaltung.

 Als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst befassen Sie sich mit Veranlagung, Bewertung und Vollstreckung von Steuern. Im Außendienst sind Sie vorwiegend im Rahmen der Betriebsprüfung oder Steuerfahndung tätig. Ihnen können auch Leitungs- und Führungsfunktionen, beispielsweise als Sachgebietsleiter in einem Finanzamt, übertragen werden.

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im höheren Dienst

Für die 1jährige Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten im höheren Dienst benötigen Sie ein abgeschlossenes, mindestens dreijähriges Studium der Rechtswissenschaft oder der Wirtschafts-, Finanz- beziehungsweise Sozialwissenschaften. Sie treffen organisatorische, personelle und fachliche Entscheidungen und sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und korrekte Erhebung von Steuern verantwortlich.

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte – Absicherung in eigener Sache

Aufgrund des Dienst- und Treuverhältnis haben Beamte das Recht auf Schutz und Fürsorge. Im Rahmen der Krankenfürsorge gewährt Ihnen Ihr Dienstherrn Beihilfe. Mit der Beihilfe werden 50 bis 80 % der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen erstattet. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beihilfe ist der Nachweis einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung, mit der die verbleibenden Kosten abgesichert werden können. Nur mit einer privaten Krankenversicherung ist eine Restkostenversicherung möglich. Ohne die ergänzende Kostendeckung durch eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung können Sie keine Beihilfe in Anspruch nehmen. Beamte sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Unabhängig von Ihrem Einkommen können Sie sich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden. 

Mit Vision B bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg beihilfeberechtigten Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen an. Wählen Sie den Tarif, der Ihren Ansprüchen genügt: Vision B Basis, Vision B Komfort oder Vision B Premium. 

Sie genießen alle Vorzüge eines Privatpatienten: kurze Wartezeiten auf Termine und in der Arztpraxis, hohe Kostenübernamen sowie Beitragsrückerstattungen und vieles mehr. Eine weitere Pflichtversicherung ist die Pflegeversicherung, die meist gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen wird. Bei gesetzlich Krankenversicherten greift automatisch die gesetzliche Pflegeversicherung. Privat krankenversicherte Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte müssen selbst aktiv werden und eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung sind fast deckungsgleich und können die Kosten im Pflegefall nur zum Teil absichern. Ausbauen können Sie Ihre Absicherung mit einer Pflegezusatzversicherung.

Dienstunfähigkeit und die Folgen für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Sicher mag niemand daran denken, doch jeden kann es treffen, dass er einen Unfall erleidet oder für längere Zeit krank wird. Ihren Sold erhalten Sie weiterhin. Nach 6 Monaten, in denen Sie weniger als 3 Monate dienstfähig waren und keine Aussicht, besteht, dass Sie nach weiteren 6 Monaten wieder voll diensttauglich sein werden, kann der Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären. Eine Dienstunfähigkeit ist mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen verbunden, vor allem für Beamte auf Widerruf und auf Probe sowie Beamte auf Lebenszeit in den ersten 5 Dienstjahren. Hier besteht in der Regel noch kein Anspruch, mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt zu werden. Sie werden einfach aus dem Dienst entlassen. Ihr Dienstherr muss Sie lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Nach 5 Dienstjahren haben Sie erste Mindestansprüche. Mit jedem Dienstjahr erhöht sich der Anspruch, so dass nach etwa 40 Dienstjahren ein Ruhegehalt in Höhe von 71,75 % des letzten Einkommens möglich ist. 

Heute wird etwa jeder 5. Beamte vor dem Erreichen der regulären Pensionierung dienstunfähig. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg können Sie sich in jeder Phase Ihrer dienstlichen Laufbahn gegen den Ernstfall zuverlässig absichern. Werden Sie dienstunfähig, zahlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente.

Leistungen:

  • Möglich sind bis zu € 1.800 im Monat
  • Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Ihre Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung
  • Dienstunfähigkeitsschutz ist mit Produkten der Altersvorsorge kombinierbar
  • Geringe Beiträge
  • Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien

Für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte unverzichtbar - Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Ihr Dienst birgt die hohe Gefahr, Dritten einen finanziellen Schaden zuzufügen. Schadenersatzforderungen übernimmt zunächst Ihr Dienstherr, der sich unter gewissen Umständen dann an Sie wendet. Durch einen Vermögensschaden können immense Schadenersatzforderungen an Sie gestellt werden. Ohne Absicherung kann das Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Schutz bietet Ihnen die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg prüft an Sie gestellte Forderungen, wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab und reguliert zuverlässig berechtigte Forderungen. 

Altersvorsorge für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Im Ruhestand Träume wahr werden lassen, davon träumt wohl jeder. Was aber, wenn das Ruhegehalt dies nicht zulässt? Sie erhalten maximal 71,75 % des gewohnten Einkommens als Ruhegehalt. Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie sich Ihre Wünsche im Ruhestand erfüllen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg kann Ihnen unterschiedliche, individuell gestaltbare Absicherungsmöglichkeiten anbieten.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sprechen Sie uns an! Unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg beraten Sie gern ausführlich. 

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