DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg PKV und GKV im Vergleich

Gesetzliche oder Private Krankenversicherung?

Die meisten Arbeitnehmer stehen während Ihres Berufslebens nicht vor dieser Frage. So lange das Jahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von €60.750,- (2019) liegt, sind sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Aufgrund des Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamtem und Dienstherrn gewährt der Dienstherr seinen Beamten Schutz und Fürsorge. Beamte können sich einkommensunabhängig privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern. Schon Anwärter können der privaten Krankenversicherung beitreten. 

Die schwierige Wahl der Krankenversicherung für Beamte

In Deutschland existieren seit jeher zwei grundverschiedene Systeme der Krankenversicherung parallel nebeneinander, die sich in vielen Punkten voneinander unterscheiden, zum Beispiel bei:

  • Den Aufnahmebedingungen
  • Den Beiträgen
  • Den Leistungen
  • Der Kostenabrechnung

Die Aufnahme von Beamten in die Krankenversicherung 

Gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland ist eine Kranken- und Pflegeversicherung für jeden per Gesetz verpflichtend. Für gesetzliche Krankenversicherungen gilt der Aufnahmezwang: Arbeitnehmer und Arbeiter deren Jahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind automatisch gesetzlich versichert.

Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte haben einen lebenslangen Anspruch auf Krankenfürsorge. Die Beihilfe erstattet einen gewissen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Kosten. Der Restbetrag muss mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Beihilfekonform sind nur Tarife der privaten Krankenversicherungen.

Private Krankenversicherungen müssen nicht jeden Antragsteller aufnehmen. Zuerst wird der Gesundheitszustand des Antragstellers geprüft. Personen mit Vorerkrankungen dürfen abgelehnt werden oder müssen unter Umständen hohe Risikozuschläge zahlen. Eine Aufnahme im Rahmen der sogenannten „Öffnungsaktion“ ist für einen bestimmten Personenkreis möglich. Teilnehmen können Beamte, die in den ersten 6 Monaten nach der Erstverbeamtung einen Aufnahmeantrag bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg stellen. Chronisch Kranke oder Personen mit Vorerkrankungen können mit der Aktion Risikozuschläge oder eine Ablehnung der Aufnahme umgehen.

Vorteile der Öffnungsaktion:

  • Kein Antragsteller darf aus Risikogründen abgelehnt werden
  • Keine Leistungsausschlüsse
  • Maximal erlaubt sind Risikozuschläge von 30 % des tariflichen Beitrags

Wo können sich Beamte günstig und doch gut absichern?

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen. Entscheiden sich Beamte für die gesetzliche Krankenversicherung, besteht weder Anspruch auf Beihilfe noch beteiligt sich der Dienstherr an den monatlichen Versicherungsbeiträgen. Dies ist keine Entscheidung des Dienstherrn. Dass Beamte die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst zu tragen haben, ist im Sozialversicherungsrecht so festgelegt. Der einheitliche Beitragsbemessungssatz liegt bei allen Kassen bei 14,6 %. Jede Kasse kann für ihre Zusatzleistungen Zusatzbeiträge, derzeit im Schnitt 1%, erheben.

Einen großen Vorteil bietet die gesetzlichen Krankenversicherung:

Ehepartner und Kinder können eventuell beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden. Dieser Vorteil macht die gesetzliche Krankenversicherung für große Familien mit vielen Kindern aus finanzieller Sicht interessant.

Private Krankenversicherung

Der Krankenversicherungsbeitrag der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss sowie nach den vertraglich vereinbarten Leistungen. 

Die private Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg ist eine auf die Beihilfe abgestimmte Restkostenversicherung. Beamte profitieren von maßgeschneiderten Leistungen bei niedrigen Beiträgen. Auch beihilfeberechtigte Kinder und Ehepartner können die Vorzüge einer leistungsstarken Krankenversicherung genießen. Für Beamte auf Widerruf und auf Probe bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnbergg zudem preiswerte, spezielle Ausbildungstarife an.

Welche Ansprüche haben Beamte im Ernstfall?

Die gesetzliche Krankenversicherung

Alle Regelungen und Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen in der Hand des Gesetzgebers. Die Leistungen können von ihm jederzeit gekürzt oder ganz gestrichen werden. Eine Garantie auf die Leistungen gibt es nicht. Pech haben Sie, wenn das vom Gesetzgeber festgelegte Jahresbudget bereits ausgeschöpft ist, dann können Behandlungen und Medikamente verweigert oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. 

Gesetzliche Krankenversicherungen funktionieren nach dem Solidarprinzip und bieten allen Versicherten genau festgelegte, einheitliche Leistungen an. Wie hoch die Beiträge sind und welche Leistungen wirklich in Anspruch genommen werden, wird nicht berücksichtigt. Versicherte mit höheren Beitragszahlungen sichern die Kosten von Geringverdienern mit niedrigen Beiträgen ab. In den vergangenen Jahren wurden die angebotenen Versicherungsleistungen kontinuierlich eingegrenzt. Besonders heftig ist das im Zahnmedizinischen Bereich spürbar. Bei zahnärztlichen Leistungen wurden in der Vergangenheit umfangreiche Kürzungen vorgenommen. Zahnersatz wird für gesetzlich Versicherte immer teurer. 

Es gilt: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ – (Gesetzbuch §12 SGB).

Die private Krankenversicherung

Private Versicherungen hingegen bieten zahlreiche Tarife, Wahlleistungen, Bausteine, Erstattungsmöglichkeiten und individuelle Vereinbarungen an. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen in einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg geregelt und können nach Versicherungsabschluss weder gestrichen noch geändert werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg bietet Ihnen mit der privaten Krankenversicherung Vision B spezielle Beamtentarife an. Drei Tarife stehen, ganz nach dem persönlichen Absicherungsbedarf, zur Auswahl - Tarif Basis, Komfort und Premium. 

Leistungen der Tarife von Vision B sind unter anderem:

  • Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen, beispielsweise eines Heilpraktikers
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Hohe Erstattungen für Medikamente und Sehhilfen

Als Privatpatient profitieren Beamte von geringen Wartezeiten in der Arztpraxis und einer bevorzugten Terminvergabe. Der Versicherungsschutz besteht europaweit, auch weltweite Absicherungen sind möglich.

Abrechnung der kassenärztlichen Leistungen

Bei gesetzlichen Krankenversicherungen gilt das Sachleistungsprinzip. Der Leistungserbringer rechnet die Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Nur Zuzahlungen sind selbst zu zahlen. Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Vor der Behandlung schließt der Beamte mit dem Arzt einen Behandlungsvertrag ab. Ist die Maßnahme beendet, erhält der Versicherte eine Privatrechnung, für die er vorerst selbst aufkommt. Rechnungen und Belege werden bei der Beihilfestelle und der Krankenkasse eingereicht, die daraufhin ihren jeweiligen Kostenanteil erstatten. Bei größeren Beträgen, beispielsweise für eine stationäre Behandlung, kann der Arzt ermächtigt werden, seine Leistungen auch direkt mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg abzurechnen.

Krankenversorgung von Senioren – Beamte sollten heute schon an ihren Ruhestand denken

Gesetzliche Krankenkassen funktionieren nach dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, alle eingenommenen Krankenversicherungsbeiträge wandern in einen Fond, aus dem die Kosten aller Versicherten abgedeckt werden sollten. Ganz anders bei der privaten Krankenversicherung. Hier werden während der Versicherungslaufzeit von einem Teil der Beiträge die sogenannten „Altersrückstellungen“ gebildet. Diese können bei Bedarf später nach und nach aufgelöst werden und dadurch hohe Kosten abfedern und Beiträge konstant halten. In der privaten Krankenversicherung sorgt jeder Versicherte für seine im Alter steigenden Gesundheitskosten selbst vor und wälzt sie nicht auf die nachkommenden Generationen ab. 

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