Gesetzliche oder Private Krankenversicherung?
Die meisten Arbeitnehmer stehen während Ihres Berufslebens nicht vor dieser Frage. So lange das Jahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von €60.750,- (2019) liegt, sind sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Aufgrund des Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamtem und Dienstherrn gewährt der Dienstherr seinen Beamten Schutz und Fürsorge. Beamte können sich einkommensunabhängig privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern. Schon Anwärter können der privaten Krankenversicherung beitreten.
Die schwierige Wahl der Krankenversicherung für Beamte
In Deutschland existieren seit jeher zwei grundverschiedene Systeme der Krankenversicherung parallel nebeneinander, die sich in vielen Punkten voneinander unterscheiden, zum Beispiel bei:
- Den Aufnahmebedingungen
- Den Beiträgen
- Den Leistungen
- Der Kostenabrechnung
Die Aufnahme von Beamten in die Krankenversicherung
Wo können sich Beamte günstig und doch gut absichern?
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen. Entscheiden sich Beamte für die gesetzliche Krankenversicherung, besteht weder Anspruch auf Beihilfe noch beteiligt sich der Dienstherr an den monatlichen Versicherungsbeiträgen. Dies ist keine Entscheidung des Dienstherrn. Dass Beamte die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst zu tragen haben, ist im Sozialversicherungsrecht so festgelegt. Der einheitliche Beitragsbemessungssatz liegt bei allen Kassen bei 14,6 %. Jede Kasse kann für ihre Zusatzleistungen Zusatzbeiträge, derzeit im Schnitt 1%, erheben.
Welche Ansprüche haben Beamte im Ernstfall?
Abrechnung der kassenärztlichen Leistungen
Bei gesetzlichen Krankenversicherungen gilt das Sachleistungsprinzip. Der Leistungserbringer rechnet die Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Nur Zuzahlungen sind selbst zu zahlen. Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Vor der Behandlung schließt der Beamte mit dem Arzt einen Behandlungsvertrag ab. Ist die Maßnahme beendet, erhält der Versicherte eine Privatrechnung, für die er vorerst selbst aufkommt. Rechnungen und Belege werden bei der Beihilfestelle und der Krankenkasse eingereicht, die daraufhin ihren jeweiligen Kostenanteil erstatten. Bei größeren Beträgen, beispielsweise für eine stationäre Behandlung, kann der Arzt ermächtigt werden, seine Leistungen auch direkt mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg abzurechnen.
Krankenversorgung von Senioren – Beamte sollten heute schon an ihren Ruhestand denken
Gesetzliche Krankenkassen funktionieren nach dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, alle eingenommenen Krankenversicherungsbeiträge wandern in einen Fond, aus dem die Kosten aller Versicherten abgedeckt werden sollten. Ganz anders bei der privaten Krankenversicherung. Hier werden während der Versicherungslaufzeit von einem Teil der Beiträge die sogenannten „Altersrückstellungen“ gebildet. Diese können bei Bedarf später nach und nach aufgelöst werden und dadurch hohe Kosten abfedern und Beiträge konstant halten. In der privaten Krankenversicherung sorgt jeder Versicherte für seine im Alter steigenden Gesundheitskosten selbst vor und wälzt sie nicht auf die nachkommenden Generationen ab.
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